Steht im Polizeibericht. Und die Ausagen der Streife, die zum Glück vorbeikam und die beiden transsexuellen Männer vor weiterer Gewalt schützte, sind auch Zeugen.
Warum passt dir das nicht in den Kram? Mir ist es herzlich egal ob der Täter ein Buddhist ist oder ein atheistischer Anarcho, ob der eine grüne, blaue oder pinke Hautfarbe hat. So ein Verhalten geht schlicht und ergreifend gar nicht und gehört der Justiz zugeführt und dort handfest verurteilt.
LG
Any
Welche Zeugen ????
Die Polizisten können nur ein Gerangel bezeugen. Die restlichen Aussagen sind von dem Transvestiten.
Also, welche Zeugen, wo steht das?
Im ersten Fall wurden zwei männliche Transvestiten gestern Morgen (10.Januar 2016) 02.50 Uhr, in Dortmund auf der Steinstraße / Leopoldstraße, Opfer eines Männertrios, die die beiden Transvestiten mit Steinen und teilweise mit sexuellem Hintergrund angingen.
Die beiden Geschädigten, ein 50-Jähriger aus Dortmund und ein 37-Jähriger aus Witten, gaben an, dass ihnen das Trio vom Wallbereich aus folgte. Als man dann auf gleicher Höhe gewesen sei, hätten alle drei sofort abfällig geäußert, dass man "solche Personen" (Transvestiten) steinigen müsse. Die beiden Geschädigten wurden zudem auf unflätigste Art und Weise auf Arabisch beschimpft. Da der 50-Jährige der arabischen Sprache mächtig ist, antwortete er auf die Beleidigungen entsprechend. Daraufhin griffen sich die drei Tatverdächtigen, Männer im Alter zwischen 16- und 18-Jahren, Kieselsteine aus einem Beet und bewarfen die beiden Männer. Zeitgleich wurde eine/-r der beiden Geschädigten von zwei Tatverdächtigen direkt angegangen, wobei diese in den Haaren zogen und an die Brüste fassten. Die beiden so Angegangenen wehrten sich nach Kräften.
Glücklicherweise wurde ein Streifenteam der Wache Nord auf die Schlägerei aufmerksam und schritt konsequent ein. Erst als die drei Tatverdächtigen die Beamten bemerkten, ließen sie von ihren Opfern ab.
Das Trio wurde festgenommen und zur Wache Nord gebracht. Auch die beiden Geschädigten wurden zur Zeugenaussage und Opferbetreuung zur Wache gebracht. Glücklicherweise wurde keine von beiden ernstlich verletzt.
Bei den weiteren Ermittlungen stellte es sich heraus, dass es sich bei dem 18-Jährigen um hinlänglich bekannten Intensivtäter und bei dem 17-Jährigen ebenfalls um einen polizeibekannten Heranwachsenden handelt. Diese beiden kamen zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen in das Polizeigewahrsam. Der 16-Jährige wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Eltern übergeben.
Der 18-Jährige wurde durch einen Haftrichter in Untersuchungshaft geschickt. Der 17-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.