Machtmechanismen, die sich besonders beim parteiinternen Schiedsgericht zeigen. Es entscheidet bei Parteiausschlussverfahren - auch gegen rechtsextreme Mitglieder. Doch vier der fünf Richter wurden vom rechten Parteiflügel selbst durchgesetzt. Die Machtverhältnisse sind also klar. Da ist der Fall Dubravko Mandic, ein Rechtsanwalt aus Freiburg. Bei Facebook machte er schon oft deutlich, wo er steht:
Zitat: „Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte,“
schrieb er. Wegen seiner rassistischen Äußerungen sollte Mandic eigentlich aus der Partei geworfen werden, zum Beispiel weil er US-Präsident Obama wiederholt als „Quotenneger“ bezeichnete. Er selbst hat damit bis heute offenbar kein Problem.
Dubravko Mandic: „Zum Schaden der Partei haben das andere veröffentlicht. Und warum ist er ein Quotenneger? Ja, mein Gott, das ist keine Beleidigung Obamas, das beleidigt oder kritisiert vor allem diejenigen Menschen, die solche Menschen missbrauchen.“
Unter dem neuen AfD-Vorstand wurde das Partei-Ausschlussverfahren bisher einfach nicht weiter betrieben - und das ist kein Einzelfall. Präsident des Bundesschiedsgerichts ist Eberhardt Brett, einer der Wunschkandidaten des rechten Flügels. Von den rassistischen Äußerungen seines Parteifreunds Mandic will er nichts wissen.
Eberhardt Brett: „Der Mandic, ein junger Mann, der glaub ich noch ein paar Sporen verdienen muss.“
Reporter: „Aber schon ziemlich rassistische Sprüche macht.“
Eberhardt Brett: „Die hab ich nicht gehört.“
Bei diesem Schiedsgericht muss wohl niemand ein Ausschlussverfahren wegen rechtsradikaler Äußerungen fürchten.