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Ich hoffe mal das "manchen" bewusst ist, dass es auch vor Artikel 13 schon ein Urheberrecht gab und das alles was gefiltert werden soll auch vorher schon nicht hochgeladen werden durfte, weil derjenige der es hochladen will nicht die rechte hat es zu tun.
P.S. Hat Meinungsfreiheit nicht viel mit Urheberrecht zu tun. Du kannst Deine Meinung genauso so frei sagen wie vor Artikel13. Und es ist keine wirkliche Vielfalt wenn alle das Werk von Einem kopieren
Habe ich. Das Video ist bekannt.@Ometeotl,
Hör Dir doch die Erklärungen des Anwalts im Video ganz an, es geht um viel mehr!
Denn letztlich geht es ja darum, dass derjenige der etwas hochlädt auch beweisen muss, dass das was er hochlädt copyrightfrei ist.
Das stimmt so leider nicht. Denn letztlich geht es ja darum, dass derjenige der etwas hochlädt auch beweisen muss, dass das was er hochlädt copyrightfrei ist.
Und genau darum geht's, den Zugang zu den öffentlichen Plattformen zu reglementieren, die Plattformen dazu zu bringen die Hürden so hoch zu legen, dass Meinungsmache und Ideologie nurmehr von offiziellen Kanälen gemacht werden kann, die sich diesen Aufwand auch leisten können.
Nicht umsonst ist der Artikel 13 derart schwammig und widersprüchlich formuliert ... ein Kompromiss zwischen "was geht grade noch durch" und "die echten Beschränkungen machen wir später über die Gerichte".
Alleine schon, dass jeder der Meinung macht beliebig vor den Kadi gezerrt werden kann ist eine Beschränkung der Meinungsvielfalt.