Neues Gesetz für "Lebenshilfe"

Hallo romy,

romy_hexe schrieb:
Mich würde jetzt schon mal interessieren, wie so was aussehen soll. Ne Garantie auf das Ergebnis.

Jeder Vertrag legt ein Ergebnis fest. Siehe dazu die Ausführungen in der Antwort auf jakes Post.

Das Ergebnis muß nicht die Heilung oder die erfolgreiche Therapie sein, sondern nur die Dienstleistung, die erbracht wird.

Das ist gang und gebe in der heutigen Wirtschaft.

romy_hexe schrieb:
Wenn die noch nicht mal die Schulmedizin hinbekommt und das Ergebnis mitunter lebensbedrohlich ist, nur weil geschlampt wird. Und das ist in krankanhäusern leider Gott viel zu häufig. Die meisten Toten sind dort nämlich durch mangelnde Hygiene zu beklagen.

Hast Du dafür Beweise/Quellen?

romy_hexe schrieb:
Und wer schützt mich dann bitte vor unfähigen Ärzten und lebensbedrohlichen Medikamenten (die wo die Nebenwirkungen tödlicher sein können als die Krankheit, die sie bekämpfen sollen) und wer schützt mich vor skrupellosen Pharmakonzernen??? Ich glaub in dieser Sparte wäre nämlich wesentlich mehr Schutz angebracht und dringlich notwendig als bei Energiearbeit z.B.

Die Gerichte. Gegen nachweislich lebensbedrohliche Medikamente, die man Dir verabreicht, kann der Arzt Gefängnisstrafe erhalten, und der Hersteller zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden, außerdem zu Schadenersatz bei Zivilklagen.

romy_hexe schrieb:
Und stell Dir mal vor, Du gehst zum Arzt. Eine simple Blasenentzündung will und will nicht weggehen. Eigentlich ne einfache Sache mit Medikamenten. Doch die schlagen nicht an.

Weil psychosomatisch?

romy_hexe schrieb:
Dann merkst Du, daß Du energetisch angegriffen wirst. Und willst etwas dagegen tun. Erzähl das mal bitte Deinem Arzt. Der weist Dich glatt in die geschlossene Abteilung ein, ohne überhaupt erst mal zu prüfen, ob das zutreffen könnte.

Ich halte "energetische Angriffe" auch nicht für nachvollziehbar.

romy_hexe schrieb:
Und wie willst Du auf Energie ne Garantie geben??? Ist mir ein Rätsel.

Indem Du die Energie nachweisen oder beweisen kannst. Kannst Du nicht? Woher weißt Du dann selbst, daß sie existiert? Woher weißt Du, daß nicht der Placebo-Effekt gewirkt hat?

romy_hexe schrieb:
Das was ich hier schreibe, sind Tatsachen von mir selbst erlebt.

Ein von Dir erlebtes Phänomen ist nicht die Tatsache anderer Menschen. Du vermischt Deine Erfahrungen mit der Transphänomenalität.

Gruß,
lazpel
 
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Hallo Christoph,

Christoph schrieb:
.
Dieses Gesetz geht von einem abhängigen und unmündigen, kindlich-naiven Verbraucher aus, nicht aber von deinem in einer Demokratie aufgewachsenen mündigen Bürger.

Das sehe ich anders. Ein Hilfesuchender ist auch immer ein Mensch, der mit einer Situation nicht allein klar kommen kann. Somit ist die Mündigkeit in diesem Bezug eh bereits vom Kunden dieser Dienstleistung in eingeschränktem Maße aufgegeben, der Mensch traut sich einer Person an, die er nicht kennt, und die natürlich mit den Dienstleistungen auch Umsatz generieren will. Letzteres und die sich aus dem Vertrauensverhältnis möglicherweise ableitbare Abhängigkeit ergeben ein nicht fruchtbares Gemisch, da das bisher dann gültige Vertragsverhältnis einzig und allein durch die Person definiert werden könnte, die die Dienstleistung anbietet.

Und genau diese fehlende Ausgewogenheit zwischen Leistung und Bezahlung versucht das o.g . Gesetz auszugleichen.

