Die Beamten, die die Asylanträge bearbeiten, haben nach dem Gesetz zu entscheiden, ansonsten machen sie sich des Amtsmißbrauchs schuldig. Denen ist also kein Vorwurf zu machen.
sorry aber das stimmt nicht. es ist in österreich leider die regel, dass beamte der fremdenpolizei bzw. des bundesasylamts ihren gesetzlich vorgesehenen auftrag zur neutralen und unvoreingenommenen (!!!) prüfung der asylgründe nicht nachkommen sondern asylansuchen in erster instanz grundsätzlich abgelehnt werden. zum teil mit haarsträubenden begründungen die dann erst mühsam im instanzenweg von asylgerichtshof, uvs oder vwgh richtiggestellt werden müssen.