KassandrasRuf
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 14. Januar 2013
- Beiträge
- 2.647
Nun, dass ein Gericht auf Grund "sachverständiger" (sprich: medizinischer) Aussagen zu dem Schluss kommt, zeigt nachezu jeder Kunstfehlerprozess. Letztndlich zählt hier die fehlende Beweisbarkeit für die Schuldfrage, und nicht die tatsächliche Schuld oder Unschuld. Tatsache ist, auch aus dem LG Urteil, dass hier trotzdem Medikamente zum - sagen wir es mal nobel - "beruhigen" der Patienten verwendet werden.
Und nur das sollte es dokumentieren ... dass hier gegen den Willen der Menschen (behindert != doof) Medikamente eingesetzt werden - letztendlich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus medizinischem Grund, sondern um den Dienst des Personals einfacher und reibungsloser zu machen. Ähnliche Vorfälle gibt es ja auch aus Pflegeheimen ....
Ahh, Du bist ein ganz "Geschickter". Wenn die Geschichte nicht für die ursprüngliche Argumentation taugt, dann änderst Du flux die Argumentation, damit´s wieder passt.... kleiner Schlingl
Auch in Deinem ursprünglichen Artikel war es ein Gerichtsentscheid. Die vermeintlichen Missstände wurden von Bewohnervertretern aufgezeigt und schlussendlich als gegenstandslos zurückgewiesen.
Der "Vergleich" mit Kunstfehler-Prozessen ist hübsch, aber sachlich falsch (was Du wahrscheinlich weißt, aber klingt halt so super, da darf man´s schon a bissal hinbiegen...???).
Wenn Du wirklich wissen willst was los war, dann ruf halt bei der Patienten-Anwaltschaft an, die waren bei dem Fall befasst. Aber anderslautende Erkenntnisse lassen sich halt nicht mit Deinem tendenziösen Weltbild in Einklang bringen.