Der Mensch: Eine sich selbst überschätzende Sackgasse der Evolution?

Was ist der Mensch?

  • Ein Wesen, dessen Intelligenz es ihm ermöglicht hat, die Herrschaft über seine Umwelt zu erlangen.

    Stimmen: 4 21,1%
  • Ein Wesen, dessen kognitive Fähigkeiten alles bisher auf diesem Planeten dagewesene übertreffen.

    Stimmen: 4 21,1%
  • Ein Wesen, dessen Intelligenz ihm paranormale Fähigkeiten ermöglicht.

    Stimmen: 1 5,3%
  • Ein von seiner sozialen Umwelt abhängiges Wesen.

    Stimmen: 7 36,8%
  • Ein Produkt göttlicher Schöpfung.

    Stimmen: 6 31,6%
  • Ein Säugetier ohne Fell.

    Stimmen: 4 21,1%
  • Eine Sackgasse der Evolution.

    Stimmen: 3 15,8%
  • Eine Krankheit, deren Virulenz nach und nach den Planeten zerstören wird.

    Stimmen: 5 26,3%
  • Eine pseudointelligente, arrogante, selbstgefällige Spezies.

    Stimmen: 5 26,3%
  • Der Schlimmste Fehler, den die Evolution je begangen hat.

    Stimmen: 3 15,8%

  • Umfrageteilnehmer
    19
  • Umfrage geschlossen .
Menschen, die an Medikamentenversuchen teilnehmen, machen das freiwillig. Tests an Einwilligungsunfähigen sind nur in ganz, ganz eng gesteckten Grenzen möglich und es gibt immer jemanden, der ersatzweise eingewilligt hat.

Wer die "Apparatemedizin" ablehnt, kann dies für sich selbst in einer Patientenverfügung verbindlich festlegen. Das diesbezügliche neue österreichische Gesetz ist zwar gelinde gesagt mißglückt, aber immerhin, es wird demnächst in Kraft treten.

Nicht nur die Medizin entwickelt sich, auch die Medizinethik tut es.
 
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Pelisa schrieb:
Menschen, die an Medikamentenversuchen teilnehmen, machen das freiwillig. Tests an Einwilligungsunfähigen sind nur in ganz, ganz eng gesteckten Grenzen möglich und es gibt immer jemanden, der ersatzweise eingewilligt hat.

Wer die "Apparatemedizin" ablehnt, kann dies für sich selbst in einer Patientenverfügung verbindlich festlegen. Das diesbezügliche neue österreichische Gesetz ist zwar gelinde gesagt mißglückt, aber immerhin, es wird demnächst in Kraft treten.

Nicht nur die Medizin entwickelt sich, auch die Medizinethik tut es.

Soll heißen: Generel ist es freiwillig, aber es gibt auch Lücken?
 
Akwaba schrieb:
Ja mei, liebe Pelisa, warum eigentlich nicht?
Wir waren damit ja noch nicht ganz fertig, oder?
Ausser, dass Baron sich ausgeklinkt hat...

Grüße
A

Nein, wir sind damit noch nicht fertig, aber man kann ja dort weiter diskutieren wenn man möchte. Ich habe wenig Lust, mich zu wiederholen.
 
Nachtschwärmer schrieb:
Soll heißen: Generel ist es freiwillig, aber es gibt auch Lücken?

Nein, es heißt: jemand muss zustimmen. Kann es der Betroffene nicht selbst, muss der Sachwalter plus das Gericht zustimmen.
Vor einem skrupellosen Wissenschaftler kann dich das beste Gesetz der Welt nicht schützen.

