K
.:K9:.
Guest
So bist Du wohl ein Beispiel für die Kehrseite der Medaille . Oft werden Männer es als ratsam erachten, darüber zu schweigen, weil sich erneut unter Verdacht stellen nach dem Motto, irgendetwas wird schon dran sein. Also wird auch hier die Dunkelziffer nicht unerheblich sein.1 - Laut DIESEM Gesetz wurde ich 1995 von meiner ersten Freundin vergewaltigt (ich war am schlafen und wurde wach) - Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich den Beischlaf verweigert, ich war noch nicht so weit.
2 - Laut DIESEM Gesetz würde die spätere "Vortäuschung" einer Vergewaltigung als "echte" Vergewaltigung geahndet (Sie ist schlicht fremd gegangen und wollte mich mit dieser Täuschung in Sicherheit wiegen) - Das Gericht konnte keine Vergewaltigung feststellen. (Sie hätten harmlos rumgespielt und er sei zu weit gegangen, sie habe sich nicht gewehrt)
Auch, wenn das alles schon viele Jahre her ist, so ist es die Erinnerung nicht. Ein solches Gesetz findet trotzdem nicht meine Zustimmung. Echte Vergewaltiger gehören verschärft für zahlreiche Jahre hinter Gitter, jedoch nicht unter einem Gesetz, das dazu animiert, "UNLIEBSAME ZEITGENOSSEN DURCH INTRIGEN ZU ENTFERNEN".