Stärken und Schwächen von Frauen

Werbung:
Und dabei haben wir Frauen in der sog. ersten Welt noch Glück gehabt, aber sogar hier ist es noch gar nicht so lange her, dass zB das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen.

also mich hat am meisten geschockt, als ich nach Ö. kam (um 70 herum), daß hier der Ehemann das Recht hat, in die Arbeit seiner Frau zu gehen und ihren Job zu kündigen. Das war echt ein Schock! Dies erfuhr ich von unserer damaligen Nachbarin (58erin), die nicht einmal wußte, in welcher Firma ihr Mann arbeitet.
Der Schock saß tief, ich sagte mir damals: nie einen Österreicher heiraten!
ich schaffte es zu 99% - habe italienisch-preußische Version mit österreichischen Staatsbürgerschaft erwischt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also mich hat am meisten geschockt, als ich nach Ö. kam (um 70 herum), daß hier der Ehemann das Recht hat, in die Arbeit seiner Frau zu gehen und ihren Job zu kündigen. Das war echt ein Schock! Dies erfuhr ich von unserer damaligen Nachbarin (58erin), die nicht einmal wußte, in welcher Firma ihr Mann arbeitet.
Der Schock saß tief, ich sagte mir damals: nie einen Österreicher heiraten!
ich schaffte es zu 99% - habe italienisch-preußische Version mit österreichischen Staatsbürgerschaft erwischt.

woher kamst du?
auch in Deutschland durften Frauen nur arbeiten gehen wenn der mann es erlaubte,(auch er hatte das recht die Frau zurück an den Herd zu schaffen)
ich glaube 1977 wurde dieses gesetz geändert.

Bitte beachte im folgenden Text das in Ö das gesetz schneller abgebaut wurde als in D!

Reformen der 1960er und 1970er Jahre
In der Deutschen Demokratischen Republik verlangte das Familiengesetz ab 1966, dass die Ehepartner ihre Verbindung so gestalten, „daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann“.

In Österreich wurden durch die Familienrechtsreform im Jahre 1975 Mann und Frau weitgehend gleichgestellt und geschlechtsspezifische Zuweisungen abgebaut.

In der Bundesrepublik Deutschland lautete von 1958 bis 1977 der die Arbeitsteilung der Eheleute regelnde § 1356 BGB Absatz 1: „[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“[4] Im Jahr 1970 legte eine Sachverständigenkommission Vorschläge zu einer umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts vor. Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages 1972 wurde ein erster Entwurf erst 1973 im Bundestag beraten. Die Beratungen zogen sich bis 1976 hin; am 14. Juni 1976 wurde das neue Gesetz verkündet. Am 1. Juli 1977 trat es in Kraft. Man spricht vom „paritätischen Ehemodell“. § 1356 BGB lautet: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen. […] Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.“

aus wicki: frauenarbeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenarbeit
 
Werbung:
woher kammst du?
auch in Deutschland durften Frauen nur arbeiten gehen wenn der mann es erlaubte,(auch er hatte das recht die Frau zurück an den Herd zu schaffen)
ich glaube 1977 wurde dieses gesetz geändert.

Bitte beachte im folgenden Text das in Ö das gesetz schneller abgebaut wurde als in D!



aus wicki: frauenarbeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenarbeit

zu der besagten Nachbarin noch: Fr. F. wußte nicht, wo ihr Mann arbeitete, wie sie ihn im Fall des Falles erreichen könnte, und natürlich auch nicht, wie hoch sein Gehalt gewesen ist.

ich kam als Teenager direkt aus Polen, Flimm.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben