Obdachlosigkeit- das Versagen unserer Gesellschaft

Also als Immobilienunternehmen vielleicht schon. Aber privat würde ich, denke ich, keine vermietete Wohnung kaufen, ich würde eher zu einer neuen leeren Wohnung tendieren.
Und würde ich eine verkaufen, dann würde ich sie leerräumen, komplett renovieren und dann verkaufen. Man will ja schließlich einen guten Preis erzielen.

Dabei darf man aber nicht vergessen, dass eine vermietete Wohnung auch billiger zu kaufen ist. Deshalb ist das für manche auch ein Geschäftsmodell geworden. Eine Wohnung billiger kaufen, Mieter rausdrängen, und dann teurer vermieten oder selber einziehen.
 
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Hier werden vermietete Immobilien oft als Renditeobjekt angeboten und sind in der Regel erheblich preiswerter als freie Immobilien.
Es gibt auch kaum Angebote von privat, selbst bei Vermietungangeboten. Das geht alles über Makler.
Selbst wenn der Käufer die Kündigungsfrist des Mieters in Kauf nimmt, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht so einfach.
Er muss den Eigenbedarf begründen und er darf nur für sich selbst oder für ein nahes Familienmitglied kündigen. Wenn dem Käufer aber noch weiterer Wohnraum zur Verfügung steht, d.h. wenn kein wirklicher Bedarf besteht ist die Kündigung unwirksam.
 
Leider gibt es das mittlerweile immer häufiger. Man findet da schon Wege, das zu umgehen.
In Zukunft will die Politik da noch strenger vorgehen, gerade weil es soviel Missbrauch gab.
Gerade hab ich gelesen, dass es bei einem Eigentümerwechsel sogar eine Sperrfrist gibt.
Auf jeden Fall lohnt es sich für @olle-katz gegen die Kündigung vorzugehen, falls eine kommt.


  • Für die Kündigung wegen Eigenbedarf nach einem Eigentümerwechsel gilt eine Besonderheit. Sie unterliegt gemäß § 577a BGB einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf erst nach Ablauf der Sperrfrist von mindestens drei Jahren möglich ist. Je nach Bundesland kann es davon abweichende, längere Sperrfristen von bis zu zehn Jahren geben.
 
Gerade hab ich gelesen, dass es bei einem Eigentümerwechsel sogar eine Sperrfrist gibt.
Auf jeden Fall lohnt es sich für @olle-katz gegen die Kündigung vorzugehen, falls eine kommt.


  • Für die Kündigung wegen Eigenbedarf nach einem Eigentümerwechsel gilt eine Besonderheit. Sie unterliegt gemäß § 577a BGB einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf erst nach Ablauf der Sperrfrist von mindestens drei Jahren möglich ist. Je nach Bundesland kann es davon abweichende, längere Sperrfristen von bis zu zehn Jahren geben.

Klar! Ich wollte @olle-katz damit auch keinesfalls entmutigen. Alles probieren, solange es noch geht. In manchen Fällen waren die Mieter nämlich zu gutgläubig oder resignativ, um dann hinterher festzustellen, dass die angebliche Nichte des Vermieters überhaupt nicht die Nichte war.

Deshalb, unbedingt alles probieren. Noch sind wir ja nicht im wilden Westen.
 
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Ich glaube Leerstand ist in Deutschland eh verboten.
ich habe mal einen Film über das Bankenviertel von Frankfurt gesehen, die meisten Wolkenkratzer dort sind so gut wie leer.

Auch in Ö, das Pressehaus ist seit Jahren leer (wurde mal als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt), auch das AUVA-Gebäude beim Handelskai steht schon lange leer, und das sind nur die Fälle, die mehrfach in der Zeitung waren.
 
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