Neues Gesetz für "Lebenshilfe"

S

souleat

Guest
was sagt ihr dazu?
http://www2.justiz.bayern.de/_gesetzgebung/LeBeG/index.htm

nun soll ein gesetz den bis jetzt völlig rechtsfreien Zustand zwischen dem
Anbieter einer "Hilfe" und dem Kunden Abhilfe schaffen.
Das heisst man muss eine echte Leistung erbringen .
der Kunde kann weniger irregeführt werden und muss endlich auch schriftlich (Vertrag) über alles aufgeklärt werden.
In Österreich sind (Energie) Berufe ja (noch)völlig frei und man braucht dazu keinen Ausbildungsnachweis (woher auch) -> Freiwilligkeit ..

Lebens- und Sozialberatung ist hingegen bei uns ein reglementiertes Gewerbe. ( hier hat die Wirtschaftkammer rasch erkannt das da viel Geld drin ist (Zwangsmitgliedschaft -Kammer) -bietet natürlich auch selbst mittels Wifi kurse an.
Es ist nur eine Frage der Zeit
 
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Unter vielem anderem gibt es dazu zu sagen:

  1. Uralte Kamelle
  2. Entmündigung der Verbraucher durch Festschreibung der Alleinverantwortlichkeit des Beraters für autonome und von ihm nicht beeinflussbare Lebens-Entscheidungen des Beratenen
  3. Hat einzig zum wahren Ziel, die Pfründe der medizinisch-therapeutischen Mafia zu sichern
  4. Absolut Grundgesetzwidrig (u.a. Grundsatz der freien Berufaswahl und einige andere mehr)
  5. "Umgekehrte Beweislast" ist rechtlich fragwürdig und sollte dann auch für alle medizinischen und therapeutischen wie auch seelsorgerischen Berufe eingeführt werden, wenn so etwas verabschiedet würde ansonsten siehe 4. Was würde diese umgek. Bewlast. für den Herrn Prof Dr. wohl bedeuten, wenn ein Patient ihn verklagt?
  6. Völlig überflüssig, weil die zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen Berater/Trainer usw. und Kunden u.a. durch den unabdingbaren § 626 BGB und - wenn nicht qua zu veröffentlichenden AGB oder schriftlichen Vertrag -abbedungenen § 627 BGB neben anderen vereits bestehenden Regelungen bereits hinlänglich geregelt.
 
ach ja... "gewerbliche lebensbewältigungshilfe" - wer so einen begriff zu prägen imstande ist, dem ist allerdings alles zuzutrauen... irgendwann werden wir uns dann psychosozialen sanierungsbeamten anvertrauen dürfen... obwohl, die gibt's ja eh schon...

alles liebe, jake
 
Ich stimme Christoph in allen Punkten zu. Ich denke, nachdem ich mir diesen Gesetzesentwurf durchgelesen habe und mit der Regelung des DGH 's verglichen habe, daß dieser Gesetzesentwurf nur wieder eine Variante ist, etwas mehr das zugegebenermaßen chaotische, aber deswegen auch lebendige Leben zu reglementieren. Wer ernsthaft auf dem Gebiet der Lebenshilfe arbeitet und arbeiten will, der wird sich schon selbst eim Kodex unterwerfen - z.B. dem der DGH. Dies jedoch in das Gesetz zwängen zu wollen, halte ich eher für einen weiteren Versuch, die Vielfalt aller Möglichkeiten zur Lebenshilfe einzuschränken. Wieder wird darauf gedrängt, nach den schon vorhandenen Mechanismen zu "behandeln", selbst wenn man sein Wissen aus einer ganz anderen Quelle, mit einem ganz anderen Hintergrund als das deutsche Ärztegesetz hat. So, wie ich die Sache sehe, ist dies wieder ein Versuch, Grenzen weiter zu stecken und unbequeme, weil esoterische und alternative Methoden gesetzlich zu unterbinden.

Letztlich würde ich mich einen Sch... um solch ein Gesetzesentwurf kümmern und trotzdem mein Ding durchziehen, denn es ist mir klar, daß alles - selbst das Atmen - unter Strafe gestellt werden kann, wenn nur ein Politiker erstmal darauf kommt, dadurch seine Macht zu vergrößern oder zu erhalten - dito die Pharmalobby, die Ärztelobby u.s.w. Sie alle sind im Grunde uninteressant, denn das Leben in seiner Vielfalt lässt sich nicht in Gesetzestexte sperren. Und wenn es rechtlich als strafbar bezeichnet wird, anderen Menschen zu helfen, tue ich es trozdem, denn ich denke da an das Dritte Reich. Damals wurde das auch schon versucht (z.B. Schindler) und das Dritte Reich ist untergegangen. Bei der DDR in Bezug auf die Stasi wurde es ja nu auch nix. So wird es auch diesem Machtsystem gehen, je mehr es das Leben unterdrückt und zu reglementieren versucht. Ein Satz aus "Krieg der Sterne" ist da wirklich sehr zutreffend:

"Je fester Euer Griff wird, desto mehr Sand (eigentlich Sternensysteme *g*) wird Euch durch die Finger rieseln." Und dieses Naturgesetz werte ich höher als diese Gesetze, die da z.B. aus Bayern kommen.

Rawir
 
Hallo,

Begründung des Gesetzes schrieb:
Ihnen wird vorgeworfen, durch Einsatz bewusstseinsverändernder Psycho- und/oder Sozialtechni-ken die Verbraucher abhängig zu machen und sie wirtschaftlich auszubeuten. Eine wissenschaftliche Untersuchung hat nunmehr erneut ergeben, dass Anbieter mit Re-geln und Sanktionen die Autonomie der Teilnehmer solcher Programme einschränken, ohne dass die Verbraucher dies durchschauen können (Expertise: Auswirkungen und Risiken unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken, erstellt von H. Küfner, N. Ne-dopil, H. Schöch, 2002, im Folgenden: Gutachten, Kurzfassung S. 24 f.). Dies macht es erforderlich, durch besondere Regelungen dem Verbraucher die Bedingungen des ab-zuschließenden Vertrages vor Augen zu führen und transparent zu machen und ihn vor voreiligen Vertragsabschlüssen zu schützen.

Ich begrüße ein Gesetz, welches einen Verbraucherschutz sicherstellt, dahingehend, daß den Kunden vertragliche Ergebnisse zugesichert werden müssen und insbesondere auch die Entgeldmodalitäten festgelegt werden.

Offensichtlich ist dies ein Gesetzestext gegen Scharlatanerie, also gegen Ausbeutung des Hilfesuchenden.

Warum regt ihr euch darüber auf, wenn ihr euch selbst nicht zu dieser Gruppe zählt?

Gruß,
lazpel
 
ich hätte dann auch gern ein gesetz, in dem sich ein krankenhaus bei sonstiger schadensersatzleistung vertraglich dazu verpflichtet, mich gesund zu machen. und mein friseur muss bussgeld zahlen, wenn sein haarschnitt meiner freundin nicht gefällt. überlegen wir uns auch mal, welche haftung politiker für nicht eingehaltene versprechungen übernehmen? und wo hält ein beamter seinen kopf hin, wenn er, wie z.B. gerade in tirol geschehen, ein kind quasi von amtswegen vom schulweg weg nach istanbul entführen lässt?

alles liebe, jake
 
lazpel schrieb:
Hallo,

Ich begrüße ein Gesetz, welches einen Verbraucherschutz sicherstellt, dahingehend, daß den Kunden vertragliche Ergebnisse zugesichert werden müssen und insbesondere auch die Entgeldmodalitäten festgelegt werden.

Offensichtlich ist dies ein Gesetzestext gegen Scharlatanerie, also gegen Ausbeutung des Hilfesuchenden.

Warum regt ihr euch darüber auf, wenn ihr euch selbst nicht zu dieser Gruppe zählt?

Gruß,
lazpel

Hallo Laszpel

Mich würde jetzt schon mal interessieren, wie so was aussehen soll. Ne Garantie auf das Ergebnis. Wenn die noch nicht mal die Schulmedizin hinbekommt und das Ergebnis mitunter lebensbedrohlich ist, nur weil geschlampt wird. Und das ist in krankanhäusern leider Gott viel zu häufig. Die meisten Toten sind dort nämlich durch mangelnde Hygiene zu beklagen.

Und nun???

Und wer schützt mich dann bitte vor unfähigen Ärzten und lebensbedrohlichen Medikamenten (die wo die Nebenwirkungen tödlicher sein können als die Krankheit, die sie bekämpfen sollen) und wer schützt mich vor skrupellosen Pharmakonzernen??? Ich glaub in dieser Sparte wäre nämlich wesentlich mehr Schutz angebracht und dringlich notwendig als bei Energiearbeit z.B.

Und stell Dir mal vor, Du gehst zum Arzt. Eine simple Blasenentzündung will und will nicht weggehen. Eigentlich ne einfache Sache mit Medikamenten. Doch die schlagen nicht an. Dann merkst Du, daß Du energetisch angegriffen wirst. Und willst etwas dagegen tun. Erzähl das mal bitte Deinem Arzt. Der weist Dich glatt in die geschlossene Abteilung ein, ohne überhaupt erst mal zu prüfen, ob das zutreffen könnte. Und wie willst Du auf Energie ne Garantie geben??? Ist mir ein Rätsel.

Das was ich hier schreibe, sind Tatsachen von mir selbst erlebt. Und nun? Nächstens brauchen wir wohl auch ein Rezept um auf der Wiese einen Löwenzahn zu pflücken bzw. dürfen den nur noch in einer Apotheke holen? eine grauslige Vorstellung :escape:

In diesem Sinne alles Liebe
Romy
 
jake schrieb:
ich hätte dann auch gern ein gesetz, in dem sich ein krankenhaus bei sonstiger schadensersatzleistung vertraglich dazu verpflichtet, mich gesund zu machen. und mein friseur muss bussgeld zahlen, wenn sein haarschnitt meiner freundin nicht gefällt. überlegen wir uns auch mal, welche haftung politiker für nicht eingehaltene versprechungen übernehmen? und wo hält ein beamter seinen kopf hin, wenn er, wie z.B. gerade in tirol geschehen, ein kind quasi von amtswegen vom schulweg weg nach istanbul entführen lässt?

alles liebe, jake

Au ja ... solche Gesetze will ich hier auch haben. :zauberer1 Und vor allem ne Zugangsvoraussetzung vfür politische Ämter ... die da lauten sollte "die Lebensituaitonen am eigenen Leib erfahren haben udn durch alle sozialen Schichten schon gegangen zu sein, um sich ein eigenes Bild überr das Leben des Volkes machen zu können." Ist doch bei den Schamanen und Medizinmännern/-frauen auch so gewesen. :rolleyes:

Alles liebe
Romy
 
lazpel schrieb:
Ich begrüße ein Gesetz, welches einen Verbraucherschutz sicherstellt, dahingehend, daß den Kunden vertragliche Ergebnisse zugesichert werden müssen und insbesondere auch die Entgeldmodalitäten festgelegt werden
.

Dieses Gesetz geht von einem abhängigen und unmündigen, kindlich-naiven Verbraucher aus, nicht aber von deinem in einer Demokratie aufgewachsenen mündigen Bürger. Das Menschenbild der klassischen Therapie: der Mensch ist ein unmündiges Kind, das nichts allein kann und dem nichts zuzumuten ist, und er ist daher auch so zu behandeln und der Therapeut ist besser als dessen Eltern und weiß besser als der Klient/Patient, was für den gut ist. Im Bereich der nichtärztlichen Beratung und Hilfe - wo die Berater ein moderneres und demokratisches Menschenbild des eigenverantwortlichen Menschen verfolgen - soll nun die Haftung für das ergebnis tragen, im ärztlichen und psychotherapeutischen nicht?

Ein totalitäres Menschenbild ist also dahinter.

