Na schön, dann ist es eben keine Verfassung, aber es ist gut, sofern man sich wirklich dran hält.
Ich halte es für sinnvoller, auf die wirklichen Missstände hinzuweisen und sich zu engagieren, damit sie bereinigt werden.
Dafür fehlt einem aber die Zeit, wenn man sich mit Nebenkriegsschauplätzen beschäftigt und wem nützt das dann wohl?
Selbstverständlich ist das Grundgesetz eine Verfassung.
Dass sie ursprünglich, also vor mehr als einem halben Jahrhundert, als Provisorium gedacht war, ändert nichts am Jetzt-Zustand.
Zur Geschichte : http://www.bpb.de/geschichte/deutsc...mentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung
Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden. Die Grund- und Menschenrechte erhielten einen herausragenden Platz, das Bundesverfassungsgericht entwickelte sich zu einem Anwalt der Bürger und seiner Rechte, die politischen Kräfte und Institutionen agierten zumeist im Rahmen der vorgegebenen Verfassungsregeln. Und schließlich war es auch das Grundgesetz, das den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelte, wie die Rede vom "Verfassungspatriotismus" seit den 1980er Jahren belegt. Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren.