Sozialhilfeempfänger sollen kein Auto haben...

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Shania schrieb:
Und grad bei H4-lern hört man immer wieder, dass ihr Einkommen zum Leben fast nicht ausreicht.

Es geht um Schweizer Sozialhilfe-Empfänger. Könnte mir vorstellen, dass Menschen, die halbwegs in Grenznähe zu einem EU-Land wohnen, zum Einkaufen in selbige fahren und so jede Menge Geld für Lebensmittel sparen. Das würde unter Umständen erklären, warum manche Schweizer Sozialhilfe-Empfänger Geld für lange Ferien haben.

Wobei das alles m.E. sehr unterschiedlich und individuell ist. In Bezug auf Schweizer System halbwegs korrekt zu beurteilen, ist für Nicht-Schweizer vermutlich eher schwierig.

LP
 
Und was ist mit den Leuten die so ländlich leben daß sie ohne Auto nicht mal einkaufen können, geschweige denn soziale Kontakte aufrechterhalten, den Arzt aufsuchen etc.

Ich meine, in der Stadt ist das kein Problem ohne Auto, aber ich kenne genug Leute die ländlich leben die ohne Auto komplett aufgeschmissen wären.

ja, das ist ein Problem, in ländlichen Gegenden hat es pro Stunde einen Bus oder weniger. Wieder doppelt bestraft...
 
Ich frage mich, wie sich ein H4-ler ein Auto leisten kann.
Selbst, wenn er nicht viel damit rumfährt, verursacht ein Auto enorm hohe Fixkosten.

Und grad bei H4-lern hört man immer wieder, dass ihr Einkommen zum Leben fast nicht ausreicht.


Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen in D auch sehr viele Erwerbstätige trotz Teil- oder sogar Vollzeitarbeit, sogenannte "Aufstocker", die auf ein Kfz angewiesen sind, um überhaupt zur Arbeitsstelle zu kommen.
 
Das Ende vom Lied war, dass kaum noch Geld über war um Essen zu kaufen u Holz zum heizen zu kaufen. Hier handelte es sich um eine Familie mit zwei Kindern. In dem Fall wäre ein Verbot angebracht gewesen. Allein schon zum Wohle der Kinder.

ja, so finde ich das auch nicht vorteilhaft.
Aber wenn der Staat derartige Bestimmungen rausgibt...
Rauchen ist auch recht teuer, aber der Einzelne teilt sich sein Geld dazu ein....ein altes Auto kann doch im Unterhalt nicht so teuer sein.
 
Das würde unter Umständen erklären, warum manche Schweizer Sozialhilfe-Empfänger Geld für lange Ferien haben.
LP

Grenzanwohner tun das vielleicht, aber ob das so viel spart...?!
Ferien kann sich sicher keiner leisten, das wird vielleicht jeweils von Bekannten unterstützt oder bezahlt, oder wieder am Mund abgespart.
 
ja, so finde ich das auch nicht vorteilhaft.
Aber wenn der Staat derartige Bestimmungen rausgibt...
Rauchen ist auch recht teuer, aber der Einzelne teilt sich sein Geld dazu ein....ein altes Auto kann doch im Unterhalt nicht so teuer sein.

Unabhängig von Steuer und Versicherung.....

gerade ein altes Auto ist im Unterhalt sehr teuer und es fallen jede Menge Rep.Kosten an. Selbst wenn man jemanden hat, der diese Arbeiten gratis macht, sind die Kosten für Ersatzteile nicht zu unterschätzen.
 
Waldweg schrieb:
Grenzanwohner tun das vielleicht, aber ob das so viel spart...?!
Ferien kann sich sicher keiner leisten, das wird vielleicht jeweils von Bekannten unterstützt oder bezahlt, oder wieder am Mund abgespart.

Ich kenne das Schweizer System nicht. Allerdings kann ich mich noch sehr gut an den Einkaufstourismus nach Tschechien erinnern, oder teilweise auch nach Deutschland, wenn bei uns an Wochenenden die Geschäfte geschlossen waren.

Und Einkaufstouren nach Tschechien (vor EU) haben sich durchaus gelohnt.

Waldweg schrieb:
ein altes Auto kann doch im Unterhalt nicht so teuer sein.

Abgesehen von der Reparaturanfälligkeit... je älter das Auto, umso mehr Spritverbrauch, umso mehr Steuer und Versicherung.

LP
 
Ich frage mich, wie sich ein H4-ler ein Auto leisten kann.
Selbst, wenn er nicht viel damit rumfährt, verursacht ein Auto enorm hohe Fixkosten.

Und grad bei H4-lern hört man immer wieder, dass ihr Einkommen zum Leben fast nicht ausreicht.
Kommt darauf an, welches auto man hat.

