Ich muß LaDame da recht geben. Allerdings bist du verpflichtet die Bilder 30 Jahre aufzuheben. Wenn du die Bilder selbst auhebst und den Ärzten zu Verfügungn stellt, also aus der Hand gibst lasse es dir jedesmal quittieren, denn im Schadensfall mußt du nachweisen, wem du sie ausgehändigt hast.
Die meisten Ärzte geben sie freiwillig mit, weil sie keine riesigen Archive haben Und schon die Patientenakte 30 jahre aufheben müßen (nach der letzten Behandlung).
Die einzige Einschränkung besteht bei Betriebsunfällen, Schulunfällen oder ähnliches, dann verbleiben sie bei der Versicherung, wegen evtl. Spätfolgen.
Auch Krankenhäuser müßen die Unterlagen rausgeben. Sie können allerdings eine Bearbeitungsgebühr und das Porto einfordern.
Die meisten Ärzte geben sie freiwillig mit, weil sie keine riesigen Archive haben Und schon die Patientenakte 30 jahre aufheben müßen (nach der letzten Behandlung).
Die einzige Einschränkung besteht bei Betriebsunfällen, Schulunfällen oder ähnliches, dann verbleiben sie bei der Versicherung, wegen evtl. Spätfolgen.
Auch Krankenhäuser müßen die Unterlagen rausgeben. Sie können allerdings eine Bearbeitungsgebühr und das Porto einfordern.