Uli Hoeneß und das liebe Geld

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nicht beim ersten Mal. Das habe ich auch gar nicht behauptet.

http://www.taz.de/!59721/

Steht in keiner Relation zu dem korrupten staatlichem *Nicht-Strafrecht* bei Selbstanzeigen.

11mal schwarz fahren ist sehr oft schwarz fahren.

Die Relation zur Straffreiheit bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist rechtsstaatlich irrelevant,
da deine Relation nicht rechtsstaatlich ist,
sondern aus einem emotionalem Empfinden kommt.

Hier in diesem Forum wird generell sehr gerne moralisch argumentiert,
und eben nicht rechtlich.
 
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11mal schwarz fahren ist sehr oft schwarz fahren.

Die Relation zur Straffreiheit bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist rechtsstaatlich irrelevant,
da deine Relation nicht rechtsstaatlich ist,
sondern aus einem emotionalem Empfinden kommt.

Hier in diesem Forum wird generell sehr gerne moralisch argumentiert,
und eben nicht rechtlich.

wie kommen rechtsstaatliche Grundsätze/ Gesetze zustande ?

Du möchtest mir jetzt nicht verklickern, daß die so gar nix mit Moral zu tun haben.

Ich nenne das, was da stattfindet (Freikaufen per Selbstanzeige) Korruption.
Du (und wer auch immer) kannst das anders sehen.

Wie oft muß man betrügen, um auf 3 Millionen Nachzahlung zu kommen ?
Das steht alles in keiner Relation mehr.
 
@ Condemn...der mag rein juristisch zehnmal recht haben.

Diese Regelung der Selbstanzeige mit garantierter Anonymität ist ein Hohn.
Find ich ganz einfach zum Kotzen.

Ja... kann man so sehen. Aber man könnte es auch so sehen, dass die Selbstanzeige jenen eine Chance bietet, die von sich aus zu dem Entschluss kommen, in die Legalität zurückzuwollen. Das mit einem öffentlichen Pranger zu verbinden würde jeden davon abhalten diesen Schritt zu gehen.

Man kann sich dann natürlich wieder darum streiten, inwiefern eine Selbstanzeige überhaupt sinnvoll ist oder nicht, inwiefern sie reiche Kriminelle begünstigt usw., aber ich finde die Frage nicht eindeutig. Grundlegend finde ich die Idee, bzw. das Ideal, das jemandem die Möglichkeit gegeben wird einigermaßen glatt aus der Illegalität zu kommen, nicht schlecht.
 
wie kommen rechtsstaatliche Grundsätze/ Gesetze zustande ?

Du möchtest mir jetzt nicht verklickern, daß die so gar nix mit Moral zu tun haben.

Ich nenne das, was da stattfindet (Freikaufen per Selbstanzeige) Korruption.
Du (und wer auch immer) kannst das anders sehen.

Im Grunde genommen ist im Rechtsstaat eine Selbstanzeige mit Strafmilderung zu sehen. Also wer geständig ist wird nach dem Belohnungsprinzip behandelt, dass heisst das Strafmass ist normalerweise kleiner, betrifft aber nicht nur Deinen Vergleich. Wer koorperiert wird weniger hart bestraft als derjenige wo alles noch bewiesen werden muss und noch womöglich lügt und Falschaussagen macht. Die Kosten werden auch gesenkt und Strafmasse in Vermögensdelikten aufzudecken sind oft mit sehr viel Papierkrieg verbunden, dh. da muss ja zuerst jemand alle Bücher prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja... kann man so sehen. Aber man könnte es auch so sehen, dass die Selbstanzeige jenen eine Chance bietet, die von sich aus zu dem Entschluss kommen, in die Legalität zurückzuwollen. Das mit einem öffentlichen Pranger zu verbinden würde jeden davon abhalten diesen Schritt zu gehen.

Man kann sich dann natürlich wieder darum streiten, inwiefern eine Selbstanzeige überhaupt sinnvoll ist oder nicht, inwiefern sie reiche Kriminelle begünstigt usw., aber ich finde die Frage nicht eindeutig. Grundlegend finde ich die Idee, bzw. das Ideal, das jemandem die Möglichkeit gegeben wird einigermaßen glatt aus der Illegalität zu kommen, nicht schlecht.

darüber ließe sich reden, wenn das grundsätzlich für ALLE Bürger bei finanziellen Delikten gilt.

