Sex-Begleiterin, bei Isabelle K. dürfen Behinderte "ganz Mann sein"

  • Ersteller Ersteller Moondance
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Das freut mich, das du das erlaubst ,...:D

Das Bedürnfis nach Nähe - Grundbedürfnisse - wie eben Berührungen , Zärtlichkeiten, Streicheleinheiten , oder eben auch nach sexueller Befriedigung ist ebenso Menschenrecht ,...wie immer sollte die Regel gelten - nur mit beidseitigem Einverständnis.;)

Naja, es ist deshalb kein Menschenrecht, weil man es prinzipiell nicht einfordern kann.

Wenn niemand deine Nähe will hast du halt Pech gehabt, da niemand jemand anderen dazu zwingen kann.
 
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Naja, es ist deshalb kein Menschenrecht, weil man es prinzipiell nicht einfordern kann.

Wenn niemand deine Nähe will hast du halt Pech gehabt, da niemand jemand anderen dazu zwingen kann.
Mit Zwang geht gar nix, (y) tatsächlich ist es aber in den Menschenrechten - insbesonders für beeinträchtigte Menschen als Grundbedürfnis verankert, wobei aber der /die Betreuung darauf zu achten hat, Nähe und Distanz zu wahren.;)

Hier geht es nicht um "Sex" in erster Linie, sondern um das Recht sein Grundbedürfnis nach Nähe etc.; nach kommen zu dürfen. ( Siehe meinen Text weiter oben ) ;):)
 
Mit Zwang geht gar nix, (y) tatsächlich ist es aber in den Menschenrechten - insbesonders für beeinträchtigte Menschen als Grundbedürfnis verankert, wobei aber der /die Betreuung darauf zu achten hat, Nähe und Distanz zu wahren.;)

Hier geht es nicht um "Sex" in erster Linie, sondern um das Recht sein Grundbedürfnis nach Nähe etc.; nach kommen zu dürfen. ( Siehe meinen Text weiter oben ) ;):)

Wie gesagt, wenn sich niemand freiwillig findet, hat man halt Pech gehabt.
Meine hier jetzt auch mehr Nähe (aber nicht unbedingt Sex) als reine Versorgung und Pflege.

Während ich es umgekehrt so sehe, dass die Gesellschaft einem Nahrung liefern muss, wenn man in Not ist.

Daher kein Menschenrecht.
 
Sexualität als ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht, das ist die Basis für einen verantwortlichen und respektvollen Umgang. Das Grundrecht zeigt sich in verschiedenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Als Menschenrecht im Sinne sexueller und reproduktiver Rechte (UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 23), als Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung (Sozialgesetzbuch IX), im Betreuungsrecht und auch im Strafrecht als Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Alle diese Gesetze und Rechte haben ein Ziel: dass Menschen mit Behinderung so selbstbestimmt wie möglich über die Gestaltung ihres eigenen Lebens entscheiden und dafür Unterstützung, Begleitung und Förderung erhalten müssen. Dies betrifft natürlich auch „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie die Wahl der Partnerin oder des Partners, Verhütung, Sexualität und Kinderwunsch, über die niemand anderes einfach entscheiden darf.

https://www.lebenshilfe.de/de/buech...-2/artikel/Sexualitaet-ist-ein-Grundrecht.php

Allgemeines Grundrecht,..,..
 
Sexualität als ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht, das ist die Basis für einen verantwortlichen und respektvollen Umgang. Das Grundrecht zeigt sich in verschiedenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Als Menschenrecht im Sinne sexueller und reproduktiver Rechte (UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 23), als Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung (Sozialgesetzbuch IX), im Betreuungsrecht und auch im Strafrecht als Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Alle diese Gesetze und Rechte haben ein Ziel: dass Menschen mit Behinderung so selbstbestimmt wie möglich über die Gestaltung ihres eigenen Lebens entscheiden und dafür Unterstützung, Begleitung und Förderung erhalten müssen. Dies betrifft natürlich auch „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie die Wahl der Partnerin oder des Partners, Verhütung, Sexualität und Kinderwunsch, über die niemand anderes einfach entscheiden darf.

https://www.lebenshilfe.de/de/buech...-2/artikel/Sexualitaet-ist-ein-Grundrecht.php

Allgemeines Grundrecht,..,..
(y)
... Auf die Prüfung hast Du bestimmt eine römische Eins bekommen :)
 
Sexualität als ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht, das ist die Basis für einen verantwortlichen und respektvollen Umgang. Das Grundrecht zeigt sich in verschiedenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Als Menschenrecht im Sinne sexueller und reproduktiver Rechte (UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 23), als Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung (Sozialgesetzbuch IX), im Betreuungsrecht und auch im Strafrecht als Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Alle diese Gesetze und Rechte haben ein Ziel: dass Menschen mit Behinderung so selbstbestimmt wie möglich über die Gestaltung ihres eigenen Lebens entscheiden und dafür Unterstützung, Begleitung und Förderung erhalten müssen. Dies betrifft natürlich auch „höchstpersönliche Angelegenheiten“ wie die Wahl der Partnerin oder des Partners, Verhütung, Sexualität und Kinderwunsch, über die niemand anderes einfach entscheiden darf.

https://www.lebenshilfe.de/de/buech...-2/artikel/Sexualitaet-ist-ein-Grundrecht.php

Allgemeines Grundrecht,..,..

Richtig, man hat ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, aber dieses Recht verhindert gerade implizit, dass weiterhin ein Grundrecht auf (sexuelle) Nähe zu anderen Personen existiert.
 
was schreibstn da, versteht ja keiner

Wenn man über seine Sexualität selbst bestimmen kann, dann kann niemand fordern, dass er generell Sex mit jemand anderem (als Grundrecht) haben muss. Wegen 1 kann 2 nicht auch ein Menschenrecht sein.

Bedeutet, dass jemand im Zweifel keinen Sex hat, wenn niemand mit ihm will.

Konkret wäre das zum Beispiel relevant, wenn jemand einfordern würde, dass der Staat ihm eine Prostituierte als "Grundversorgung" (weil angeblich Menschenrecht) bezahlt.
 
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