§ 38. (1) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf, sofern
§§ 42, 43 und 43a nichts anderes bestimmen, nur durchgeführt werden,
wenn der Prüfungsteilnehmer durch einen Arzt oder Zahnarzt über
Wesen, Bedeutung, Tragweite und Risken der klinischen Prüfung
aufgeklärt worden ist und der Prüfungsteilnehmer seine Einwilligung
hiezu erteilt hat.
(2) Die Einwilligung im Sinne des Abs. 1 darf jederzeit widerrufen
werden. Sind für die Durchführung der klinischen Prüfung mehrere
Einwilligungen erforderlich, so darf die klinische Prüfung an diesem
Prüfungsteilnehmer nicht fortgesetzt werden, wenn auch nur eine
dieser Einwilligungen widerrufen wird.

§ 43. (1) Die klinische Prüfung an einer Person, der infolge einer
psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung zur Vertretung
hinsichtlich medizinischer Behandlungen ein Sachwalter bestellt ist,
darf nur dann durchgeführt werden, wenn
1. das Arzneimittel , das geprüft wird, zu deren Erkennen,
Heilung, Linderung oder Verhütung bestimmt ist und die
klinische Prüfung für die Bestätigung von Daten, die bei
klinischen Prüfungen an zur Einwilligung nach Aufklärung
fähigen Personen oder mittels anderer Forschungsmethoden
gewonnen wurden, unbedingt erforderlich ist,
2. die Anwendung des Arzneimittels, das geprüft wird, nach den
Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um
bei der psychisch kranken oder geistig behinderten Person
diese Krankheit bzw. Behinderung oder deren Verlauf zu
erkennen, sie zu heilen oder zu lindern oder diese vor
weiteren Krankheiten zu schützen, und der mit der Einbeziehung
in die klinische Prüfung verbundene Nutzen für den
Prüfungsteilnehmer das Risiko überwiegt,
3. die Einwilligung durch den Sachwalter nach entsprechender
Aufklärung nachweislich und schriftlich erteilt wurde und
außer bei Gefahr im Verzug im Falle eines nicht unerheblichen
Risikos zusätzlich die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts
eingeholt worden ist; dabei ist der mutmaßliche Wille des
Prüfungsteilnehmers zu beachten,
4. die Einwilligung auch durch den Prüfungsteilnehmer
nachweislich und schriftlich erteilt wurde, sofern er nach
entsprechender Aufklärung in der Lage ist, Wesen, Bedeutung,
Tragweite und Risken der klinischen Prüfung einzusehen und
seinen Willen danach zu bestimmen und der von einem
Prüfungsteilnehmer ausdrücklich geäußerte Wunsch, nicht an der
klinischen Prüfung teilzunehmen oder sie zu irgendeinem
Zeitpunkt zu beenden, vom Prüfer berücksichtigt wird,
5. die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, ohne dass
dem Prüfungsteilnehmer dadurch ein Nachteil entsteht,
6. der Prüfungsteilnehmer je nach seiner Fähigkeit, dies zu
begreifen, Informationen hinsichtlich der Prüfung, der Risken
und des Nutzens erhalten hat,
7. mit der Teilnahme an der klinischen Prüfung keine Anreize oder
finanziellen Vergünstigungen mit Ausnahme einer
Aufwandsentschädigung verbunden sind,
8. die klinische Prüfung so geplant ist, dass sie unter
Berücksichtigung der Erkrankung und des Entwicklungsstadiums
mit möglichst wenig Schmerzen, Beschwerden, Angst und anderen
vorhersehbaren Risken verbunden ist; sowohl die Risikoschwelle
als auch der Belastungsgrad müssen eigens definiert und
ständig überprüft werden,
9. der Prüfplan von einer Ethikkommission, die über Kenntnisse
auf dem Gebiet der betreffenden Krankheit und in Bezug auf die
betroffene Patientengruppe verfügt oder sich in klinischen,
ethischen und psychosozialen Fragen auf dem Gebiet der
betreffenden Erkrankung und in Bezug auf die betroffene
Patientengruppe beraten ließ, befürwortet wurde, und
10. im Zweifel die Interessen des Patienten stets über den
öffentlichen Interessen und den Interessen der Wissenschaft
stehen.
(2) Ist für die in Abs. 1 genannte Person ein Sachwalter für
finanzielle Angelegenheiten bestellt, dann ist auch dieser umgehend
von der Teilnahme des Betroffenen an der klinischen Prüfung und über
den damit verbundenen Versicherungsschutz zu informieren.