Mein auto kostet mich p. M.:

€ 27,-- haftpflicht
€ 30,-- inkl. allfällige reparaturen, neue reifen, etc.
€ 3,16 Überprüfungsplakette
€ 15,-- Benzin (da ich nur fahre wenn nötig)
------------------------------------------
€ 75,16 Gesamt p. M.

das kann man nicht als enorm viel bezeichnen. btw. mein auto ist 13 jahre alt.

im vergleich dazu kosten einer monatskarte in der kernzone € 47,-- zudem die erste außenzone € 38,70, sind gesamt € 85,70 p. M..

Wenn ich jeden tag mit meinem auto zur arbeit fahre brauche ich € 15,-- mehr im monat für benzin. wären dann € 90,16.

ich beziehe kein H4. Es geht mir um einen vergleich, denn auch ein mensch der H4 bezieht muß strecken bewältigen um von a nach b zu gelangen. soll der die, d.a.n., zu fuß bewältigen? um die monatskarte wird er in diesem fall auch nicht rumkommen.

in ö beläuft sich die mindestsicherung/grundsicherung auf € 794,91.
wieviel erhält man bei H4 inkl. regelbedarf, mehrbedarf, leistungen für unterkunft und heizung in D? wieviel kostet eine monatskarte in D in einer kernzone und zusätzlich in einer ersten außenzone, falls man grad in umgebung einer großstadt wohnt und M.fahrkarte für mehere zonen benötigt?

selbstverständlich sollen/dürfen sozailhilfeempfänger ein auto besitzen.
 
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..Heute das Auto, morgen vielleicht die Zigaretten....und was danach..?!

In DE in der Sozialhilfe längst Gang und Gebe, aber mit einem Haken.

Zu H4 wurde ja schon gesagt, zur Arbeitsaufnahme gibt es sogar Kredite, KFZ-Steuer wird bei einer Familie und Einkommen, angerechnet. Wird teilweise auch nicht einmal bei den Werten angerechnet.

Bei reinem Sozialgeld, gibt es Obergrenzen der Werte die man haben darf, liegen bei 1900 Euro. Dieser Betrag gilt auch für Frührentner und Arbeitsunfähige nach SGB XII, Kapitel III. Frührentner, die auch auf Dauer frühverrentet werden, fallen auch erst 2 Jahre unter diesen Kapitel III, da der Rententräger in dieser Zeit jederzeit die Rente widerrufen kann.
Erst danach fallen diese Frührentner unter den Bedingungen nach SGB XII, Kapitel IV, wie auch Altersrentner und dann dürfen sie sage und schreibe noch 2600 Euro Werte besitzen.

Aber, alles nur vorausgesetzt, man muss staatliche Leistungen beziehen.

Unter diesen Vorgaben, die Werte die man noch haben darf, fallen übrigens auch Unterhaltsverpflichtete. Bei denen wird auch die Härte nach den Bedingungen der Sozialhilfe angewandt, egal dabei ob sie arbeiten oder nicht.

Nun kommt aber der Haken, zur Arbeitsaufnahme, oder zur Arbeit, kann man keinen Wagen wegnehmen, erst mal generell.
Bei Unterhaltsverpflichteten sieht es schon anders aus, denen darf man auch Wege mit Öffis zumuten, die man anderen nicht zumuten darf. Die fallen dann quasi unter den harten Vorschriften des Sozialgeldes nach SGB II.

Dazu Bezieher von SGB II ist ein eingeschränkter Personenkreis.
Bei Beziehern von SGB XII, Kapitel III sind es die, die nicht mehr arbeiten können, aber keinen Anspruch auf Rente haben. Beide fallen aber unter den gleichen Bedingungen. Um sich mal die Stufen (der Abwertung) zu verdeutlichen.

So und nun der nächste Haken, Altersrentner und speziell Frührentner, die Sozialleistungen beziehen, sind eigentlich hinüber und hier hat der Rechtsstaat einen Riegel vorgeschoben, denn wer irgendwie geheingeschränkt ist, den darf man kein Wagen nehmen. Bezieht sich auf eine BGH-Entscheidung zum Pfändungsrecht.
So, und nun können wir mal überlegen, wer alles geheingeschränkt ist. Altersrentner auf alle Fälle, sie sind nicht mehr so fit wie Jungspunte. Bei Frührentner erübrig sich die Diskussion, die sind in irgendeiner Form immer eingeschränkt.


Ich glaube mal, so zeigt es sich auf, wen diese Regelungen wirklich betreffen, die, die real vom Sozialgeld nach SGB II leben und darunter sind viele Kinder ..........
 
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