Laternenausstellungen im Freien sind erlaubt, wenn die Begrenzung auf fünf Personen, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln konsequent eingehalten werden.
«Der Regierungsrat bedauert, dass unter diesen Umständen keine Fasnacht wie in früheren Jahren möglich ist. Er bittet die Bevölkerung, – wie an der Fasnacht 2020 – solidarisch mitzuhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen», heisst es in Basel. Das Fasnachts-Comité unterstützt die Linie des Regierungsrats. Es bedauere ebenfalls, dass 2021 keine fasnächtlichen Aktivitäten in den Strassen und Gassen der Stadt stattfinden können. Es empfiehlt als Alternative den Fasnachtsspaziergang, den die Jungen Garden kreiert haben.