Ich muß LaDame da recht geben. Allerdings bist du verpflichtet die Bilder 30 Jahre aufzuheben. Wenn du die Bilder selbst auhebst und den Ärzten zu Verfügungn stellt, also aus der Hand gibst lasse es dir jedesmal quittieren, denn im Schadensfall mußt du nachweisen, wem du sie ausgehändigt hast.
Die meisten Ärzte geben sie freiwillig mit, weil sie keine riesigen Archive haben Und schon die Patientenakte 30 jahre aufheben müßen (nach der letzten Behandlung).
Die einzige Einschränkung besteht bei Betriebsunfällen, Schulunfällen oder ähnliches, dann verbleiben sie bei der Versicherung, wegen evtl. Spätfolgen.
Auch Krankenhäuser müßen die Unterlagen rausgeben. Sie können allerdings eine Bearbeitungsgebühr und das Porto einfordern.
Die meisten Ärzte geben sie freiwillig mit, weil sie keine riesigen Archive haben Und schon die Patientenakte 30 jahre aufheben müßen (nach der letzten Behandlung).
Die einzige Einschränkung besteht bei Betriebsunfällen, Schulunfällen oder ähnliches, dann verbleiben sie bei der Versicherung, wegen evtl. Spätfolgen.
Auch Krankenhäuser müßen die Unterlagen rausgeben. Sie können allerdings eine Bearbeitungsgebühr und das Porto einfordern.
. Mir waren allerdings "die Hände gebunden", denn der eine Zahnarzt hat die Röntgenaufnahme nicht rausgerückt. Er hat mir dann nach mehreren Anrufen "versprochen" die Aufnahme in die Zahnklinik zu schicken. Als ich dort meinen Termin hatte war die Aufnahme angeblich nicht da. Ich weiß nicht genau ob sie nicht abgeschickt wurde oder ob die Empfangsdame zu faul war zu suchen oder ob ein Arzt Angst hatte jemanden zu bitten zu suchen. Ich habe sehr wohl nachgefragt, bin aber da geblieben, da ich eine weite Anreise hatte. Und wie gesagt habe ich jetzt meine Antwort auf die Frage mit der ich dorthin gefahren bin.