Herr Mikrowelle
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Meine Definition war sehr präzise.Dann musst Du Dich präziser ausdrücken.
Dann ist die Rezension rufschädigend und klagbar. Per definition.
Ich kenne diese Rezension, sie ist für eine UNI-Zeitung geschrieben worden, urde dann noch an zwei Stellen ausgestellt im Netz.
Nein, kennst du nicht, aber Google ist toll, besonders wenn die Rezension in einer anderen Sprache verfasst ist.
Das Gesetz in Europa und in USA hat bereits entschieden, dass es sich bei Ramthas School nicht um eine Sekte handelt.
Bitte das in den Gerichtsakten im Internet nachzulesen, zu dem Fall, wer denn nu Ramtha channeln darf und wer nicht.
Es ging da um eine KLeingruppe in Österreich, die sich RAMTHA nannte.
Grüße
Qia![]()
Das war ein Copyright-Prozess, dort ging es nicht um die Namensgebung.