Reiki nur mehr für Ärzte...

lesen den thread aufgrund eines hinweises von lobkowitz nun doch mit;
also sorry, ich versteh nicht, dass man sich bei so wichtigen dingen keinen namen notiert bzw vergisst.
das soll aber jetzt kein vorwurf sein !!!

Hab mir das nicht aufgeschrieben, da ich dachte, dass es eh auf dem Fax draufstehen wird. Tja, denkste... Hab in einer Woche eh einen Termin bei der WKO und dann gehts anschließend gleich zur BH den Schein holen. Dann kann ich dort vor Ort ja noch mal nachfragen wenn bis dahin noch nichts neues bekannt ist.

na sixt und mir hat die wirtschaftskammer gesagt, es is wurscht..

Na mal schaun was sie mir dann nächste Woche erzählen werden...
 
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Hab mir das nicht aufgeschrieben, da ich dachte, dass es eh auf dem Fax draufstehen wird. Tja, denkste... Hab in einer Woche eh einen Termin bei der WKO und dann gehts anschließend gleich zur BH den Schein holen. Dann kann ich dort vor Ort ja noch mal nachfragen wenn bis dahin noch nichts neues bekannt ist.
Ninja, hats ja im Prinzip eh schon nachgereicht:
eine Beurteilung vom Bundeministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
....
Wien, am 29.Jänner 1997
Nachdems der gleiche Wortlaut ist, wirds auch das gleiche Papier sein :-)
 
Ninja, hats ja im Prinzip eh schon nachgereicht:

Nachdems der gleiche Wortlaut ist, wirds auch das gleiche Papier sein :-)

Tja, das hab ich wohl überlesen... :morgen:

So, jetzt noch mal kurz gefasst. Reiki darf ich nicht anbieten solange ich Geld für die Leistung verlange. Wenn ich das ohne irgendwelche Forderungen mache, dann ists ok. Und wenn das im Schein noch drinnen stehen sollte mit dem Handauflegen, was ich noch regergieren werde, dann kann ich Reiki unter Handauflegen anbieten. Hab ich das richtig verstanden?
 
So wie ich es verstanden habe, ist es so, Du darfst Reiki ohne Schein anbieten, und daher auch den Namen Reiki verwenden. Du mußt Dir nur die Steuerkarte vom Finanzamt holen.
Wenn Du Dir den Gewerbeschein für "Handauflegen..." holst, solltes Du drauf achten das Wort Reiki nicht zu benützen, es könnte , wenn wer drauf kommt, eventuell Probleme geben.
Geld darfst Du dann nehmen, wenn Du Dich bei der FINANZ meldest!
 
So wie ich es verstanden habe, ist es so, Du darfst Reiki ohne Schein anbieten, und daher auch den Namen Reiki verwenden. Du mußt Dir nur die Steuerkarte vom Finanzamt holen.
Wenn Du Dir den Gewerbeschein für "Handauflegen..." holst, solltes Du drauf achten das Wort Reiki nicht zu benützen, es könnte , wenn wer drauf kommt, eventuell Probleme geben.
Geld darfst Du dann nehmen, wenn Du Dich bei der FINANZ meldest!

fast ganz richtig:
wenn du unter 22.000 Euro im Jahr einnimmst, dann will die Finanz auch nichts von dir wissen. ;)
Alles weitere unter https://www.esoterikforum.at/forum/showpost.php?p=748164&postcount=14
 
50/01 Gewerbeordnung

Text
2. Besondere Verfahrensbestimmungen
a) Anmeldungsverfahren

§ 339. (1) Wer ein Gewerbe ausüben will, hat die Gewerbeanmeldung
bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes zu erstatten.
(2) Die Anmeldung hat die genaue Bezeichnung des Gewerbes und des
für die Ausübung in Aussicht genommenen Standortes zu enthalten. Bei
der Anmeldung des freien Gewerbes der Marktfahrer oder des freien
Gewerbes des Feilbietens gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 hat der Anmelder an
Stelle der Bezeichnung eines Standortes die genaue Anschrift seiner
Wohnung anzugeben; diese Wohnung gilt als Standort. Wenn es sich um
Gewerbe handelt, die auf einem öffentlichen Verkehrsmittel, dessen
Fahrt durch zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke eines Bundeslandes
oder durch zwei oder mehrere Bundesländer führt, oder in Verbindung
mit Wanderveranstaltungen ausgeübt werden, hat der Anmelder als
Standort die genaue Anschrift des Bürobetriebes anzugeben.
(3) Der Anmeldung sind folgende Belege anzuschließen:
1. Urkunden, die dem Nachweis über Vor- und Familiennamen der
Person, ihre Wohnung, ihr Alter und ihre Staatsangehörigkeit
dienen,
2. falls ein Befähigungsnachweis für das betreffende Gewerbe
vorgeschrieben ist, die entsprechenden Belege, im Fall des § 16
Abs. 1 zweiter Satz die Anzeige der erfolgten Bestellung eines
Geschäftsführers und

