Gabi0405
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Es ist ja nicht so, dass die Richterin aus irgendeinem subjektiven Empfinden heraus, mal eben so ein Urteil gefällt hätte.
Es gab in diesem Fall mehr als genug Fakten, die gegen Lohnfinks Vergewaltigungsvorwurf sprachen. Und daran kommt auch ein Gericht nicht vorbei.
Ich zitiere mal aus dem Verhandlungsverlauf:
Die Richterin stellte fest, dass es "im Grund um ein ganzes Wochenende gehe".
Es begann am 2.6. als L. den 28.-jährigen Pardis F. im "Maxxim" einer bekannten Berliner Partylocation kennenlernte und ihn in ihr Hotelzimmer einlud.
Er fuhr zu ihr, sie hatten Sex.
Einen Tag später ging Pardis F. mit ihr zu seinem Bekannten. Und in der Wohnung des 29-jährigen Sebastian C. sollen sich dann über Stunden hinweg die Vergewaltigungen abgespielt haben. Mit Sebastian C. und Pardis F. als Täter.
Komisch sei nur, so die Richterin, dass sich L. einen Abend später erneut mit Pardis F. zu einem Tete-a-Tete traf.
Wie kann ich mich mit einem Mann treffen wollen, der mich einen Abend zuvor vergewaltigt haben soll? fragt die Richterin.
Die Ungereimtheiten hätten sich dann konsequent fortgesetzt.
So ging sie z.b. einen Tag später zu ihrer Frauenärztin, weil sie Verletzungen an ihren Genitalien festgestellt habe.
Das Gutachten der Frauenärztin wurde vor Urteilsverkündung verlesen: Die Ärztin hatte damals keine Verletzungen festgestellt.
Aufgrund welcher Fakten hätte die Richterin hier von einer Vergewaltigung ausgehen können?
Klasse fand ich auch den kleinen Seitenhieb der Richterin in Richtung der Familienministerin Schwesig, die ja im Rahmen der "Nein ist Nein" Debatte indirekt Partei für L. ergriffen hatte.
Die Richterin sagte, da hätten sich "Personen" zu einem laufenden Verfahren geäußert, ohne auch nur die Akten zu kennen.
Es gab in diesem Fall mehr als genug Fakten, die gegen Lohnfinks Vergewaltigungsvorwurf sprachen. Und daran kommt auch ein Gericht nicht vorbei.
Ich zitiere mal aus dem Verhandlungsverlauf:
Die Richterin stellte fest, dass es "im Grund um ein ganzes Wochenende gehe".
Es begann am 2.6. als L. den 28.-jährigen Pardis F. im "Maxxim" einer bekannten Berliner Partylocation kennenlernte und ihn in ihr Hotelzimmer einlud.
Er fuhr zu ihr, sie hatten Sex.
Einen Tag später ging Pardis F. mit ihr zu seinem Bekannten. Und in der Wohnung des 29-jährigen Sebastian C. sollen sich dann über Stunden hinweg die Vergewaltigungen abgespielt haben. Mit Sebastian C. und Pardis F. als Täter.
Komisch sei nur, so die Richterin, dass sich L. einen Abend später erneut mit Pardis F. zu einem Tete-a-Tete traf.
Wie kann ich mich mit einem Mann treffen wollen, der mich einen Abend zuvor vergewaltigt haben soll? fragt die Richterin.
Die Ungereimtheiten hätten sich dann konsequent fortgesetzt.
So ging sie z.b. einen Tag später zu ihrer Frauenärztin, weil sie Verletzungen an ihren Genitalien festgestellt habe.
Das Gutachten der Frauenärztin wurde vor Urteilsverkündung verlesen: Die Ärztin hatte damals keine Verletzungen festgestellt.
Aufgrund welcher Fakten hätte die Richterin hier von einer Vergewaltigung ausgehen können?
Klasse fand ich auch den kleinen Seitenhieb der Richterin in Richtung der Familienministerin Schwesig, die ja im Rahmen der "Nein ist Nein" Debatte indirekt Partei für L. ergriffen hatte.
Die Richterin sagte, da hätten sich "Personen" zu einem laufenden Verfahren geäußert, ohne auch nur die Akten zu kennen.