Christoph schrieb:
Das Menschenbild der klassischen Therapie: der Mensch ist ein unmündiges Kind, das nichts allein kann und dem nichts zuzumuten ist, und er ist daher auch so zu behandeln und der Therapeut ist besser als dessen Eltern und weiß besser als der Klient/Patient, was für den gut ist.

Die klassische Therapie, wie Du sie nennst, stammt eher aus dem frühen 20. Jahrhundert. Heutzutage sind Gruppentherapien der Standard, der Therapeut stellt sich nur im Falle eines Übergriffs über seine Patienten, oftmals sind sogar Selbsthilfegruppen ganz ohne Therapeut eine weitaus besser Lösung als Einzelsitzungen.

Christoph schrieb:
Im Bereich der nichtärztlichen Beratung und Hilfe - wo die Berater ein moderneres und demokratisches Menschenbild des eigenverantwortlichen Menschen verfolgen - soll nun die Haftung für das ergebnis tragen, im ärztlichen und psychotherapeutischen nicht?

Nein, er soll für das Vertragsergebnis haften. Ich weise auch Dich nochmal gern auf den Unterschied zwischen Werks- und Dienstvertrag hin.

Christoph schrieb:
Ein totalitäres Menschenbild ist also dahinter.
Hier kann man sehen, wie die bayerische Staatsregierung (und der die Enquete-Kommission) die Bürger tatsächlich sehen.

Wie gesagt, da kann ich Deine Ausführungen nicht nachvollziehen.

Christoph schrieb:
Zudem halte ich es für rechtlich und pragmatisch äußerst fragwürdig, wenn etwas, das bisher absolut VERBOTEN ind Deutschland ist - nämlich ein Heilsversprechen abzugeben - nun qua Gesetz verordnet werden soll. das Vorurteil wird zur Basis eine Gesetzes.

Dieses Heilsversprechen wird nicht eingefordert. Es wird ein Vertrag eingefordert, in schriftlicher Form, mit einem Vertragsziel.

Siehe Dienst/Werkvertrag.

Christoph schrieb:
Weiter macht die Umkehr der Beweislast und der Verantwortung für die Entwicklung des Klienten/Kunden JEGLICHE Arbeit im beratenden Sektor völlig unmöglich.

Nur, falls Ergebnisse jenseits einer Dienstleistung versprochen werden.

Christoph schrieb:
Schon heute lehne ich jedwede beratung und jedwedes Training ab, bei dem der Kunde seine Eigenveranetowrtung an mich abzugeben auch nur andeutet.

Was nachvollziehbar ist, da Du ja eine Dienstleistung bringen willst und hoffentlich in Deinen Verträgen dann nicht stehen wird, daß Du eine bestimmte Leistung außerhalb dieser Dienstleistung erbringen kannst.

Christoph schrieb:
Die "Ausbeutung der Hilfesuchenden" ist hier nur ein Vorwand. Wenn der Schutz davor wirklich beabsichtigt wäre (und denn auf so einem Wege überhaupt ein solcher Schutz gewährleistbar und dieswer denn notwendig wäre) dann ist völlig unverständlich, wieso es keinen Schutz vor der Ausbeutung durch das etablierte medizinische und psychotherapeutische (z.T. Zwangs-) System mit seinen suggestiven und manipulierenden aubeuterischen Methoden bietet.

Das ist Polemik. Inwiefern gibt es ein Zwangssystem, therapeutischen Maßnahmen nachgehen zu müssen, soweit der Patient nicht selbst straffällig oder suizidgefährdet ist?

Hier wird ein Bild einer Medizin-Lobby kreiert, welche es so nicht gegen die esoterischen Praktiken gibt. Ich verweise hierbei auf andere Verschwörungstheorien, die oft in Argumentationen seitens fragwürdiger Praktiken ausübender Lebenshilfe-Anbieter gebracht werden, um die eigene Kritik dabei an virtuellen übermächtigen Interessen abprallen zu lassen.

Christoph schrieb:
Das Gesetz hat die einzige Funktion, diese Ausbeutungsmöglichkeiten auch weiterhin sicherzustellen!

