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SYS41952
Guest
Was Nebenwirkung ist, ist in D sogar ziemlich streng geregelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenwirkung
D.h. da muss nur gemeldet werden, dass jemand koinzident zu einem Arzneimittel gewisse Symptome entwickelte... und schon wird es als "Nebenwirkung" in Betracht gezogen. Ob die Symptome wirklich vom Mittel kommen, spielt da keine große Rolle.
Ich weiß ja nicht, bei was für Zahnärzten ihr so seid... aber mir wurde noch nie nach einer Zahnextraktion ein AB verschrieben - und ich war schon bei vielen verschiedenen Zahnärzten.
Und zeig mir den Arzt, der bei einer allergischen Reaktion - starker Hautausschlag wars bei mir - empfiehlt, ein AB weiter zu nehmen. Ich denke, sollte so ein Fall bekannt werden, wird er ziemlich schnell mindestens zum Spott anderer Ärzte.
Ein AB bei einer Extraktion zu verschreiben wäre mehr als ungewöhnlich, da das entsprechende Mittel lokal mit Tamponade in bzw auf die Wunde gelegt wird. In den meisten Fällen wird eh ein Mittel zum gurgel mitgegeben zum ""desinfizieren"" Und wenn dann lag vor der Extraktion eine Entzündung vor.