Vergewaltigung - ein Nein ist kein Nein

Niemand würde jedenfalls sagen, dass es ein Ausnutzen ist, wenn eine mit einem betrunkenen Kerl ins Bett geht....
Wenn zwei Frauen mit einem betrunkenen Mann ins Bett gehen und das dann ohne sein Wissen ins Internet stellen würden, würde ich es als Vergewaltigung sehen, aber ich bin ja kein Maßstab
 
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Wenn zwei Frauen mit einem betrunkenen Mann ins Bett gehen und das dann ohne sein Wissen ins Internet stellen würden, würde ich es als Vergewaltigung sehen, aber ich bin ja kein Maßstab

Nein, bestimmt nicht. Ist eine andere Straftat etwas ins Netz zu stellen.
Wäre aber auch bei einem Mann eine Straftat. Aber keine Vergewaltigung.

Und Trunkenheit ändert nichts an der sexuellen Selbstbestimmung.
Ändert ja auch nichts daran, dass man verantwortlich ist, wenn der Führerschein entzogen wird, weil man betrunken gefahren ist. Wenn Alkohol so extrem wäre, dass man quasi auf das Niveau eines Kleinkindes gesetzt wird was die Verantwortung betrifft, müsste es verboten sein. Ist aber lächerlich. Halte allerdings auch nichts von verminderter Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum. Selber schuld wenn man trinkt, obwohl man dann Unsinn macht.

Natürlich ist jemand der nicht mehr wirklich ansprechbar und handlungsfähig ist nicht konsensfähig, aber nach allem was wir wissen war das hier definitiv nicht so.
 
Und Trunkenheit ändert nichts an der sexuellen Selbstbestimmung..
Deshalb hab ich ja gesagt: Ich würde es als Vergewaltigung sehen, aber ich bin kein Maßstab.

Ich weiß, dass die meisten Männer es ausnutzen würden, wenn eine Frau betrunken ist. Sie ist dann selber schuld. Deshalb würde ich mich persönlich entweder nicht so betrinken und wenn, nicht zwei Männer mit nach Hause nehmen... aber ich bin kein Maßstab.
 
Deshalb hab ich ja gesagt: Ich würde es als Vergewaltigung sehen, aber ich bin kein Maßstab.

Ich weiß, dass die meisten Männer es ausnutzen würden, wenn eine Frau betrunken ist. Sie ist dann selber schuld. Deshalb würde ich mich persönlich entweder nicht so betrinken und wenn, nicht zwei Männer mit nach Hause nehmen... aber ich bin kein Maßstab.

Viele betrinken sich ja auch extra, um ungehemmter zu werden.
Ich kann mit Betrunkenen echt nicht, aber denke, dass es ist was Männer und Frauen oft auch gerade wollen, wenn sie tanzen gehen usw.
Hemmungen weg trinken...

Ja, wenn da jemand quasi abgefüllt wird, kann das zumindest moralisch problematisch sein. Sehe ich auch so. Allerdings ist das auch keine Vergewaltigung, wenn sie weiß, dass das Alkohol ist und freiwillig trinkt. Aber hier glaube ich nicht mal daran.
 
Wenn sich eine Frau, magisch-denkend, schuldig fühlen würde, dürfte sie kein Mann bedrängen.

Wie stellst Du Dir das vor?
Sollen alle Frauen einen Entwicklungsschritt ins Kindesalter zurück machen und anfangen, wie Kinder magisch zu denken, damit sie nicht vergewaltigt werden?
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen magischem Denken und der Vermeidung einer Vergewaltigung nicht.
Außerdem verstehe ich nicht, wieso sich eine Frau von vornherein schuldig fühlen soll und das auch noch auf eine magisch denkende Weise?
Woran soll sie schuldig sein?
Da könnte man ja verlangen, dass sich Männer ebenso per se schon mal schuldig fühlen sollen.
Egal, ob sie etwas getan haben oder es nur vorhaben zu tun..

Die Klage von GLL wurde abgewiesen mit der Begründung, sie hätte sich während der Verhandlungen zu ruhig verhalten.
Irgendwie erschließt sich mir der Sinn nicht. Wie hätte sie sich denn verhalten sollen? - frage ich mich da.
Sie ist nach der Urteilsverkündung mit den Worten: "Das muss ich mir nicht antun." aus dem Gerichtssaal gelaufen.
Ich meine, die Angeklagten hätten eine Strafe verdient und GLL hätte eine Verwarnung bekommen sollen, dahingehend, dass sie sich ihre Begleiter besser aussuchen soll und sich nicht betrinken sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Klage von GLL wurde abgewiesen mit der Begründung, sie hätte sich während der Verhandlungen zu ruhig verhalten.
Welche Klage wurde mit einer so eigenartigen Begründung abgewiesen?
Die beiden Typen, die das Video ins Netz stellten, erwartet jedenfalls ein gesondertes Verfahren. Gut so.
Wie hätte sie sich denn verhalten sollen? - frage ich mich da.
Sie hätte z.b. begründen können, worauf der Vergewaltigungsvorwurf fußt. Die Fakten (Video, das Verhalten hinterher, Untersuchungsergebnis) sprechen nämlich eine andere Sprache.
Es gab für das Gericht ja überhaupt keine greifbare Handhabe aus den vorliegenden Fakten auf eine Vergewaltigung zu schließen.
 
Es gab für das Gericht ja überhaupt keine greifbare Handhabe aus den vorliegenden Fakten auf eine Vergewaltigung zu schließen.
das stimmt, weil jemanden betrunken machen oder mit einer Betrunkenen ins Bett gehen ist nicht strafbar...wie @PsiSnake feststellte:
Allerdings ist das auch keine Vergewaltigung, wenn sie weiß, dass das Alkohol ist und freiwillig trinkt. Aber hier glaube ich nicht mal daran.
Ob es so war oder nicht, wissen wir alle nicht, ich kann es mir vorstellen, dass es so war, bzw. anstelle von Alkohol könnten es auch Drogen wie Kokain (soll in gewissen Kreisen "in" sein) sein, die sie eventuell sogar freiwillig genommen haben könnte und sich selber aber nicht belasten möchte, ist ja strafbar.
 
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