Das ist eine Verschwörungstheorie, die hier nicht belegt wird bisher. Falls Du Belege und Beweise dafür hast, daß das Gesetz zum Schutze der von Dir genannten Personenkreise aufgestellt wurde, wäre es freundlich, falls Du diese Beweise hier erbringen könntest.

Christoph schrieb:
Ein Trugschluss, wie ihn Lazpel hier suggeriert: wer gegen das Gesetz ist, der sei ein Scharlatan, ist suggestiv, böswillig manipulatorisch und daher unzulässig.

Das ist eine Unterstellung. Ich wollte nicht suggerieren, daß jeder, der das Gesetz ablehnt, ein Scharlatan ist. Bitte halte Dich an die Fakten, Christoph.

Gruß,
lazpel
 
wie man sieht ist dieser gesetzentwurf immer eine diskussion wert -
vorallem der vergleich österreich und deutschland ist interessant da bei uns in österreich ja sogar Heilpraktiker verboten sind.
(wobei ich dazu tendiere die Heilpraktiker noch als sehr gut ausgebildete Leute
vorallem im Physikotherapeutischen Bereich zu bezeichenen und es schade ist das sie in Österreich nicht anerkannt sind.)
bei den Leistungen geht es ja gar nicht um Heilung den diese darf ja unter keinen Umständen versprochen werden
- man kann helfen, unterrichten, spielen, es sport ,meditation oder unterweisung nennen aber das Wort Heilen bleibt gesetzlich nur den Medizinischen Gesundheitsberufen vorbehalten.
Schon heute:
Wichtig : Wer mit Problem kommt, die Krankheitswert haben könnten muss zu
befugten Leuten weiterverwiesen werden.

d.h aber das man den Kunden(und nicht Patienten!) gar kein angebot auf Heilung stellen kann und daraus folgt das auch keine Nichtheilung eingeklagt werden kann.
Wichtig ist bei einer Tätigkeit die gewerblich ausgeübt wird muss es auch eine Art Konsumentenschutz geben - wichtig bei einer gewerblichen Tätigkeit (die ja wenn Bezahlung verlangt wird vorliegt) muss es immer ein schriftlichen Aushang der Preise geben wie bei anderen Gewerben auch!

wie es in der EU mit den Gesetzen weitergeht wird man ja sehen
übrigens heute abend wird im EU Rat über das Parlament hinweg beschlossen das in Zukunft die Reisepässe der Eu-Bürger einen Fingerabdruck enthalten müssen. dies müssen die einzelne Länder in ihren nationalen Gesetzen einbringen.....
 
lazpel schrieb:
Hast Du dafür Beweise/Quellen?

- die durch die Gesundheitsbehörden veröffentlichten Studien ... also ganz offiziell ...

lazpel schrieb:
Die Gerichte. Gegen nachweislich lebensbedrohliche Medikamente, die man Dir verabreicht, kann der Arzt Gefängnisstrafe erhalten, und der Hersteller zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden, außerdem zu Schadenersatz bei Zivilklagen.

Zeig mir jemanden, der so einen Prozeß zu seinen Gunsten durchgestanden hat, ohne vorher zu sterben oder pleite zu sein. Würde mich interessieren.

lazpel schrieb:
Weil psychosomatisch?

Bei psychosomatisch wirken Antibiotika.

lazpel schrieb:
Ich halte "energetische Angriffe" auch nicht für nachvollziehbar.

Indem Du die Energie nachweisen oder beweisen kannst. Kannst Du nicht? Woher weißt Du dann selbst, daß sie existiert? Woher weißt Du, daß nicht der Placebo-Effekt gewirkt hat?

Mußt Du selbst erleben. Aber warum soll ich dir was beweisen, wenn du eh nicht dran glaubst, weil es momentan noch nicht wissenschaftlich bewiesen ist. aber es gibt schon Versuchreihen die schon zeigen, daß es sich zumindest nicht um Placebos handeln kann.

lazpel schrieb:
Ein von Dir erlebtes Phänomen ist nicht die Tatsache anderer Menschen. Du vermischt Deine Erfahrungen mit der Transphänomenalität.

Deine Meinung. Ich weiß, was ich weiß und das es real ist und nicht eingebildet. Und die Wissenschaft ist gerade dabei, das nach und nach zu beweisen. Und ich weiß auch, daß es kein Phänomen ist, sondern uraltes Wissen und Energien, die zum Wohle, aber auch zum Schaden der Menschen eingesetzt werden können/werden.

Alles Liebe
Romy
 
Hallo romy,

romy_hexe schrieb:
- die durch die Gesundheitsbehörden veröffentlichten Studien ... also ganz offiziell ...

Welche? Ich bitte Dich freundlichst um eine Quellenangabe in Form eines Links, einer Veröffentlichung in einer Zeitung oder eines Magazins.

romy_hexe schrieb:
Zeig mir jemanden, der so einen Prozeß zu seinen Gunsten durchgestanden hat, ohne vorher zu sterben oder pleite zu sein. Würde mich interessieren.

z. B.: http://www.ftd.de/ub/in/1097737055915.html?nv=rs

http://www.ftd.de/ub/in/1097737055915.html?nv=rs schrieb:
Ein US-Gericht hatte Bayer zur Zahlung von 400.000 $ an einen Patienten wegen angeblicher Nebenwirkungen des Wirkstoffs Phenlypropanolamin (PPA) verklagt. "Die ist die erste PPA-Klage, den Bayer verloren hat", schrieb Analyst Andreas Heine von der HypoVereinsbank. "Insgesamt stehen 1150 Verfahren aus." 700 richteten sich allein gegen Bayer, bei den übrigen sei das Leverkusener Unternehmen einer von mehreren Beschuldigten. Bayer erwägt eigenen Angaben zufolge, gegen das jüngste Urteil des Gerichts in El Paso im US-Bundesstaat Texas in Berufung zu gehen.

Zur Zeit ist das Mittel "Vioxx" der Firma Merck im Blickfeld der Anwälte. Auch ein interessanter Fall.

Siehe: http://www.ftd.de/ub/in/1099734359032.html?nv=se

http://www.ftd.de/ub/in/1099734359032.html?nv=se schrieb:
Das US-Justizministerium hat Ermittlungen gegen die US-Pharmafirma Merck aufgenommen. Dabei geht es um das vom Markt genommene Arthritis-Medikament Vioxx.
Wie der US-Pharmakonzern Merck am Montag in einer Pflichtveröffentlichung an die SEC mitteilte, ist der Ausgang der Untersuchungen nicht vorhersehbar. Das Justizministerium habe sich Dokumente aushändigen lassen, über Forschungen und Marketing- sowie Verkaufsaktivitäten zu Vioxx. Merck-Aktien fielen nachbörslich auf 26,25 $ nach 26,57 $ zum Handelsschluss in New York.

romy_hexe schrieb:
Bei psychosomatisch wirken Antibiotika.

Nur, wenn man daran glaubt. Antibiotika helfen insbesondere gegen Bakterien. Und psychosomatische Störungen entstehen nicht aus Bakterien, sondern aus psychischen Störungen.

romy_hexe schrieb:
aber es gibt schon Versuchreihen die schon zeigen, daß es sich zumindest nicht um Placebos handeln kann.

Wo gibt es diese Versuche? Auch hier bitte ich Dich um genaue Quellenangaben.

romy_hexe schrieb:
Ich weiß, was ich weiß und das es real ist und nicht eingebildet.

Es ist für Dich real. Das heißt nicht, daß es auch für mich real sein muß.

romy_hexe schrieb:
Und die Wissenschaft ist gerade dabei, das nach und nach zu beweisen.

Wo werden diese Beweise ermitteln? Wer macht die Studien?

Du stellst Thesen auf, ohne diese zu belegen.

romy_hexe schrieb:
Und ich weiß auch, daß es kein Phänomen ist, sondern uraltes Wissen und Energien, die zum Wohle, aber auch zum Schaden der Menschen eingesetzt werden können/werden.

Suggestion wirken nur, wenn man sie nicht erkennt, oder sie akzeptiert, wenn man sie erkannt hat. Ansonsten gibt es keinerlei Beweise für ein "energetisches Konzept".

Gruß,
lazpel
 
hier mal ein paar weiterführende links, welche so heftig eingefordert werden:
Forschung zur Lebensenergie "Orgon"
Das Universal Prinzip: Die Weltformel
und hier noch: Die Biophotonen

zudem wollte ich zufügen, das auch bei einer sogenannten psychosomnatischen krankheit ein "materieller" bzw medizinischer kausal wirkender auslöser da sein MUSS. ich denke also, das alle kranheiten sowohl medizinsch, wie auch psychosomatisch zu erklären sind.

gruss holger
 
Hallo Laszpel

Nur noch mal kurz zur Ergänzung. Ich rede hier von Energien. Nicht von Magie oder Ritualen. Das sind für mich nur heiße Luft mit nichts drum herum.

Dieser Tage habe ich am nachmittag auf einer der dritten Programme einen Bericht (zumindest noch das Ende davon) gesehen, wo einer eben von einer Versuchsreihe gesprochen hatte, wo die Wirkungen dieser Energien untersucht worden sind. War glaub ich eine Forschungsgruppe von Ärzten oder. Aber nagelich bitte nicht fest, denn ich weiß nicht mal mehr auf welchem Programm das ausgestrahlt wurde. Mir blieb haften, daß eine Heilugnsquote von etwa 63-65 % erfolgte und zwar bei allen Gruppen. Die eine wußte, mit welcher Energie sie behandelt wird und wie die programmiert wurde, die andere wußte nichts drüber - auch nicht das sie überhaupt mit Energie behandelt wird. Und trotzdem die selben Resultate.

Könnte mich jetzt ärgern, daß ich mir da die Namen nicht aufgeschrieben habe. Allerdings solche Versuchsreihen gibt es in dieser Form noch nicht wirklich viele. Ach ja das Institut ist ein Schulmedizinisches gewesen.

Johannes von Butlar hat bereits vor mehr als zehn Jahren in seinem Buch Zeitriß von Versuchen geschrieben, diesmal zum Thema Telepathie. Auch dort ne Trefferquote von 63% der Versuchspaare. Wenn ich dazu komme, dann werd ich das heute mal raussuchen.

Alles Liebe
Romy
 
Danke Holger für die Links.

:kiss4:

Ich geb den Dingen keine Namen und hätte so noch nicht mal gewußt nach was ich hätte suchen sollen. Ich weiß ds es wirkt und wende es nur an. :weihnacht Oder werde mit deren Auswirkungen am eigenen Leib konfrontiert.