3. ein Auszug aus dem Firmenbuch, der nicht älter als sechs Monate
sein darf, falls eine juristische Person oder eine eingetragene
Erwerbsgesellschaft die Anmeldung erstattet und der Anmelder
den Firmenbuchauszug nicht bei der Behörde gemäß § 365g
einholt.
(4) Die Anmeldung und die der Anmeldung anzuschließenden Belege
können mit Telefax, im Wege automationsunterstützter
Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise
eingebracht werden. Hat die Behörde Zweifel an der Echtheit der
angeschlossenen Belege, kann sie den Einschreiter auffordern, die
Urkunden im Original vorzulegen. Eine solche Urkunde gilt erst als
eingelangt, wenn sie im Original vorliegt. Der Anmelder ist von der
Beibringung der Belege entbunden, wenn
1. die betreffenden Daten bereits im Gewerberegister eingetragen
sind oder
2. sich die Gewerbebehörde über die betreffenden Daten durch
automationsunterstützte Abfrage gemäß § 365a Abs. 5 Kenntnis
verschaffen kann.

Gesetzesnummer
10007517

Dokumentnummer
NOR40032673

So, das wäre dann jetzt der Paragraf 339 der Gewerbeordnung um den es hier geht.
Den Absatz 2 hab ich mal herausgehoben . Also ich les da nix anderes als das ich ein Gewerbe anmelden muss und falls für die Ausübung ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, diesen Vorlegen muss. Falls nicht dann muss ich halt auch nix vorlegen.

Wenn diese Koffer jetzt also meinen aufgrund dieses Paragrafen Reiki verbieten zu können, würd ich mir nen billigen Anwalt nehmen und ihnen das Leben sauteuer machen falls sie es auf eine Klage ankommen lassen sollten.
 
Wenn diese Koffer jetzt also meinen aufgrund dieses Paragrafen Reiki verbieten zu können, würd ich mir nen billigen Anwalt nehmen und ihnen das Leben sauteuer machen falls sie es auf eine Klage ankommen lassen sollten.
Was genau sollte ein *billiger* Anwalt gegen einen Beschluß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom Jänner 1997 nutzen?

Glaubst du wirklich, das hätten vor dir nicht schon andere versucht? Und glaubst du wirklich, nur weil du das jetzt nicht einsehen willst, dass sich wegen dir was ändern wird? Wo zur Zeit sogar noch alles verschärft wird?

Also ich würd mich nicht in ein Wespennest setzen wollen, wenn die Chance besteht, dass mich danach tausende von österreichischen Reikianwendern lynchen, weil ich Schuld bin, dass das Ganze beschleunigt und verschärft kontrlliert wird. Aber wenn dus tust - viel Spaß :-)
 
Was genau sollte ein *billiger* Anwalt gegen einen Beschluß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom Jänner 1997 nutzen?

Wie du weiter oben schon mal festgestellt hast ist dies kein Beschluß sondern eine Beurteilung. Nun Beurteilungen haben nicht gerade verbindlichen Charakter.
Der Erlass Nr. 12-01/01-1451 der in diesem Zusammenhang hergenommen wird hat mit der Beurteilung des Ministeriums insoweit nur wenig zu tun.

Wie ernst solche Beurteilungen zu nehmen sind kann ich dir aus eigener Erfahrung beschreiben :

Mir wurde die Herstellung und der Vertrieb von Blütenessenzen in einer Beurteilung des Gesundheitsministeriums untersagt, weil Blütenessenzen nach deren Meinung unter das AMG fallen.

Ein paar Monate später kam die neue Agentur für Gesundheit und Enährungssicherheit zu dem Schluss , das diese Einschätzung völliger Blödsinn sei weil ja die wesentlichen Merkmale eines Arzneimittels bei den Blütenessenzen gar nicht gegeben sei...........

Aber genau diese Mentalität : lieber nix sagen Klappe halten und schön Buckeln ist der Grund das diese Koffer es sich Leisten können mit einem ganzen Berufsstand herum zu Spielen wie sie wollen.
 
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