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Frater 543
Guest
Ging bei uns auch ohne jede Rechtsschutzversicherung, die Sachlage war völlig klar.
Der Absender trägt die Verantwortung und auch nur er kann Untersuchungen über den Postverlauf beantragen bzw. dann eine Anzeige erstatten.
Lg
Suena
Habe keine Ahnung vom österreichischen Recht, denke aber, dass es so ähnlich ist, wie das deutsche und zumindest bei uns ist es nicht so mit der "Verantwortung".
Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Handelt es sich um eine Gattungsschuld, beschränkt sich deshalb mit der Übergabe an die Transportperson die Schuld des Verkäufers im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer gemäß § 275 Abs. 1 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 302/02 - LG München I
AG München
Also Anwalt ist da schon nicht schlecht weil Schuldrecht (zumindest hierzulande) schon kompliziert sein kann.
LG,
543