Sogenannte Reichsbürger

Werbung:
Danke für deine Ausführungen dazu

Falls du Interesse daran hast, deine Erkenntnisse mit Fakten zu trüben, empfehle ich jenes: http://buch.sonnenstaatland.com/

Ist zwar sehr umfangreich, aber es lohnt sich wirklich, wenn man an der Thematik interessiert ist.
Kenne ich bereits...
Ich informiere mich in der Regel relativ umfassend von allen Seiten...
und ein Fakt ist und bleibt, egal wie man drehen will:
Wir haben nur ein Grundgesetz (nicht Verfassung), in dem ganz klar steht:

Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es gab aber nun mal nie eine verfassungsgebende Versammlung, weder nach dem Krieg, noch nach der Wiedervereinigung.
DAS ist aber die Voraussetzung bei der Gründung eines souveränen Staates. Eine ordnungsgemäß beschlossene rechtsgebende Verfassung. (siehe BGB, Völkerrecht)

Gruß, Luckysun
 
Danke für deine Ausführungen dazu


Kenne ich bereits...
Ich informiere mich in der Regel relativ umfassend von allen Seiten...
und ein Fakt ist und bleibt, egal wie man drehen will:
Wir haben nur ein Grundgesetz (nicht Verfassung), in dem ganz klar steht:

Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es gab aber nun mal nie eine verfassungsgebende Versammlung, weder nach dem Krieg, noch nach der Wiedervereinigung.
DAS ist aber die Voraussetzung bei der Gründung eines souveränen Staates. Eine ordnungsgemäß beschlossene rechtsgebende Verfassung. (siehe BGB, Völkerrecht)

Gruß, Luckysun


Das Grundgesetz IST eine Verfassung, auch wenn sie nicht vom Volk beschlossen wurde und es gilt eben solange, bis das Volk eine neue beschließt.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist als geltende „Verfassung der Deutschen“[2] die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Wort Grundgesetz kam zuerst im 17. Jahrhundert auf und gilt unter Sprachwissenschaftlern als Lehnübersetzung oder Eindeutschung des in der lateinischen Rechtssprache geprägten Begriffes lex fundamentalis; „Grundgesetz“ meint daher das „[staats-]grundlegende Gesetz“.[3][4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

Man kann sich auch wegen nichts verrückt machen.
Gescheiter wäre es, darauf zu achten, dass das Grundgesetz nicht nach und nach ausgehöhlt wird, es ist nämlich im Prinzip eine sehr gute Verfassung.
 
Danke für deine Ausführungen dazu


Kenne ich bereits...
Ich informiere mich in der Regel relativ umfassend von allen Seiten...
und ein Fakt ist und bleibt, egal wie man drehen will:
Wir haben nur ein Grundgesetz (nicht Verfassung), in dem ganz klar steht:

Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es gab aber nun mal nie eine verfassungsgebende Versammlung, weder nach dem Krieg, noch nach der Wiedervereinigung.
DAS ist aber die Voraussetzung bei der Gründung eines souveränen Staates. Eine ordnungsgemäß beschlossene rechtsgebende Verfassung. (siehe BGB, Völkerrecht)

Gruß, Luckysun



du weisst...ich bin "naiv", bin auf der nudelsuppe hergeschwommen...ausserdem kann nur die "grossbuchstaben" lesen...:cool:

:ironie:

shimon

p.s... wenn du jeden fake als bare münze nimst, so ist das dein problem!
 
Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Richtig.
Wenn eine neue Verfassung beschlossen wird, verliert die alte ihre Gültigkeit.
Steht da, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist? - Nein.
Steht da, dass das Grundgesetz abgelöst werden muss? - Wiederum Nein.
Da ist nur geregelt, dass eine neue Verfassung eingeführt werden kann, falls jemandem eine bessere einfällt als die derzeitige.

Nebenbei bemerkt gibt es sehr viele Länder, die ihre Verfassung Grundgesetz nennen.
Oder nimm England - die haben überhaupt nichts in der Richtung , weder etwas das man Verfassung noch Grundgesetz nennen kann.

Es gab aber nun mal nie eine verfassungsgebende Versammlung, weder nach dem Krieg, noch nach der Wiedervereinigung.
DAS ist aber die Voraussetzung bei der Gründung eines souveränen Staates. Eine ordnungsgemäß beschlossene rechtsgebende Verfassung. (siehe BGB, Völkerrecht)

Kompletter Nonsens.
Es wird dir nicht gelingen, auch nur eine Stelle im BGB oder im Völkerrecht zu nennen, die dieses besagt.
Im BGB schon mal gar nicht, das ist nämlich das "Bürgerliche Gesetzbuch" und hat ausschließlich mit zivilrechtlichen Angelegenheiten innerhalb Deutschlands zu tun, mit Verfassungsfragen genau 0,0.
Auch im Völkerrecht gibt es nichts, das diese These stützt.

