Da hast du recht, die Kirche versucht immer noch, im deutschen Recht mitzureden. Aber mal ehrlich, wie erfolgreich sind sie damit noch? Es gibt mittlerweile so viele Gesetze, die gegen die Ansichten der Kirche sprechen. Und die Vorschriften, die noch aus Zeiten stammen, wo man sich an der Religion orientiere, werden immer weniger. Und das ist auch gut so!
Ganz so klar ist das nicht. Kirchliche Arbeitgeber (von Caritas über geistliche Schulen, Krankenhäuser, Forstbetriebe....) unterliegen NICHT dem allgemeinen Arbeitsverfassungsgesetz bzw. haben erhebliche (für die ArbeitnehmerInnen drastisch verschlechternde) Ausnahmeregelungen.
Religionsgemeinschaften können in Deutschland eigenständiges Arbeitsrecht verfassen (Selbstordnungsrecht, basierend auf der Weimarer Reichsordnung), das erhebliche Benachteiligungen für die Mitarbeiter enthält und in Grundzügen auch dem Grundgesetz bzw. der Verfassung entgegensteht (so wird z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in großzügigem Ausmaß eingeschränkt - der Arbeitgeber Kirche darf diskriminieren; es gibt keine Betriebsräte od. gewählte MitarbeitervertreterInnen und Maßnahmen des Arbeitskampfes, wie Streik, öffentliche Versammlung, Aussperrung sind per Kirchenverordnung verboten). Auch beim Kündigungsschutz gibt es einige knackige Schlechterstellungen in Kirchenbetrieben (so kann z.B. jemand, der sich Scheiden lässt, vom kirchlichen Arbeitgeber gekündigt werden) - etwas wovon jeder Konzernmanager nur träumen kann.
In Österreich unterliegen sie dem Arbeitsverfassungsgesetz, haben aber erhebliche Ausnahme und Sonderregelungen.
Außerdem erlässt der Staat der Kirche eine Menge Zahlungen. Kirchliche Einrichtungen zahlen keine Zinsertrags- u. Immobiliensteuer, keine Notargebühren und keine Gebühren für Baugenehmigungen. Selbst für die Einhebung der Kirchensteuer kommt zur Gänze die staatlichen Steuerbehörde auf - sie trägt sämtliche Kosten und stellt die notwendigen MitarbeiterInnen.
Daneben kommen sämtliche Bundesländer, mit Ausnahme von Bremen und Hamburg für die Gehälter der Erz-, Weih- und sonstigen Bischöfe auf.
Zusätzlich zu den staatlichen Aufwendungen für die Leistungen der Caritas und der Diakonie und leistet der Staat jedes Jahr viele Milliarden Euro an direkter und indirekter finanzieller Zuwendung an die (vornehmlich katholischen und evangelischen) Kirchen.
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) machte sich für den Kreationismus stark und lud S. Scherer zu den "Erfurter Dialogen", den Mann, der für sein kreationistisches Schulbuch den deutschen Schulbuchpreis gewann, der vom einem Kuratorium vergeben wird und besonders Werke auszeichnen soll, die "Ehrfurcht vor Gott" vermitteln.
Auch die hessische Kulturministerin hält Kreationismus im Biologieunterricht für sinnvoll.
Volker Kauder, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, meinte z.B. erst vor wenigen Monaten:"
Zwar sei Deutschland kein christlicher Staat, aber die christliche Botschaft bilde – bei allem Respekt vor den anderen Religionen – die Grundlage der hiesigen Gesellschaft."
Der, dem Pietismus nahe stehende, evang. Politiker meinte bei einer Debatte zum Thema Sterbehilfe:
"Bei aller Toleranz gegenüber anderen Religionen könne er nichts Verwerfliches darin finden, gerade in der christlichen Lehre Antworten auf diese Fragen zu suchen."
Welche Position man dabei einnehme, hänge maßgeblich davon ab, welchem Bild vom Menschen man folge. Christen betrachteten ihn als Geschöpf und Ebenbild Gottes. Kauder:
„Wer sich dem anschließt, der muss die organisierte Sterbehilfe einfach unter Strafe stellen."
Could be continued....