Alles Liebe
Romy
 
Na gut... bevor mir Lazpel noch einmal unterstellt, ich hätte den Gesetzesentwurf nicht gelesen (nicht den „Gesetzestext“, lieber Lazpel ... zum Glück ist es noch kein Gesetzestext), langweile ich euch mjt der erörterung ein paar besonderer highlights aus diesem text:
Gesetzesentwurf schrieb:
Die Stoßrichtung des Gesetzes zielt nicht auf diesen klassischen Bereich der Behandlung psychischer Krankheiten ab, sondern auf das Angebot der Hilfe bei der Lösung allgemeiner Lebensprobleme und bei Problemen in der Persönlichkeitsentwick-lung durch - meist spezifisch nicht qualifizierte - Personen.
Eine Formulierung für Feinspitze: Hier wird pauschal einer Mehrheit von Anbietenden unterstellt, sie sei spezifisch nicht qualifiziert. Und worauf sollte sich diese spezifische Qualifikation lt. Gesetzestext beziehen? Auf Hilfe bei der Lösung allgemeiner Lebensprobleme und bei Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung. Das nenn ich qualifizierte Diagnostik... erinnert an Helmut Qualtingers Chanson vom „Wilden auf seiner Maschin“: „I waaß zwor ned, wo i hinwill, oba auf jedn Fall bin i schnella durt!“ Bitte um Auskunft, wo ich eine Ausbildung zur Lösung allgemeiner Lebensprobleme genießen kann, was allgemeine Lebensprobleme überhaupt sind und was ihren besonderen Rang ausmacht, dass ihnen der Schutz eines Gesetzes gewährt werden soll.
Gesetzesentwurf schrieb:
Hier lässt sich vielmehr die gewünschte Abgrenzung über das Merkmal des "Unternehmers" in § 14 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch erreichen [..] Sofern das Angebot nicht durch materiell-wirtschaftliche Gründe veranlasst ist, ist eine Übervorteilung der Verbraucher von vornherein nicht zu befürchten.
Hier zitier ich Ringelnatz: „Sag mal, liebes Publikum... bist du wirklich denn so dumm? Na dann...“ Wenn kein Geld genommen wird, wird der Verbraucher nicht übervorteilt. Wie auch!? Dass allerdings gerade bei den „Anbietern von Hilfe“ nicht wenige sind, die ihre Befriedigung aus dem Nähren ihres Helfersyndroms beziehen und durchaus nicht auf Geld aus sind, ist für den Gesetzesformulierer kein Thema. Es geht also ganz offensichtlich nicht um die Qualifikation dessen, was dem Verbraucher geschieht (und das wär ja auch ein noch üblerer Übergriff der Legislative) sondern einzig und allein um die Legitimation, dafür Geld zu verlangen... und wir zahlen mit unseren Steuergeldern die Juristen, die solche Texte für die Schublade verfassen...
Gesetzesentwurf schrieb:
Dem Verbraucher soll Klarheit über den angestrebten Erfolg der Lebensbewältigungs-hilfe oder Persönlichkeitsentwicklung und die hierfür eingesetzten Mittel verschafft wer-den. Die Kennzeichnung der Methode, die häufig den Namen ihres "Erfinders" trägt, und die Beschreibung der theoretischen Grundlagen dieser Methode sind geeignet, dem Verbraucher Aufschluss darüber zu geben, wie er das konkrete Angebot einzuordnen hat - als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich, als seriös oder unseriös.
Na toll – auf der einen Seite wird der Verbraucher per Gesetz quasi teilentmündigt und wird ihm nicht zugetraut, sich an eine Person seines Vertrauens zu wenden und in einer beiden geeignet erscheinenden Form auszuhandeln, wie sie miteinander umgehen wollen, und auf der anderen Seite wird ihm zugemutet, aus ein paar Sätzchen in einem Vertragstext zu beurteilen, ob das Angebot „als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich, als seriös oder unseriös“ einzustufen ist. Es wird ein Leichtes sein, solche Vertragsklauseln so zu formulieren, dass sie den Bedürfnissen der Juristen genügen (die wiederum mit ihrer Beratungstätigkeit flott Kohle machen, mittels eines vom Gesetzgeber künstlich erzeugten Beratungsbedarfs...). Damit sind die Anbieter dann fein aus dem Schneider ... und der Verbraucher steht erst recht im Regen, weil ihm die speziellen Normen eines solchen Gesetzes auch der Möglichkeit begeben, auf die elastischeren Möglichkeiten des allgemeinen Vertragsrechts sowie einschlägiger öffentlich- und strafrechtlicher Normen zurückzugreifen. Binnen kurzem würden völlig nichtssagende Musterverträge entstehen, die vor allem von jenen genutzt würden, vor denen der Verbraucher geschützt werden soll: von gewerblichen Abzockerorganisationen im großen Stil. Und dort, wo wirklich Manipulation und der Wettbewerb um den besseren Schmäh die großen Geldtöpfe öffnen – im Bereich der Human Resources für Unternehmen – greift das Gesetz nicht, weil es nur für Geschäfte zwischen Unternehmern und Nichtunternehmern anzuwenden ist. Wenn die Ausbeutung von Persönlichkeit auf dem Umweg eines Auftrags durch den Personalchef erfolgt, gilt das alles nicht mehr. Was Wunder ... eine nicht unerhebliche Anzahl unserer Volksvertreter ist ja in der glücklichen Lage, selbst einen Personalchef zu beschäftigen.
Gesetzesentwurf schrieb:
Das Widerrufsrecht ist ein zentraler Baustein im Gefüge der Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers. Dieser soll an möglicherweise voreilig abgegebene Abschlusserklä-rungen, die evtl. auf Grund von Überredung oder sogar unter dem Eindruck einer Pro-beveranstaltung zustande kommen, nicht sofort gebunden sein, sondern in die Lage versetzt werden, seinen Entschluss unter Berücksichtigung aller für eine rationale Ent-scheidung maßgeblichen Faktoren zu überdenken.

