Wann werde ich eine neue berufliche Position haben?

Einen Schwerbehinderungsgrad kann man auch beantragen. Der "nutzt" aber meist im Alter nur, wenn man eine Steuererklärung macht (oder ein Merkzeichen zuerkannt bekommen hat).
Beim Sozialamt kann man, zur Not, auch Wohngeld beantragen oder Sozialhilfe (falls die Rente nicht reichen sollte). Der Grad der Behinderung und die Erwerbsunfähigkeitsrente werden ausgenommen und nicht angerechnet.

Aber, wie Flimm schreibt, eine gute Beratung kriegt man auch bei der Reha. Die wissen oftmals auch zu beraten.

ein schwerbehinderung von über 50 % begünstogt auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente, mit diesem teil bist du schon der halbgewinner.
 
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ein schwerbehinderung von über 50 % begünstogt auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente, mit diesem teil bist du schon der halbgewinner.
Das würde ich so nicht sagen.
Die Erwerbsunfähigkeit wird unabhängig vom Schwerbehinderungsgrad (GdB) festgestellt.
Der GdB wird eher in Abhängigkeit der Erwerbsunfähigkeit festgestellt ("hoch sticht tief); beim GdB können noch andere / weitere Erkrankungen berücksichtigt werden.
 
ein schwerbehinderung von über 50 % begünstogt auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente, mit diesem teil bist du schon der halbgewinner.

So einfach ist das nicht, liebe @flimm

Wer aus gesundheitlichen Gründen vor der Entscheidung steht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, muss einiges beachten.

Manche Menschen mit Behinderung glauben (im Schwerbehindertenausweis dokumentiert) „habe ich einen hohen GdB, bekomme ich auch schnell meine Erwerbsminderungsrente“.

Doch das ist so nicht richtig.


Mensch kann bei einem Grad von 100 % einer Behinderung liegen, – und trotzdem wird der Antrag zur Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

Erwerbsminderungsrente kann nur derjenige beantragen, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Neben den Wartezeiten, muss man derzeit 35 versicherungspflichte Jahre nachweisen (bei der Kombination Erwerbsunfähigkeitsrente und Schwerbeschädigung) Nur 50% Schwerbeschädigung sagt gar nichts wenn die Versicherungsjahre fehlen.

Bei alle kürzeren Rentenantritt werden Abschlägen (Kürzung) mit belegt. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen.

@Lebensweisheit ist erst 58 Jahre, die Rente aufgrund vom Erwerbsunfähigkeit und Schwerbeschädigung greift erst ab dem 63. Lebensjahr, so mein derzeitiger Kenntnisstand.

Aber eine Teilrente ist möglich, aber auch nur, wenn es eine gut dokumentierte Krankengeschichte gibt.
 
Ich warte ab, was man in der Ambulanz feststellt, nachdem zwei Ärzte (eine Internistin, die andere prakt. Ärztin) nicht willens waren, bei mir Blut abzunehmen, um den Troponin-Wert festzustellen. Es war unfassbar für mich

Und warum nicht ? Hast du ausdrücklich mal nachgefragt ? Darüber müssen sie dir doch Auskunft geben - dazu sind sie verpflichtet - das ist ja unterlassene Hilfeleistung und Verstoss gegen den ärztlichen Eid.

Für mich unfassbar, was da derzeit generell abläuft. Die meisten wehren sich ja nicht einmal dagegen.

Aber, was jetzt passiert mit dem Verweigern einer Blutabnahme zwecks Abklärung, was es nun am 30.12.2020 war, das ist leider schon allerhand, insbesondere deshalb, weil sich ein bestimmter Marker oder Wert nach 72 Stunden im Körper wieder abbaut.
 
So einfach ist das nicht, liebe @flimm

Wer aus gesundheitlichen Gründen vor der Entscheidung steht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, muss einiges beachten.

Manche Menschen mit Behinderung glauben (im Schwerbehindertenausweis dokumentiert) „habe ich einen hohen GdB, bekomme ich auch schnell meine Erwerbsminderungsrente“.

