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In Zukunft macht sich jemand schon dann strafbar, wenn er "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen" vollzieht. Bisher gilt das weitgehend nur für Taten, bei denen dem Opfer gedroht oder Gewalt angewendet wurde.
Verkürzt gesagt bedeutet das Prinzip "Nein heißt nein": Eine Frau muss nicht schreien oder sich körperlich wehren - sexuelle Handlungen gegen ihren Willen sind trotzdem Unrecht.
Einige werden in den letzten Tagen sicherlich den empörenden Umgang mit Lisa Lohfink mitbekommen haben.
Darum ging's doch offensichtlich. Dem Gericht lagen wohl sehr viel weitreichendere Unterlagen vor, als in die Öffentlichkeit gelangten. Mit dem Hobby-Richter-Dasein ist das immer so eine Sache, das sollte man den Profis überlassen, die das jahrelang studiert haben.Aber immerhin hat man mal wieder über sie gesprochen ......
Auf der anderen Seite wärs fatal, jemanden aufgrund einer falschen Aussage oder einer Lüge zu verurteilen.möcht ncht wissen, wieviele in zukunft jetzt wieder nicht mehr anzeigen. dabei sind die dunkelziffern eh derzeit schon riesig.
"Promi"-Dinner gibt's auch noch für solche XY-PromisIm übrigen gehts ja weiter, wahrscheinlich so lange bis sie von RTL für den Container oder Dschungel eingefangen wurde - sie legt erneut gegen das Urteil Berufung ein.
http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...falschverdaechtigung-verurteilt-14400575.htmlGina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung verurteilt
Hat Gina-Lisa Lohfink zwei Männer zu Unrecht beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben? Ja, hat ein Gericht jetzt abermals geurteilt. Lohfink habe nicht unter Einfluss von K.o.-Tropfen gestanden.
Na, die Trash-Show paßt ja...und sich gerade für ein angeblich sechsstelliges Honorar als Kandidatin der Fernsehshow „Dschungelcamp“ hat verpflichten lassen,