Beide Paragrafen: Arzneimittelgesetz
 
Jaja, und alle halten sich brav dran...

Ist es nicht schon fragwürdig, daß über Unmündige von anderer Seite bestimmt wird?

Ich möchte lieber nicht in eine solche Situation kommen, in der ich nicht mehr mitbekomme, was mit mir gemacht wird...

Sehr dehnbar ist auch der Begriff der Nützlichkeit. Mit diesem Argument kann man doch locker alle Widerstände umgehen. "Man" tut es ja im Interesse des Patienten.

Pelisa, ich wünschte so sehr, Du hättest recht damit, daß die Medizinethik wächst. In der Praxis stelle ich immer wieder das Gegenteil fest.
 
*arianrhod* schrieb:
Lily, das Zitat ist von Konrad Lorenz und wird leider immer aus dem Zusammenhang gerissen. Gemeint hat er es nicht so, wie es - isoliert betrachtet - verstanden wird.

Pelisa, woraus entnimmst Du Stolz?

Geist zu definieren würde ich mir nicht anmaßen. Denn dafür stünde mir eben auch nur mein kleiner Intellekt zur Verfügung.

Aber schau' Dich einfach mal um: Dies alles wurde von einem Geist erschaffen, den wir auch nicht annähernd begreifen können. Der Geist, in den wir allmählich hineinwachsen...sollten...

Intellekt pur hätte das nicht geschafft ;-)


...und ich dachte das Zitat sei von Arthur Schopenhauer? :confused:
Gruß Lily
 
Nein, Lily, ist wirklich von Lorenz, einem Tierverhaltensforscher.

Hm, wie war doch gleich der Buchtitel?

"Er lebte mit den Fischen und den Vögeln" oder so ähnlich. Vielleicht weiß es jemand genauer, ist ewig her, daß ich es gelesen habe.

Berühmt wurde er durch seine Beobachtungen der Graugänse - hochinteressant!

Und er war keinesfalls ein Menschenfeind. Weshalb man dieses Zitat wirklich im Zusammenhang lesen sollte.

Liebe Grüße!
 
*arianrhod* schrieb:
Nein, Lily, ist wirklich von Lorenz, einem Tierverhaltensforscher.

Hm, wie war doch gleich der Buchtitel?

"Er lebte mit den Fischen und den Vögeln" oder so ähnlich. Vielleicht weiß es jemand genauer, ist ewig her, daß ich es gelesen habe.

Berühmt wurde er durch seine Beobachtungen der Graugänse - hochinteressant!

Und er war keinesfalls ein Menschenfeind. Weshalb man dieses Zitat wirklich im Zusammenhang lesen sollte.

Liebe Grüße!


Danke Dir! :buch:
Ich glaube, dass das Zitat nicht unbedingt so menschenfeinlich herüberkommt, denn jeder kann sich über die "Spezis-Mensch" eine Meinung bilden.
Warum sollen Tiere vielleicht nicht doch die besseren Menschen sein???
Einen schönen Tag wünscht
Lily:winken1:
 
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Tiere sind zweifellos die besseren Menschen ;-)

Aber sie müssen ja auch nicht die Menschwerdung anstreben, das erleichtert vieles. Und bewahrt sie vor den Seitenwegen, in die wir immer wieder hinein laufen. Die uns auch mal bösartig und gemein werden lassen. Etwas, das Tieren völlig abgeht.

Nur - die Menschen, das ist halt unsere Gattung...und meistens sind sie sehr liebenswert...

Dir auch einen schönen Nachmittag!
 
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