Der Unternehmer kann sich dieser Rechtsfolge dadurch entziehen, dass er den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt und erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des § 355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs seine Leistungen erbringt.
Das wird die Hilfe Suchenden ganz besonders beruhigen. Der Widerruf kann lt. Gesetz ja sogar dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist bereits Leistungen vom „Unternehmer“ erbracht wurden ... also hätte dieser die Frist abzuwarten. In vielen Fällen wird das auch möglich sein – was aber, wenn es wirklich um akute Dinge geht oder auch nur um Dinge, die der Hilfe Suchende selbst für akut hält? Dann wird er von Gesetzes wegen auf die lange Bank geschoben...

Die erhoffte Leistung des Schutzes vor Missbrauch durch „Scharlatanerie“ kann dieses Gesetz also – alles in allem - in keiner Weise erbringen. Der Scharlatan braucht nur ein paar formale Regeln einzuhalten und kann abgesicherter denn je schalten und walten, kann in einem allfälligen Verfahren sogar darauf hinweisen, dass der Verbraucher ja ohnedies schriftlich voll informiert gewesen sei...

Verträge dieser Art engen den rechtlichen Handlungsspielraum von Geschädigten eher ein als dass sie ihn erweitern. Sie helfen dabei, die Beweislage in Verfahren zu erleichtern – im konkreten Fall eindeutig zu Gunsten des Unternehmers. Gesetzesentwürfe dieser Art helfen dem Produktionsbedürfnis der Legislative und ermöglichen die Abhaltung einer Pressekonferenz, bei der ein paar bauernfängerische Parolen für die Bildzeitung abgesondert werden können. Und dann verschwinden sie – aus vielen guten Gründen – wieder in der Schublade.

Alles Liebe, Jake

P.S.: Was die „Verschwörungstheorie“ von Lobbies von Ärzte-Standesvereinigungen, Pharmaindustrie etc. anlangt ... null problem, das in aller Ausführlichkeit zu diskutieren. Um nur ein Beispiel anzuführen – das Buch von Jörg Blech, „Die Krankheitserfinder“. Da wird keine Verschwörungstheorie gesponnen, da wird bewiesen und belegt. Einfach die Stichworte „Blech“ und „Syndrom“ im Google eingeben...
 
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Hallo boogieknight,

boogieknight schrieb:
hier mal ein paar weiterführende links, welche so heftig eingefordert werden:

.. welche aber keinen Zusammenhang mit den eingeforderten Beweisen zu den geäußerten Thesen haben.

Was hat das Hirngespinst Orgon, die "Weltformel" und eine Einbildung, es gäbe "Biophotonen" mit

- von Gesundheitsbehörden veröffentlichten Studien
- wissenschaftlichen Beweisen für esoterische "Energien"

zu tun?

Orgon ist spätestens seit der modernen Hirnforschung widerlegt, zudem auch überflüssig. Siehe Occams Razor.

Hast Du Orgon nachgewiesen? Hast Du Biophotonen nachgewiesen? Wenn ja, Beweise bitte. Webpages, die aussagen, es "gäbe Orgon", sind kein Beweis. Ich bitte Dich um wissenschaftliche Studien durch Universitäten und anerkannte Wissenschaftler. Auch zum Thema Orgon.. und komm bitte nicht wieder mit den Verschwörungstheorien rund um Wilhelm Reich.

Die Thesen, und alleine schon die Begriffe, die bei der "Biophotonik" angewandt werden, sind an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Ich zitiere nur "Bioelektroluminiszenz". Da wird ernsthaft versucht, Lichtwellen einer Lebensenergie gleichzusetzen. Beweise? Keine. Aussagen? Viele. Ohne Beweise.

Braucht die Welt noch weitere Scientology-like-Ideologien wie soetwas? Und wie man sieht, gibt es immer noch genügend Esoterik-Konsumenten, die auf diesen Gehirn-Eiter hereinfallen.

Typisch Esoterik. Es wird versucht, eine Irrlehre mit einer anderen Irrlehre zu beweisen. Daß das ein Trugschluss ist, sollte nahe liegen.

Gruß,
lazpel
 
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