Die wichtigsten Vorschriften zur Pelztierhaltung in Deutschland
Haltungseinrichtungen für Pelztiere müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Verhaltensgerechtes Beschäftigungsmaterial
- Nestkasten als Rückzugsmöglichkeit
- Jungtiere müssen in Gruppen gehalten werden
- Sichtkontakt zu Artgenossen muss möglich sein
- Tägliche Kotentfernung in Gebäuden, außerhalb von Gebäuden wöchentlich
Zusätzlich zu den Innenflächen eines Nestkastens und den Flächen eines Schwimmbeckens oder Sandbades müssen Haltungseinrichtungen folgende Grundflächen aufweisen:
- Chinchillas 0,5 qm Fläche/Tier, Mindestkäfiggröße 1qm, 1 Plattform/Tier, Tunnelröhren, Kisten und ein Sandbad von 250 qcm Fläche
- Nerze, Iltisse 1 qm Fläche/Tier, Mindestkäfiggröße 3 qm, Schwimmbecken 1 qm Fläche, Tunnelröhren, Klettermöglichkeit
- Füchse, Marderhunde 3 qm/Tier, Gehegegröße 12 qm
- zusätzlich für Füchse: Grabemöglichkeit, Tunnelröhren, erhöhter Nestkasten, 1 Plattform/Tier
Unser Ziel ist ein nationales und internationales Verbot der Haltung, Züchtung und Bejagung von Pelztieren.
In England und Österreich ist die Haltung von Pelztieren zum Zweck der Pelzgewinnung verboten. In Dänemark und den Niederlanden gibt es für bestimmte Pelztierarten Haltungsverbote.
Der bmt lehnt sowohl die Zucht, Haltung und Tötung als auch die Bejagung von Pelztieren zur Gewinnung von Fellen generell ab. Nach unserer Ansicht fehlt für das Töten von Tieren, einschließlich aus modischen Erwägungen, der vom Tierschutzgesetz vorgeschriebene „vernünftige Grund“. Es ist ethisch nicht verantwortbar, Tiere einzig zu dem Zweck zu halten und zu töten, um aus ihrem Fell unnötige Luxusprodukte herzustellen. Es ist unvertretbar, für Mode und Kommerz jedes Jahr Millionen von Tieren schwere Leiden zuzufügen und sie – zumeist qualvoll – zu töten. Die Grausamkeit gegen Pelztiere muss ein Ende haben.
Helfen Sie mit!
www.gegen-pelz.de