ich kann nur kopfschüteln daüber was du schreibst...
shimon
Es gibt schon sehr gute Gründe dafür, dass der Besitz von solchem Material nicht erlaubt ist, selbst wenn ein Käufer keinen offensichtlichen Anreiz für die Erzeugung weiterer Bilder gegeben hat. Unter anderem sind Persönlichkeitsrechte und Generierung von Klicks auf Seiten zu nennen sowie der gleiche Effekt der für Drogen gilt, dass nämlich Leute durch dieses Material "auf den Geschmack" gebracht werden könnten.
Aber trotzdem ist der reine Konsum (vor allem dann wenn kein Kommerz durch Tausch und Kauf dabei sind, ansonsten könnte man nämlich von Anstiftung zum Missbrauch sprechen) im Vergleich zu anderen Straftaten nicht unbedingt besonders dramatisch (der Schaden für die Opfer wird immer noch zum aller größten Teil von den Vergewaltigern verursacht). Und Edathy hatte zudem vermutlich kaum extremeres Material auf dem Computer (soweit bekannt). Daher ist die Einstellung gegen eine Geldsumme hier eigentlich in Ordnung. Und die Konsequenzen für ihn sind gesellschaftlich massiv.
Ich weiß aber schon, dass meine juristischen Erörterungen Dinge rational in einen Kontext zu stellen (wie jedes Mal wenn ich das mache), und den Schuldanteil einer Person festzustellen, die selbst niemanden vergewaltigt hat und auch kein Material gedealt hat nicht so gut ankommt. Es ist für mich aber schon zu vergleichen mit Drogenkartell, Dealer und Konsument und es handelt sich ja auch um eine Art Sucht.
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