mache ich gebrauch von diesem recht im subjektiven sinn, stimme ich für die todesstrafe für kinderschänder .. ich stimmte daher für die todesstrafe ..
Eventuell könnte man Ausnahmen machen.
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mache ich gebrauch von diesem recht im subjektiven sinn, stimme ich für die todesstrafe für kinderschänder .. ich stimmte daher für die todesstrafe ..
NEIN !
Ein Unrecht kann nicht durch ein anderes getilgt werden.
Das Leben ist für den Menschen das höchste Gut, es muß unantastbar bleiben (werden) !
Weder eine Person, noch der Staat hat das Recht, sich über das Leben zu erheben respektive anderes Leben auszulöschen.
In keinem Falle !
L.G.
Ramar
Eine wirklich entwickelte Gesellschaft braucht keine Strafen. Strafen sind Brachialmaßnahmen aufgrund steinzeitlicher Rachegelüste auf niederster Ebene. Die Todesstrafe ist deren primitivste Steigerung.Welche Strafe würdest du bei derartigen Verbrechen für angemessen halten?
Was machst Du dann mit 46 Millionen Frauen per Jahr ?Ich bin auch der Meinung: Personen welche das Leben eines anderen Menschen nicht respektieren, haben auch das Anrecht auf ihr Eigenes verwirkt!
Natürlich, das sind aber schon tiefere Details mit Beziehung zu Gesetzeslagen.Natürlich spielt dabei auch der "Vorsatz" eine entscheidende Rolle! Es besteht doch ein erheblicher Unterschied darin, ob ein Mensch im Affekt tötet, oder ein Verbrechen im Voraus plant!
jaja, ich weiß, jetzt kommt die frage: wenn jemand deinem eigenen kind was antut, würdest du das dann auch sagen?
ja, das würde ich.
würde ich diesen menschen töten weil er mein kind getötet, missbraucht oder sonstwas getan hätte, würd ich mich damit auf seine stufe stellen. ich wäre keinen deut besser als er. mein kind würde es nicht zurück bringen!
Über welches Recht redest du da?! Dir fehlen einfach fachlichen Sachkenntnisse. Hier versuchst du die Möglichkeit jeder rechtstheoretischen Betrachtungsweise, die nicht zu deiner bestimmten Rechtsordnung(!) passt, sofort mit WEDER NOCH auszulöschen. Ohne dieses wort zu verstehen, stellst du jede Möglichkeit allgemeiner Rechtslehre schlechthin in Frage.NEIN !
Weder eine Person, noch der Staat hat das Recht, sich über das Leben zu erheben respektive anderes Leben auszulöschen.
Schöne Worte.......aber das kauf ich dir nicht ab!
Wenn man weiß, dass die überwiegende Mehrzahl an Missbrauchsfällen inerhalb der Familie geschehen, dann würden die Anzeigen mit Sicherheit zurückgehen. Das Kind zeigst Du mir, dass seinen Papa/Onkel/Opa ind die Todeszelle bringt - und seelisch nicht vollkommen kaputt geht. Aber auch Fremde Täter würden mit Sicherheit seltener angezeigt - wenn es nur um eine selbst geht (gerade bei Kindern) überlegt man sich, ob man das Leben eines anderen Menschen auslöschen möchte. Dazu gibt es jede Menge Beispiele.