Hier kann man sehen, wie die bayerische Staatsregierung (und der die Enquete-Kommission) die Bürger tatsächlich sehen.

Zudem halte ich es für rechtlich und pragmatisch äußerst fragwürdig, wenn etwas, das bisher absolut VERBOTEN ind Deutschland ist - nämlich ein Heilsversprechen abzugeben - nun qua Gesetz verordnet werden soll. das Vorurteil wird zur Basis eine Gesetzes.

Weiter macht die Umkehr der Beweislast und der Verantwortung für die Entwicklung des Klienten/Kunden JEGLICHE Arbeit im beratenden Sektor völlig unmöglich. Schon heute lehne ich jedwede beratung und jedwedes Training ab, bei dem der Kunde seine Eigenveranetowrtung an mich abzugeben auch nur andeutet. Ich habe keine Fernsteuerung für die Lebensentscheidungen meiner Kunden.

Offensichtlich ist dies ein Gesetzestext gegen Scharlatanerie, also gegen Ausbeutung des Hilfesuchenden.

Warum regt ihr euch darüber auf, wenn ihr euch selbst nicht zu dieser Gruppe zählt?
Die "Ausbeutung der Hilfesuchenden" ist hier nur ein Vorwand. Wenn der Schutz davor wirklich beabsichtigt wäre (und denn auf so einem Wege überhaupt ein solcher Schutz gewährleistbar und dieswer denn notwendig wäre) dann ist völlig unverständlich, wieso es keinen Schutz vor der Ausbeutung durch das etablierte medizinische und psychotherapeutische (z.T. Zwangs-) System mit seinen suggestiven und manipulierenden aubeuterischen Methoden bietet. Sowohl Ärzte, als auch appobierte Psychotherapeuten und (man staune!) kirchliche (v.a. katholische) Seelsorger sind von diesem Gesetz nämlich ausgenommen. Diesen wird unterstellt, dass so etwas bei ihnen per se nicht vorkommen KANN. Und genau in diesem Bereichen werden die Menschen seit langer Zeit ausgebeutet, dass einem die Ohren wackeln. Das Gesetz hat die einzige Funktion, diese Ausbeutungsmöglichkeiten auch weiterhin sicherzustellen!

Nur zu Recht gammelt dieser Gesetzentworf seit mehreren Jahren in den Schubladen vor sich hin.

Ein Trugschluss, wie ihn Lazpel hier suggeriert: wer gegen das Gesetz ist, der sei ein Scharlatan, ist suggestiv, böswillig manipulatorisch und daher unzulässig.

Christoph
 
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Hallo jake,

jake schrieb:
ich hätte dann auch gern ein gesetz, in dem sich ein krankenhaus bei sonstiger schadensersatzleistung vertraglich dazu verpflichtet, mich gesund zu machen. und mein friseur muss bussgeld zahlen, wenn sein haarschnitt meiner freundin nicht gefällt.

Es gibt durchaus auch den Dienstvertrag. Ein Dienstvertrag legt fest, welche Tätigkeiten durchgeführt werden. Ergebnis des Vertrages ist dann also die reine Dienstleistung, ohne Bezug auf das Ergebnis der Dienstleistung an sich. Du gehst offensichtlich davon aus, es handle sich hier nur um Werkverträge.

Lies den Gesetzestext nochmal. Lies mal alles über Dienst- und Werkverträge.

jake schrieb:
überlegen wir uns auch mal, welche haftung politiker für nicht eingehaltene versprechungen übernehmen?

Ein Politiker ist kein Vertragspartner im Sinne des bürgerlichen Gesetzes.

jake schrieb:
und wo hält ein beamter seinen kopf hin, wenn er, wie z.B. gerade in tirol geschehen, ein kind quasi von amtswegen vom schulweg weg nach istanbul entführen lässt?

Für den Beamten muß der Staat den kopf hinhalten. Bei Beamten gibt es grundsätzlich das Mittel des Disziplinarverfahrens. Sicherlich auch in Österreich.

Gruß,
lazpel
 
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