Nein, ich übersehe nichts. Warum auch? Ich hätte gerne mal einen Beweis, eine Auflistung, dass diese "wissenschaftlichen" Behauptungen der Richtigkeit entsprechen - und nicht nur irgenwelche "Pauschal-Schmierzettel".
Weiters frage ich mich, warum ständig irgenwelche ominösen Wunderheiler ins Treffen geführt werden. Ich denke, die allerwenigsten "esoterisch" bzw. energetisch Arbeitenden sehen geschweige denn bezeichnen sich als Wunderheiler.
Mich würde mal der prozentuelle Anteil der Gesamt-Fehlbehandlungen interessieren - seitens der medizinisch Tätigen und seitens der "esoterisch" Tätigen. Dann hätte man möglicherweise einen gewissen korrekten Anhaltspunkt.
Aber so??? Das ist nur Draufhau-Mentalität seitens der sich selbst über alles stellenden Wissenschaft(ler). Reines Schwarz-Weiss-Denken, sonst nix. Ziemlich wenig für eine sinnvolle und konstuktive Diskussion.
Sorry, keine Lust.
Da ist aber wer geladen ...
Die Wissenschaft hat ein eigenes System entwickelt, anhand dessen man einzelne Behauptungen auf ihre Fehlersicherheit überprüfen kann. Wenn sich etwas als sehr fehlersicher herausstellt, etabliert es sich. In der Medizin macht man das durch Studien - vereinfacht gesagt nimmt man z.B. 10000 Leute her, behandelt die ein hälfte mit einem Placebo, die andere Hälfte mit einem Medikament, und guckt dann, ob die eine Hälfte besser mit Krankheit X umgehen kann (weniger Symptome, besserer Verlauf, frühere Heillung) als die andere Hälfte. Wenn dem so ist, liegt es nahe, dass das Medikament gegen die Krankheit hilft.
Das ganze kann man auch mit den ganzen alternativmedizinischen Sachen machen. Der Grund, warum man die "alternativmedizinisch" nennt und nicht "medizinisch" liegt per definition darin, dass solche Wirkungsüberprüfungen immer negativ ausfallen. Sobald eine gute Studienlage zur Wirksamkeit vorliegt, etabliert sich ein Verfahren und wird selbst "medizinisch". Den Vorgang dieser Etablierung kann man momentan z.B. bei Akupunktur in einem gewissen Ausmaß beobachten (zwar ist die Theorie Mist, aber das Verfahren selbst hilft bei gewissen Beschwerden sehr gut und zuverlässig).
Zum Prozentsatz: Laut
dieser Statistik wurden 2011 etwa 4000 Behandlungsfehler von den Krankenkassen bestätigt.
Auf die schnelle habe ich nicht gefunden, wieviele Leute jährlich zum Arzt gehen, aber laut
dieser Seite wurden 2011 etwa 18,8 Millionen Menschen in Krankenhäusern behandelt. 2500 der bestätigten Behandlungsfehler richteten sich gegen Krankenhäuser.
Diese Zahlen sind natürlich etwas vage, man kann sich aber zumindest ein grobes Bild schaffen: Laut Adam Riese betrug der Prozentsatz der Behandlungsfehler etwa 0,0013297% in Krankenhäusern. Man kann natürlich noch eine großzügige Dunkelziffer von Behandlungsfehlern dazurechnen, trotzdem würde man immer noch 3 Stellen hinter dem Komma bleiben.
Der Begriff "Behandlungsfehler" ist juristisch gesehen bei den ganzen Wunderheilern (und ja, ich verwende diesen Begriff pauschal für alle "energetisch", "esoterisch", "quantenmystisch", "feinstofflich", "geistig" oder sonstwie nach verschwurbelten nichtwissenschaftlichen Theorien arbeitenden Menschen im medizinischen Bereich) etwas fehl am Platz - beim Arzt kann man immer gucken, ob er denn
"lege artis" gehandelt hat, also nach den Erkenntnissen der Wissenschaft, nach den Regeln der geltenden Rechts und nach dem Können eines durchschnittlichen Arztes.
Das funktioniert natürlich bei Heilpraktikern und diversen Wunderheilern nicht - genauso, wie sie bei ihren Behauptungen bzgl. Heilungsversprechen sehr vorsichtig sein müssen, kann man sie auch rechtlich bei einem Behandlungsfehler so gut wie nicht in die Mangel nehmen - wie denn auch? Sie verwenden Therapien, die nicht funktionieren (oder zumindest nicht nachweisbar)! Wenn man da klagen könnte, wäre diese Tätigkeit schon längst ausgestorben. Beim Heilpraktiker (und anderen div. Wunderheilern) reicht es prinzipiell, wenn er seinen Patienten nicht vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, also einen ganz groben Fehler macht, wo durch die Behandlung selbst ein Schaden entsteht (eher selten, weil die meisten Therapien ja genauso nebenwirkungsarm sind wie wirkungsarm). Abgesehen wäre so ein Behandlungsfehler natürlich, wo der Wunderheiler seine Kompetenzen überschreitet (z.B. echte Operationen durchführt) oder offensichtlich pflichtwidrig handelt (z.B. merkt er, dass der Patient unbedingt zu einem echten Arzt müsste, unterlässt aber einen Hinweis darauf oder hält den Patienten sogar ab).
Im Gegensatz zum Arzt ist es aber extrem schwer, einen Wunderheiler zu verklagen, weil er nicht
"lege artis" behandelt hat, eben weil es dieses
"lex artis" bei vielen Therapien schlichtweg nicht gibt.