Nochmal: Ein souveräner Staat braucht faktisch Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.
Das ist schon das komplette Paket. Sobald die drei Eigenschaften faktisch vorhanden sind, existiert der Staat. Aus die Maus.
Verfassung, Versammlung usw usf, alles völlig irrelevant im Hinblick auf die Staatseigenschaft.

Und gerne noch mal: Du wirst kein entgegengesetztes Schriftstück finden, weder im Völkerrecht noch im BGB noch noch in der Straßenverkehrsordnung. ;)
 
Alter Falter...
bei den Reichsbürgern geht es nicht um das 3. Reich!
Sondern um das deutsche Reich in den Grenzen und Gesetzen vor 1913...

Die Reichsbürger sagen:
"Dieses Reich wurde durch alle folgenden Verträge oder ähnliches N I E rechtskräftig aufgelöst und existiert somit völkerrrechtlich noch. Nicht mal Hitler konnte das ändern. Wir haben auch heutzutage keine rechtskräftige Verfassung, keinen Friedensvertrag oder ähnliches, die BRD ist auch kein rechtskräftiger Staat.

Es gilt das Völkerrecht aus der Zeit vor 1913, und wer sich damit mal intensiv auseinandersetzt, sich die Fakten und Belege der Reichsbürger mal genau ansieht und zuhört, der weiß, dass sie offenbar schlicht recht damit haben. Das bestätigen auch immer mehr Fachleute, die sich damit beschäftigt haben.

Die Reichsbürger haben rein faktisch wohl recht.
Und sie haben mit dem 3. Reich und den Nazis NICHTS am Hut, obwohl sich natürlich auch hierbei wieder wie immer rechtsradikale Trittbrettfahrer darunter mischen (ähnlich wie bei Pegida) und damit die ganze Gruppe in Verruf bringen...

Schonmal was vom gelben Schein gehört?
Nicht?
Sollte vielleicht mal nachgeholt werden.

http://gelberschein.info/

Der Grund, warum jetzt immer mehr in den Medien erscheint, was diese Reichsbürger mit aller Gewalt in die rechte Ecke drängen soll, ist einfach, weil immer mehr sog. Bundesbürger diesen Schein beantragen und auch von den Behörden ausgestellt kriegen müssen, wenn sie die erforderlichen Nachweise ihrer Herkunft vorlegen ... mittlerweile wohl schon über 10.000 ... man versucht gerade, diese Lücke verwaltungstechnisch zu schließen...

So weit meine bisherigen Erkenntnisse darüber ...

Gruß, Luckysun


Ich habe mich mit der Thematik schon beschäftigt als das mit den Reichsbürgern noch nicht groß in den Medien war.
Das ganze ist ein Sammelsurium aus Halbwahrheiten wo die andere Hälfte der Wahrheit mit Absicht weg gelassen wird und willkürlich zusammengeschusterten Intepretationen, mit dem Ziel Leute wie Dich zu verwirren und zu verunsichern, und dem weitere Ziel einer destabilisierung des Staates Zwecks einer nationalen Revolution.

Auch das mit dem Gelben Schein ist mir lange bekannt.

Da es keine einheitliche Reichbürgerbewegung gibt teilt diese sich tatsächlich in mehrere Fraktionen von denen eine auf die Grenzen von 1937 bestehen, also ohne das Sudentenland und Österreich und andere auf die Grenzen von vor dem Versailler Vertrag, also auf das 2. dt. Reich, auch ohne Sudetenland und Österreich, dafür aber mit dem Gebiet welches nach dem Versailler Vertrag an Polen abgegeben werden musste sowie mit dem fr. Gebiet Elsaß und Lothringen welches 1871 bei der Reichgründung in das 2. dt. Reich einverlaibt wurde.(Und zwar ohne wirkliche Rechtsgrundlage!) und mit dem Versailler Vertrag an Frankreich zurück fiel.
Begründet wird dies damit dass die Abdankung des Kaisers keine Gültigkeit hätte und somit das 2. dt. Reich noch bestehen würde.
Diese Behauptungen sind nicht nur hanebüchen'd zusammengeschustert im Sinne eines gesuchten Kontext, sondern widersprechen jeglicher historischer Realitäten.
Laß dich nicht auf ein Glatteis führen, Lucky, auf welches du garnicht wirklich möchtest.
 
Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der Unterschied liegt darinne dass ein Grundgesetz vom Parlament verabschiedet wird und eine Verfassung so heisst wenn das Grundgetz vom Volk per Volksabstimmung bestätigt wurde.
Das ist der einzige Unterschied! Staatrechtlich sind beide aber das selbe.
Der Gedanke der in Atrikel 146 GG liegt bestand damals darinn dass es damals Staatziel war eine Vereinigung Deutschlands nach der bedingungslosen Kapitulation und der Aufteilung Deuschland's in 4 Besatzungszonen eines Tages hinzubekommen.
Bei der Wiedervereinigung Deutschlands nach dem 2+4 Vertrag wurde auf die Volksabstimmung verzichtet weil man es nicht für nötig erachtete.
Denn rechtlich sind beide das selbe.
 
.
Das Grundgesetz IST eine Verfassung, auch wenn sie nicht vom Volk beschlossen wurde und es gilt eben solange, bis das Volk eine neue beschließt.
Nein, ein GG ist keine Verfassung... das ist alleine schon aus der Formulierung von §146 GG klar ersichtlich und wurde auch damals GANZ KLAR bei der Rede von Carlo Schmid im parlamentarischen Rat 1948 festgestellt und auch von einigen jetzt noch lebenden Politikern schon so bestätigt:
Zitat:
„… Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West- Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten…“

„… Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man eben dagegen handeln wollen. Das wäre dann allerdings Sache des deutschen Volkes selbst…“

Quelle--->

Ist mir auch egal, wenn diese Quelle nicht genehm ist, das ist jetzt die, die mir als erstes in die Finger kam, diese Rede kann man sich überall im Netz anhören und auch im Wortlaut durchlesen, wenn man will, genauso wie andere Politiker, die sich dahingehend geäußert haben...

Auch der 2+4 Vertrag ändert nichts daran, dass es nie eine verfassungsgebende Versammlung gab...

Man kann sich auch wegen nichts verrückt machen.
Ich mache mich sicher nicht verrückt, aber für einige hier schein es ja der Alptraum zu sein, dass dies nun mal kein völkerrechtlich anerkannter Staat mit einer rechtmäßigen Verfassung IST und noch schlimmer scheint die Vorstellung, diese Reichsbürger könnten recht haben... also werden offensichtliche Tatsachen geleugnet bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag...

Es gibt sogar Leute, die schreiben darüber ein ganzes Buch (mit dem sie als Autor dann erstmalig richtig Aufmerksamkeit erregen). Leider wurden so einige der Darstellungen aus seinem Buch schon als faktisch falsch widerlegt... ich habe aber echt keine Lust, das jetzt alles haarklein heraus zu suchen, so wichtig ist mir das nun auch nicht und meine Beschäftigung mit dem Thema ist ja schon eine Weile her... vielleicht findet sich ja ein echter Reichsbürger hier, der die passenden Sachen aus dem Handgelenk schüttelt und nicht suchen muss... :D



 
.

Nein, ein GG ist keine Verfassung... das ist alleine schon aus der Formulierung von §146 GG klar ersichtlich und wurde auch damals GANZ KLAR bei der Rede von Carlo Schmid im parlamentarischen Rat 1948 festgestellt und auch von einigen jetzt noch lebenden Politikern schon so bestätigt:
Zitat:
„… Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West- Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten…“

„… Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man eben dagegen handeln wollen. Das wäre dann allerdings Sache des deutschen Volkes selbst…“

Quelle--->

Ist mir auch egal, wenn diese Quelle nicht genehm ist, das ist jetzt die, die mir als erstes in die Finger kam, diese Rede kann man sich überall im Netz anhören und auch im Wortlaut durchlesen, wenn man will, genauso wie andere Politiker, die sich dahingehend geäußert haben...

Auch der 2+4 Vertrag ändert nichts daran, dass es nie eine verfassungsgebende Versammlung gab...


Ich mache mich sicher nicht verrückt, aber für einige hier schein es ja der Alptraum zu sein, dass dies nun mal kein völkerrechtlich anerkannter Staat mit einer rechtmäßigen Verfassung IST und noch schlimmer scheint die Vorstellung, diese Reichsbürger könnten recht haben... also werden offensichtliche Tatsachen geleugnet bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag...

