Sieht so aus, als ob GG Art.20 immer aktueller würde.
Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)
(Letzte Aktualisierung: 07.12.2022)
Das Grundgesetz kennt eine Vorschrift, die es wohl nur in ganz wenigen Verfassungen der Welt gibt: Ein Recht auf Widerstand gegen einen diktatorischen Staat.
Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt es jedem Deutschen, gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen und die Verfassung auch gewaltsam zu verteidigen. Damit nicht jeder Bürger nach seinem Gutdünken Gewalt anwendet, ist dies aber nur als letzte Möglichkeit vorgesehen, wenn andere Wege versperrt sind.
Das Widerstandsrecht des Grundgesetzes erlaubt es jedem Bürger, gegen einen Putsch oder Staatsstreich vorzugehen. Die Voraussetzungen sind aber hoch.
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