So ist es für mich völlig unakzeptabel.
 
darüber ließe sich reden, wenn das grundsätzlich für ALLE Bürger bei finanziellen Delikten gilt.

So ist es für mich völlig unakzeptabel.

Ich kenne die Gesetzeslage nicht genau, aber grundlegend gibts ja für jeden die Möglichkeit durch Geständnis die Strafe zu minimieren. Die Selbstanzeige bei Steuerdelikten dieser Art ist natürlich ein Extrem, weil es deutlich zu glatt läuft im Verhältnis.

Aber so oder so finde ich, das der öffentliche Pranger nicht sein müsste. Bei einem Politiker könnte ich das noch verstehen, aber bei einer Privatperson nicht. Bei Hoeneß ist meine persönliche Sicht: Er hat kein Mitleid verdient weil er sich ja selbst zu einer "öffentlichen Instanz" erhoben hat, aber er sollte das Recht haben in Sachen Öffentlichkeit juristisch dagegen vorzugehen. Denn da wurde tatsächlich an irgendeiner Stelle Gesetzesbruch begangen. Das ist in Deutschland mittlerweile eh die Regel.
 
Zitat von SchattenElf
11mal schwarz fahren ist sehr oft schwarz fahren.

Die Relation zur Straffreiheit bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist rechtsstaatlich irrelevant,
da deine Relation nicht rechtsstaatlich ist,
sondern aus einem emotionalem Empfinden kommt.

Hier in diesem Forum wird generell sehr gerne moralisch argumentiert,
und eben nicht rechtlich.

wie kommen rechtsstaatliche Grundsätze/ Gesetze zustande ?

Du möchtest mir jetzt nicht verklickern, daß die so gar nix mit Moral zu tun haben.

Natürlich haben Gesetze mit Moral zu tun.Die Gesetze werden aber auf einer Grundlage der parlamentarischen Mehrheit geschaffen.Dort fliessen moralische Aspekte mit ein,aber die moralischen Aspekte des Gesetzgebers.

Es mag ja sein das deine moralischen Ansichten den Gesetzen widersprechen.
Aber du,wie auch ich,bist nicht der Gesetzgeber.

Wenn jemand wegen 11mal schwarzfahren in den Bau kommt,
aber ein Stuerhinterzieher (3 Millionen) durch seine Selbstanzeige nicht,
dann mag da durchaus eine grosse moralische Schieflage sein,
aber rechtlich nicht anzufechten.

Es ist moralisch zu hinterfragen.
 
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Wahrscheinlich bald Anklage gegen Hoeneß:


Über Jahre hinweg hat Uli Hoeneß Börsengewinne auf seinem Konto bei einer Schweizer Bank vor dem Fiskus verheimlicht. Nun entscheidet die Staatsanwaltschaft im Juli über eine Anklage gegen den Bayern-Präsidenten. Das Tragische: Bei seiner Selbstanzeige saß zwar der zweite Schuss, der erste jedoch ging daneben. Und nur der zählt.

(...)

Weil seine erste Selbstanzeige im Januar fehlerhaft gewesen sei, sähen die Staatsanwälte "so gut wie keinen Spielraum", auf eine Anklage zu verzichten, heißt es in einer Vorabmeldung der Zeitung.

"Er hatte wie jeder andere Steuerhinterzieher nur einen Schuss frei", zitiert die "BamS" Justizkreise. Dabei sei es "tragisch" für Hoeneß, dass eine zweite Selbstanzeige von Ende März als korrekt und vollständig betrachtet werde. Sie hätte Hoeneß vor Strafverfolgung geschützt - wenn zu dem Zeitpunkt nicht schon gegen den Bayern-Präsidenten ermittelt worden wäre.

http://www.n-tv.de/sport/Anklage-gegen-Hoeness-steht-kurz-bevor-article10872386.html

Hat wirklich eine gewisse Tragik. Hätte er die erste Selbstanzeige nicht hinschludern lassen und sich mehr Zeit genommen, wäre nix darüber bekannt geworden und er hätte einfach nachgezahlt plus ein paar Strafzinsen.
 
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