Es gibt sogar Leute, die schreiben darüber ein ganzes Buch (mit dem sie als Autor dann erstmalig richtig Aufmerksamkeit erregen). Leider wurden so einige der Darstellungen aus seinem Buch schon als faktisch falsch widerlegt... ich habe aber echt keine Lust, das jetzt alles haarklein heraus zu suchen, so wichtig ist mir das nun auch nicht und meine Beschäftigung mit dem Thema ist ja schon eine Weile her... vielleicht findet sich ja ein echter Reichsbürger hier, der die passenden Sachen aus dem Handgelenk schüttelt und nicht suchen muss... :D




Na schön, dann ist es eben keine Verfassung, aber es ist gut, sofern man sich wirklich dran hält.
Ich halte es für sinnvoller, auf die wirklichen Missstände hinzuweisen und sich zu engagieren, damit sie bereinigt werden.
Dafür fehlt einem aber die Zeit, wenn man sich mit Nebenkriegsschauplätzen beschäftigt und wem nützt das dann wohl?
 
Werbung:
.

Nein, ein GG ist keine Verfassung... das ist alleine schon aus der Formulierung von §146 GG klar ersichtlich und wurde auch damals GANZ KLAR bei der Rede von Carlo Schmid im parlamentarischen Rat 1948 festgestellt und auch von einigen jetzt noch lebenden Politikern schon so bestätigt:
Zitat:
„… Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West- Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten…“

„… Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man eben dagegen handeln wollen. Das wäre dann allerdings Sache des deutschen Volkes selbst…“

Quelle--->

Ist mir auch egal, wenn diese Quelle nicht genehm ist, das ist jetzt die, die mir als erstes in die Finger kam, diese Rede kann man sich überall im Netz anhören und auch im Wortlaut durchlesen, wenn man will, genauso wie andere Politiker, die sich dahingehend geäußert haben...

Falls es dir noch nicht aufgefallen ist: Diese Rede ist von 1948, als Deutschland noch besetzt war. Ich würde mal behaupten, dass die Zeit seitdem nicht stillsteht und sich einiges geändert hat.
Selbstverständlich muss eine politische Rede immer im historischen Kontext gesehen werden, sie hat keine unendliche Gültigkeit für die Zukunft.
Mal ganz davon abgesehen, dass:
Aus diesem Abschluss wird, wie auch aus seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat, seiner Biografie und seinen Memoiren, ebenfalls klar, dass Schmid die Bundesrepublik selbstverständlich als Staat angesehen hat. In seiner Rede vom 06.09.1948 hat er nur darauf hingewiesen, dass kein neuer Staat zu gründen sei. Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt eben identisch mit dem Deutschen Reich. Dies ergibt sich auch aus dem berühmten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag, welches sich auch ausdrücklich auf Schmid und seine Rede bezieht.

Auch der 2+4 Vertrag ändert nichts daran, dass es nie eine verfassungsgebende Versammlung gab...
Was leider völlig irrelevant ist. Wir erinnern uns: Die drei Elemente. ;)

Ich mache mich sicher nicht verrückt, aber für einige hier schein es ja der Alptraum zu sein, dass dies nun mal kein völkerrechtlich anerkannter Staat mit einer rechtmäßigen Verfassung IST und noch schlimmer scheint die Vorstellung, diese Reichsbürger könnten recht haben... also werden offensichtliche Tatsachen geleugnet bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag...
Wie bereits gesagt, habe ich mich intensiv mit der Thematik beschäftigt - und habe leider keine einzige Tatsache, kein einziges Argument gefunden.
Sondern ausschließlich aus dem Zusammenhang gerissene und/oder komplett gefälschte Zitate, Urteilstexte usw.
Es gibt einfach nichts, was einer objektiven Überprüfung standhält.

Es gibt sogar Leute, die schreiben darüber ein ganzes Buch (mit dem sie als Autor dann erstmalig richtig Aufmerksamkeit erregen). Leider wurden so einige der Darstellungen aus seinem Buch schon als faktisch falsch widerlegt...
Leider ist auch diese Behauptung komplett falsch. Außer "Autor ist doof, Buch ist doof" haben Reichis absolut nichts entgegenzusetzen.

vielleicht findet sich ja ein echter Reichsbürger hier, der die passenden Sachen aus dem Handgelenk schüttelt und nicht suchen muss...
Das ist nicht möglich. Außer längst widerlegten Verdrehungen und Fälschungen haben Reichis nichts zu bieten - zumindest habe ich noch nichts dergleichen gefunden.


 
Zurück
Oben