panta rhei
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beim EU-Vertrag und die Todesstrafe geht es weniger darum ob die todesstrafe für einen verurteilten per giftsspritze oder elektrischen stuhl geben darf, wie es hier im thread hauptsächlich diskutiert wird.
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
das steht so im Vertrag von Lissabon.
es steht aber auch im Vertrag als Lissabon, was nicht als Tötung angesehen wird, sprich was "erlaubt" ist:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
darum geht es in der ganzen diskussion. deswegen gab es diesbezügl. u.a. von schachtschneider klagen gegen den vertrag. deswegen sagt man, die todesstrafe sei nun wieder erlaubt.
lass die ausschreitungen in griechenland noch ein bißchen heftiger werden, lass die verantwortlichen offiziell von bürgerkrieg reden, dann ist es "rechtmäßig" wenn die robocops, die armee oder die EURGENDFOR ein paar demonstranten niedermäht, damit die anderen nach hause gehen.
wenn (bürger)krieg oder die unmittelbare kriegsgefahr ausgerufen wird, ist somit jeder mord von seiten des staates legitim.
man brauch dann auch gar nicht mehr lange rumdiskutieren wie in afghanistan, als sich oberst klein und guttenberg unverschämten fragen, bezügl. der getöteten zivilsten stellen mussten. nein, mann kann künftig einfach sagen:"Wir haben das recht, das zu tun. punkt."
ich kann somit jeden unliebsamen störenfried entsorgen und muss mich nicht rechtfertigen...
an alle "es-darf-keinen-faschismus-mehr-geben-heuler":
Kommt euch das nicht irgendwie bekannt vor?!
habt ihr nicht genau davor angst, wenn ihr wieder und wieder blubbert, dass es sowas nie wieder geben darf?
was hat vorrang?
EU-Vertrag oder GG für die BRD?!
es spiel keine rolle. unser GG hat mit dem GG, von dem die GG-Verteidiger hier sprechen, ohnehin nichts mehr gemein!
wann habt ihr das letzt mal das GG gelesen? oder beruft ihr euch auf einzelne passagen die ihr das letzte mal vor 20-30 jahren in der grundschule durchgesprochen habt?
es scheint so und wenn es so ist, empfehle ich euch dringend das heutige GG für die BRD zu lesen.
jeder wichtige § wurde durch zig zusätze im laufe der letzten jahre aufgeweicht und mit nebulös im beamtendeutsch formulierten zusätzen ergänzt.
bei der deutung der paragraphen geht nur noch darum, wer hat die besseren rechtsverdreher!
desweiteren gibt es im EU-Vertrag:
17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.
desweiteren:
Das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007 zum EU-Vertrag sagt:
Aufgrund der Eigenständigkeit des EU-Vertrages gibt es keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften um irgendwie dagegen anzustinken.
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
das steht so im Vertrag von Lissabon.
es steht aber auch im Vertrag als Lissabon, was nicht als Tötung angesehen wird, sprich was "erlaubt" ist:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,"
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
"Für Taten in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
darum geht es in der ganzen diskussion. deswegen gab es diesbezügl. u.a. von schachtschneider klagen gegen den vertrag. deswegen sagt man, die todesstrafe sei nun wieder erlaubt.
lass die ausschreitungen in griechenland noch ein bißchen heftiger werden, lass die verantwortlichen offiziell von bürgerkrieg reden, dann ist es "rechtmäßig" wenn die robocops, die armee oder die EURGENDFOR ein paar demonstranten niedermäht, damit die anderen nach hause gehen.
wenn (bürger)krieg oder die unmittelbare kriegsgefahr ausgerufen wird, ist somit jeder mord von seiten des staates legitim.
man brauch dann auch gar nicht mehr lange rumdiskutieren wie in afghanistan, als sich oberst klein und guttenberg unverschämten fragen, bezügl. der getöteten zivilsten stellen mussten. nein, mann kann künftig einfach sagen:"Wir haben das recht, das zu tun. punkt."
ich kann somit jeden unliebsamen störenfried entsorgen und muss mich nicht rechtfertigen...
an alle "es-darf-keinen-faschismus-mehr-geben-heuler":
Kommt euch das nicht irgendwie bekannt vor?!
habt ihr nicht genau davor angst, wenn ihr wieder und wieder blubbert, dass es sowas nie wieder geben darf?
was hat vorrang?
EU-Vertrag oder GG für die BRD?!
es spiel keine rolle. unser GG hat mit dem GG, von dem die GG-Verteidiger hier sprechen, ohnehin nichts mehr gemein!
wann habt ihr das letzt mal das GG gelesen? oder beruft ihr euch auf einzelne passagen die ihr das letzte mal vor 20-30 jahren in der grundschule durchgesprochen habt?
es scheint so und wenn es so ist, empfehle ich euch dringend das heutige GG für die BRD zu lesen.
jeder wichtige § wurde durch zig zusätze im laufe der letzten jahre aufgeweicht und mit nebulös im beamtendeutsch formulierten zusätzen ergänzt.
bei der deutung der paragraphen geht nur noch darum, wer hat die besseren rechtsverdreher!
desweiteren gibt es im EU-Vertrag:
17. Erklärung zum Vorrang
Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.
desweiteren:
Das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007 zum EU-Vertrag sagt:
Aufgrund der Eigenständigkeit des EU-Vertrages gibt es keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften um irgendwie dagegen anzustinken.