Das freut mich, das du das erlaubst ,...
Das Bedürnfis nach Nähe - Grundbedürfnisse - wie eben Berührungen , Zärtlichkeiten, Streicheleinheiten , oder eben auch nach sexueller Befriedigung ist ebenso Menschenrecht ,...wie immer sollte die Regel gelten - nur mit beidseitigem Einverständnis.![]()
Naja, es ist deshalb kein Menschenrecht, weil man es prinzipiell nicht einfordern kann.
Wenn niemand deine Nähe will hast du halt Pech gehabt, da niemand jemand anderen dazu zwingen kann.