Wissenswertes zur AfD

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Sieht so aus, als ob GG Art.20 immer aktueller würde. :(

Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)
(Letzte Aktualisierung: 07.12.2022)

Das Grundgesetz kennt eine Vorschrift, die es wohl nur in ganz wenigen Verfassungen der Welt gibt: Ein Recht auf Widerstand gegen einen diktatorischen Staat.

Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt es jedem Deutschen, gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen und die Verfassung auch gewaltsam zu verteidigen. Damit nicht jeder Bürger nach seinem Gutdünken Gewalt anwendet, ist dies aber nur als letzte Möglichkeit vorgesehen, wenn andere Wege versperrt sind.

 
Sieht so aus, als ob GG Art.20 immer aktueller würde. :(

Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)
(Letzte Aktualisierung: 07.12.2022)

Das Grundgesetz kennt eine Vorschrift, die es wohl nur in ganz wenigen Verfassungen der Welt gibt: Ein Recht auf Widerstand gegen einen diktatorischen Staat.

Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt es jedem Deutschen, gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen und die Verfassung auch gewaltsam zu verteidigen. Damit nicht jeder Bürger nach seinem Gutdünken Gewalt anwendet, ist dies aber nur als letzte Möglichkeit vorgesehen, wenn andere Wege versperrt sind.

Das ist faktisch AFD Sprech... Und kann man im jeden Reichsbürger Forum lesen. Ab zu den Waffen..Deutschland muss gerettet werden.. Du bist auch son Wutbürger. Deine ausgeglichenen Beiträge sprechen für sich..:rolleyes:
 
Damals war es leider auch nicht anders. Selbst viel Juden haben geglaubt, dass sie als Deutsche nicht drankommen würden und dass das nur diese "Ost-Juden" betrifft.
... bzw. weil sie sich selbst nicht als Juden verstanden haben.
Es gab ja sogar Soldaten, die jüdischer Herkunft waren und trotzdem für Hitler kämpften - zwangsläufig.

Siehe:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist faktisch AFD Sprech... Und kann man im jeden Reichsbürger Forum lesen. Ab zu den Waffen..Deutschland muss gerettet werden..
Ja, das stimmt.
Darüber was die freiheitlich-demokratische Grundordnung wirklich bedroht, gehen die Meinungen teils extrem auseinander.

Daran merkt man, dass so einige nicht wissen, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung eigentlich ist.
 
Das ist faktisch AFD Sprech... Und kann man im jeden Reichsbürger Forum lesen. Ab zu den Waffen..Deutschland muss gerettet werden.. Du bist auch son Wutbürger. Deine ausgeglichenen Beiträge sprechen für sich..:rolleyes:
Was murmelst du da für krudes Zeug vor dich hin? Grundgesetz. Falls dir das nichts sagt, google es.

"AfD-Sprech", wie bescheuert kann man sein? :confused4
 
... bzw. weil sie sich selbst nicht als Juden verstanden haben.
Es gab ja sogar Soldaten, die jüdischer Herkunft waren und trotzdem für Hitler kämpften - zwangsläufig.

Siehe:
Das werde ich mir auf jeden Fall holen.
Eine Großtante von mir hatte, nachdem sie Witwe geworden war, ein Verhältnis mit einem jüdischen Geschäftsmann und der Sohn der beiden war dann später in der HJ schon sehr weit fortgeschritten.
Ob seine Abstammung bekannt war, kann ich nicht sagen.
Im Übrigen kenne ich auch Türken, die über ihre Landsleute meckern und deutscher als Deutsche sind, jedenfalls solche, wie ich, denen es egal ist, wo eine:r herkommt.
Solange die Person kein A*schloch ist, ist sie ok, ansonsten gibt´s halt Ärger.
 
Daran merkt man, dass so einige nicht wissen, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung eigentlich ist.
So ist es. Der Nick @SYS41952 weiß es offenbar nicht oder ihm ist die die Lesekompetenz komplett abhanden gekommen.

Das Widerstandsrecht im GG bezieht sich auf Versuche, die Demokratie und das Grundgesetz abzuschaffen. In Reichsbürgerforen und AfD-Kreisen findet man die genau gegenteilige Forderung, nämlich einen Führerstaat errichten zu wollen.

Noch einmal, plakativ für User, die es wie @SYS41952 nicht geschnallt haben: GG 20 richtet sich gegen Bestrebungen, die die Demokratie abschaffen wollen und kann daher gar nicht von Rechtsextremisten missbraucht werden, die ja gerade das Gegenteil, nämlich die Errichtung eines totalitären Systems, anstreben.
 
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So ist es. Der Nick @SYS41952 weiß es offenbar nicht oder ihm ist die die Lesekompetenz komplett abhanden gekommen.
Sorry, Tommy, ich bezog meine Aussage auf AfDler und Reichsbürger, nicht auf @SYS41952 !


Artikel 20 im kompletten Wortlaut:

GG-Artikel20.JPG
(Quelle)


Ein paar Infos dazu gibt's natürlich auch bei Wikipedia:

Dort heißt es zu Artikel 20, Abs. 4:
Das Widerstandsrecht als Mittel der streitbaren Demokratie ist mit der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden.[6] Der Parlamentarische Rat hatte 1949 mit großer Mehrheit eine entsprechende Regelung noch abgelehnt, da man sie als eine „Aufforderung zum Landfriedensbruch“ (Carlo Schmid) ansah.[7] Der Widerstand ist gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art. 20 Abs. 1 bis Abs. 3 GG zu zerstören,[8] somit legalisiert.[9]

Das Widerstandsrecht ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der konservierenden Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung.[10] Im engeren Sinn richtet sich das Widerstandsrecht auch gegen Einzelne oder Gruppen, wenn diese die Verfassung gefährden; es dient dann der Unterstützung der Staatsgewalt, etwa wenn diese zu schwach ist, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten (Verfassungshilfe).[11]

Strittig ist, wann dieses Recht greift. Nach einer Meinung greift es bereits, noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Nach anderer Meinung greift dieses Recht aber nur, wenn die Verfassungsordnung bereits ausgehebelt wurde – somit bleiben selbst bei offensichtlichen Verstößen der Staatsorgane gegen die Verfassung nur der Weg über Wahlen und Abstimmungen sowie der Rechtsweg, solange letzterer noch gangbar ist.[12]

Deutsche nach Art. 116 GG, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima Ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel, insbesondere ein möglicher Rechtsweg ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Tötungen (z. B. „Tyrannenmord“) zu begehen, da das Widerstandsrecht sonst nutzlos sei.

Im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, müssen die Aktionen aber verhältnismäßig, also neben dem Verfolgen eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein.
 
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