Nein, das war auch niemals meine arbeitspolitische Forderung. Ich habe mich stets für die Abschaffung totaler, in die Obdachlosigkeit manövrierender Sanktionen ausgesprochen. Mittels gemeinnütziger Dienstleistungen könnten sich die Erwerbslosen jedoch etwas zum Arbeitslosengeld hinzu verdienen.
Mal ganz einfach und abstrakt:
Fall 1: Das Einkommen reicht für ein menschenwürdigen Leben aus: Da widersprichst du dir, da ja, deiner Meinung nach, dann die Anreize fehlen, lohnarbeiten zu gehen und angelich niemand mehr arbeiten gehen würde. Also braucht man da nach deiner Logik folglich Zwang z.B. in Form von Sanktionen, die du aber (auch) ablehnst.
Fall 2: Das Einkommen reicht nicht für ein menschenwürdigen Leben: Folglich landet man früher oder später irgendwann auch auf der Straße, sie es nur auf Grund der Schere zwischen den (auch durch die Inflation vorangetriebenen) Mietsteigerungen und dem gleichzeitig inflationsgetriebenen Kaufkraftverlust des (Rest)Einkomens.
Dass die 1--Jobber dabei keine regulären Arbeitskräfte ersetzen dürfen, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Dass hier alternative Optionen existieren, die keine Arbeitsplätze gefährden, habe ich belegt.
Wie willst du denn garantieren, das die 1--Jobs keine regulären Arbitsstellen ersetzen? DAS ist doch gerade ihre Aufgae! Da war Onkel Gerhard in Davos doch total stolz drauf: "Drittens: Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert.
Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt." (Quelle:
www.gewerkschaft-von-unten.de/Rede_Davos.pdf)
Gewissermaßen plädiere ich für ein solidarisches Bürgergeld, das man als eine Variante des bedingungslosen Grundeinkommens bezeichnen könnte. Die Höhe dieses Bürgergeldes unterschreitet allerdings deutlich die des bedingungslosen Grundeinkommens der Linksfraktion. 1 000 halte ich für nicht finanzierbar und demotivierend hinsichtlich spezieller Erwerbsarbeiten.
Warum soll ein BGE in angemessener, für ein menschenwürdiges (und lohnarbeitszwangfreies) Leben benötigter Höhe, denn nicht finanzierbar sein?
Trotz angeblich klammer öffentlicher Kassen sind doch auch zig Millarden für die "Rettung" von "notleidenden" Banken (inzwischen macht man das ja indirekt, damit es nicht sofort auffällt, über die "Rettung" von Staaten wie Griechenland, deren Anleihen die armen, "notleidenden" Privatbanken dummerweise noch im Depot haben) ohne größere Probleme schnell herbei zu schaffen.
Ein Grundeinkommen auf Hartz-IV-Niveau könnte ich dagegen akzeptieren. Dieses Geld stünde jedem Menschen zu, so dass die Ermittlung der Bedürftigkeit ebenso wie die gigantische Sanktionsbürokratie entfiele.
Siehe oben. Der Sinn der MAE-Stellen ist ja genau der Arbeitszwang, der noch 1968 nur als Maßnahme für den Notstand gedacht war, aber inzwischen quasi zum Normalfall für ALG II-Bezieher geworden ist. Ähnlichkeiten der 1--Jobs zu den "zumutbaren Arbeitsverhältnissen" (siehe den total spannenden 3. Abschnitt und dort wiederum insbesondere den 1. Unterabschnitt) aus den Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG (
http://www.gesetze-im-internet.de/asg/BJNR007870968.html)) sind natürlich rein zufällig und nicht beabsichtigt...
Auch in Wahrheit psychisch kranke Menschen, denen ärztlicherseits keine Diagnose gestellt wurde (aus welchen Gründen auch immer), erführen im Falle der Initiation des solidarischen Bürgergeldes dessen Schutz.
Nein, die dürfen doch, aus Anreizgründen, bei dir genauso arbeiten gehen, wie der Rest auch, weil sie können ja schließlich keine Diagnose/amtliche Festellung vorweisen, was evtl. dazu führen könnte, das es für sie eine formale Sonderregelung gilt. Andernfalls sind sie ja formal nicht unterscheidbar.