Eh super!

Bei dir hört sich halt alles so allgemein an.
Dann sag halt mal - von 12 geistig Behinderten: Wie viele haben Sex miteinander, wie viele mit Prostituierten, wie viele mit Sexualbegleitern, wie viele mit einem Ball, Kissen, Teppich... keine Ahnung.
Und du könntest ja ganz sicher auch auf meine andere Frage antworten, hast es aber ebenfalls nie getan: Geistig Behinderte sind vor dem Gesetz nicht geschäftsfähig. WER macht die Termine mit Prostituierten oder Sexualbegleitern und bezahlt sie? ...Du...?

Allgemein ? Ich unterteile ja eh,..

hm,...OK, noch a Versuch zur Erklärung.
Allgemein ist: zu schreiben, geistig Behinderte sind nicht geschäftsfähig

geistig Behinderte können keinen Sex haben,...
Von denen die ich derzeit betreue, haben nur von 24 Personen ca. 5 einen Partner oder Partnerin oder es ist ihnen möglich Sex zu haben. Sind Selbstbestimmt genug, haben eine mindere geistige Einschränkung und/oder Lernbehinderung, der Rest ,..behilft sich anderer Hilfsmittel, welche wer , was und wie , weiß ich nicht, denn sie haben auch eine Privatsphäre, aber es ist ein wichtiges Thema sofern sie sich mitteilen können, wollen.
Das mit dem Ball zum Beispiel läuft so ab, es wird Bewegung gemacht und es geschieht einfach in der Bewegung - der Klient befriedigt sich eben, wobei man selbst Zuseher wird, der die Distanz zu wahren hat und auch nicht peinlich berührt sein sollte, wenn so etwas einfach "passiert". In einer anderen Instutition in der ich war , ist es völlig normal- Freundschaften ; Liebe und auch Sex zu haben, da eher Lernbehinderungen , Körperbehinderungen zum Teil gegeben sind.
Die Geschäftsfähigkeit wird ebenso nicht von mir bestimmt, aber dafür gibt es eben auch die jeweiligen Ärzte etc.; die das bestimmen und bei denjenigen/diejenigen die nicht geschäftsfähig sind, sind Angehörige und /oder Sachwalter zuständig. Und ja, auf Wunsch/Auftrag von Angehörigen und/oder Sachwalter könnte man ( auch ich ) eine Sexbegleitung organisieren, wobei aber dies bei uns (noch) nicht der Fall war.
GLG Asaliah