Sie nehmen das aber wissentlich in kauf, denn es kann jederzeit passieren Weil ein einziges Menschleben nicht so wichtig ist...
Oder muss ich das jetzt zitieren, was dort gesagt wurde?
Für mich ist dieser Satz der “Abwägungssache “ (bzw. der Vergleich 100 Menschen sterben in einem Buschfeuer durch den Klimawandel vs. 1 Person in D stirbt im Rahmen eines Staus) auch ein ziemlich krasser Ausreißer.
Interessant ist für mich in diesem Zusammenhang ein moralisches Dilemma, das m.W. Hr. Schirach in einem Stück verarbeitet hat.
Darf man 1 Person (im Stück waren es glaub ich die Passagiere eines Flugzeugs) bewußt opfern, um zig andere Menschen (bei Schirach waren es die Zuschauer in einem vollbesetzten Stadion) zu retten.
Meine Antwort war damals: NEIN
Ich darf z.B. ein Flugzeug, dass von Terroristen in ein volles Stadion gelenkt werden soll nicht abschießen.
Wenn ich es tue, mache ich mit ganz klar strafbar.
Anders als z.B. Terroristen, planen die Klimaaktivist*innen nicht den Tod von Unbeteiligten.
Es könnte im Rahmen des von ihnen verursachten Staus aber durchaus jemand sterben, weil die Rettungsgasse nicht funktioniert.
Das wäre extrem dramatisch!
Meine Frage ist, was passiert mit Autofahrer*innen die, außerhalb von klimaaktivistischen Aktionen im Stau keine Rettungsgasse bilden, Abfahrten od. Einfahrten blockieren … wie werden die zur Verantwortung gezogen wenn da jemand zu Tode kommt?
Und nein, wenn Ihr weiterlest werdet Ihr sehen, dass es mir NICHT um Relativierung oder Whatabaoutism geht!
Nur nochmal zur Klarstellung:
Bis Klimaaktivisten begonnen haben sich festzukleben, hat sich keine Sau für potentielle Opfer von Verkehrsbehinderungen interessiert. Ich lasse mich gerne korrigieren, aber bei den Corona-Demos war dieser Aspekt kein Thema, auch bei Großveranstaltungen mit exorbitantem Zu- u. Abfahrtsstau nicht…
Die Frage für mich lautet also, darf ich etwas tun, dass in irgendeiner Form das Risiko beinhaltet einer unbeteiligten Person Schaden zuzufügen?
Oder umgekehrt - kann ich etwas so gestalten, dass für unbeteiligten Personen keinesfalls das Risiko eines Schadens besteht?
Ehrlicherweise muss ich beides verneinen. Weder ist ersteres in meinen Augen zulässig (zumindest nicht wenn Schaden wahrscheinlich ist), noch ist zweiteres möglich (dann müsste konseqenter Weise auch jede Form von Individualverkehr verboten werden).
Jott sei’s jelobt, gibt es im Strafrecht diesbezüglich Abstufungen der Verschuldensfrage. Mit dieser werden sich auch die Klimaaktivist*innen früher oder später auseinander setzen müssen.
Aber bis dato weist nichts darauf hin, das sie Personenschäden leichtfertig, fahrlässig oder gar bewusst in Kauf nehmen.
Ich hoffe inständig, dass das auch so bleibt.