Die Ordnungshüter hatten am 19. Juni 2015 in einer Pressemitteilung auf erhöhte Aktivitäten von „Antänzern“ hingewiesen. Dabei gehe es um „Sachverhalte, bei denen sich (meist nordafrikanische) junge Männer... an ausgewählte Opfer ´herantanzen´, sie so ablenken, um dann Geldbörse oder Handy zu entwenden“.
Vier Wochen später erhielt das Polizeipräsidium ein Schreiben der Antidiskriminierungsstelle. Darin bezeichneten es die Bundesbeamten als fraglich, ob die Pressemitteilung mit den Leitlinien der Polizei Nordrhein-Westfalens übereinstimme. „Es besteht die Gefahr, dass hierdurch diese Personengruppen in der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden. Wir regen an, den Hinweis auf die nordafrikanische Herkunft aus der Pressemitteilung zu streichen.“ Dieser Anregung kam die Dortmunder Polizei nach.