Doch das ist so nicht richtig.


Mensch kann bei einem Grad von 100 % einer Behinderung liegen, – und trotzdem wird der Antrag zur Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

Erwerbsminderungsrente kann nur derjenige beantragen, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Neben den Wartezeiten, muss man derzeit 35 versicherungspflichte Jahre nachweisen (bei der Kombination Erwerbsunfähigkeitsrente und Schwerbeschädigung) Nur 50% Schwerbeschädigung sagt gar nichts wenn die Versicherungsjahre fehlen.

Bei alle kürzeren Rentenantritt werden Abschlägen (Kürzung) mit belegt. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen.

@Lebensweisheit ist erst 58 Jahre, die Rente aufgrund vom Erwerbsunfähigkeit und Schwerbeschädigung greift erst ab dem 63. Lebensjahr, so mein derzeitiger Kenntnisstand.

Aber eine Teilrente ist möglich, aber auch nur, wenn es eine gut dokumentierte Krankengeschichte gibt.

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente? ... Den Anspruch auf diese Leistung hat jeder Arbeitnehmer, der mindestens fünf Jahre vor Beginn der Erwerbsminderung rentenversicherungspflichtig gearbeitet und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.

damit hat sie Anspruch auf mögliche volle Erwerbsminderungsrente wenn sie entsprechend krank ist und diese mit Hilfe eines Arztes , wegen der Dokumentation, beantragt.
. Die Leistung also was sie da raus bekommt steht wie immer in den rentenauszügen die jeder einmal im Jahr bekommt.
natürlich ist es unabhängig vom SBA,
ich habe auch nirgends geschrieben das sie deswegen eine Minderungsrente bekommt, sondern er ist förderlich mit zur Einschätzung.

aber es sollte eigentlich hier um Astro gehen und Uranus im Wirken mit Saturn halte ich hier für durchaus in die Richtung möglich.
 
hi @flimm

das weiß ich doch alles, aber lies mal explizit was du geschrieben hast, ich habe nur speziell darauf geantwortet und das hatte auch nichts mit Astrologie zu tun.

:sneaky:

das habe ich geschrieben:

"ein schwerbehinderung von über 50 % begünstogt auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente, mit diesem teil bist du schon der halbgewinner."
 
Und warum nicht ? Hast du ausdrücklich mal nachgefragt ? Darüber müssen sie dir doch Auskunft geben - dazu sind sie verpflichtet - das ist ja unterlassene Hilfeleistung und Verstoss gegen den ärztlichen Eid.

Natürlich habe ich nachgefragt. Die laue Antwort war bei der 1. Ärztin: "Für was wollen sie denn jetzt eine Blutabnahme? Was wollen sie da denn jetzt noch sehen!? Es reicht, wenn sie Ende Febr./Anf. März 2021 zur Blutabnahme kommen." Rums! Mir blieb fast der Mund offen stehen. Da fasste ich mir innerlich schon an den Kopf und wäre fast geplatzt über so viel Unvermögen. Am 06.01.2021 wurde ein EKG mit "veraltetem Gerät" lt. Helferinnen gefertigt. Die Worte der Ärztin waren: "Da war was." Nicht, was oder ein Ausschluss.

Die 2. Ärztin meinte: "Wir sind hier unterbesetzt mit nur 1 Helferin (draußen standen 4 Stück herum...; die Ärztin hätte auch selbst Blut abnehmen können, aber, nein...). Wir haben Patienten, die schon lange Termine haben; die können wir jetzt nicht einfach verschieben."

Bei der 2. Ärztin gab es zudem rein gar nichts - a) keine Untersuchung, b) kein EKG, c) keine Blutabnahme, d) kein Abhören zumindest mit einem Stethoskop.

Zum Schluss sagte ich ihr:"Wissen sie was? Ich gehe jetzt in die kardiologische Notfallambulanz; dann wird man hoffentlich sehen, was ich habe, wenn sie hier nicht willens sind, mir zu helfen!"

Am liebsten hätte ich die Tür zugeknallt.
 
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