In der EU dagegen ist Stevia zurzeit außer in Frankreich nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen [15]: Frankreich hat als erster (und bislang einziger) EU-Staat per Dekret eine vorläufige Zulassung für Süßstoffe aus der Pflanze Stevia rebaudiana ausgesprochen, die zunächst auf zwei Jahre beschränkt ist. Außerhalb Frankreichs hingegen bleibt das Inverkehrbringen als Lebensmittel untersagt, und so dürfen mit Stevia gesüßte Lebensmittel auch weiterhin nicht in Deutschland vertrieben werden. [16] Trotzdem besteht ein reger Internet-Handel mit Stevia-Präparaten, wobei diese, um das Verbot bzw. die Strafbarkeit zu umgehen, z.B. (wegen ihrer gleichzeitigen Anti-Karies-Wirkung) als "Zahnpflegemittel" deklariert werden.
Ich habe einen Teil von dem Artikel über Stevia hier reinkopiert. Nur mit Stevia gesüßte Lebensmittel sind nicht erlaubt, aber Du kannst selber die Pflanze halten und die Blätter zum Süßen nutzen. Wäre ja schon mal eine Alternative.