https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggenverbrennung
Juristischer Hintergrund
In Deutschland steht das Verbrennen von Flaggen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder unter Strafe (
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole,
§ 90a StGB). Auch der Versuch ist strafbar.
Das Verbrennen ausländischer Flaggen ist in Deutschland dann erlaubt, wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt (
§ 104 StGB).
In
Österreich ist die Flaggenverbrennung nicht ausdrücklich verboten. Es gilt
§ 248 Strafgesetzbuch (Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole) wonach mit bis zu 6 Monaten Freiheits- oder 360 Tagsätzen Geldstrafe bestraft wird wer:
- auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird,
- in gehässiger Weise,
- eine aus einem öffentlichen Anlass oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt.
Unter anderen Umständen ist z.B. das Verbrennen einer eigenen Fahne im Rahmen einer Demonstration o.Ä. nicht verboten.
§ 317 StGB (Herabwürdigung fremder Symbole) schützt Flaggen fremder Staaten und internationaler Organisationen, sofern die Republik Österreich diplomatische Beziehungen zu diesen unterhält bzw. der jeweiligen Organisation angehört und diese Fahnen von den eigenen oder fremden Behörden abgebracht wurden.
In den USA steht der eigentliche Akt des Verbrennens der
eigenen Flagge nicht unter Strafe, einige Organisationen wie die
Boy Scouts of America oder die
Amerikanische Legionverbrennen beschädigte oder verschmutzte Flaggen sogar als rituelle Ehrerbietung. Es kann aber strafrechtlich verfolgt werden, wenn dabei die öffentliche Ordnung gestört oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Bestrebungen, die Verfassung um die Strafbarkeit zu erweitern beschreibt das
Flag Desecration Amendment (
Flaggenschändungsergänzung).