Masernvirus nicht existent? BGH Urteil bestätigt

Kurzfassung: grundsätzlich geht es bei dem Urteil primär um eine Wette, die 100.000€ für denjenigen auslobt, der einen schlüssigen Beweis für die Existenz des vermuteten Masernvirus liefern kann. 5 medizinische Sachverständige konnten keinen Beweis für die Esistenz des Virus liefern.
Das Urteil wurde jetzt vom BGH als gültig bestätig.

http://liebeisstleben.com/2017/06/23/masern-impfung-bgh-urteil-bestaetigt-masern-viren-existieren-nicht/

Weitere Quellen:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=20705

und in Italien ist gerade etwas am laufen, wo Masernimpfung obligatorisch werden soll, die Leute protestieren, aber dieser Wahn-Sinn ist nicht aufzuhalten...
 
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Der Kinderarzt meiner Tochter sagte mir gestern, dass gerade in Düsseldorf und kürzlich in Duisburg wieder jemand an Masern gestorben sei.

es sind auch welche an den Masern gestorben die geimpft waren, ich weis zwar nur von einem, aber wo es einen gibt, wird es auch andere geben, anscheinend schützt diese Impfung nicht zu 100%.
 
und in Italien ist gerade etwas am laufen, wo Masernimpfung obligatorisch werden soll, die Leute protestieren, aber dieser Wahn-Sinn ist nicht aufzuhalten...

https://kurier.at/wissen/in-italien-tritt-jetzt-die-impfpflicht-in-kraft/268.707.313

Leider ist sie bereits in Kraft. Egal wie man zu Impfungen steht, jede Impfung muss eine freie Entscheidung der Eltern sein, und kann keine Diktatur der Medizin/Politik sein. Ist schon der österreichische Mutter-Kind-Pass mit zwangsweisen Impfungen um die Förderungen zu erhalten hier sehr grenzwertig. Insbesondere, so lange die Langzeitschädigungen durch die Impfungen nicht geklärt sind.
 
Wenn Menschen unverantwortlich und unvernünftig handeln ist der Gesetzgeber gefragt, zum Wohl aller.
Ja ich bin für eine Impfpflicht, denn viele lassen sich zu leicht von verantwortungslosen Impfgegnern beeinflussen.

Pocken wurden ausgerottet, dank der Impfpflicht.
 
Streit um Existenz von Masernvirus: Urteil zieht Schlussstrich
Freitag, 27. Januar 2017
Karlsruhe/Stuttgart – Der skurrile Streit um die Existenz von Masernviren zwischen einem Mediziner aus dem Saarland und einem Impfgegner vom Bodensee ist beendet. Der Bundesgerichthof hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 endgültig abgelehnt, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gestern mit. Zuvor hatten die Kieler Nachrichten berichtet.

Ausgangspunkt war eine Prämie von 100.000 Euro, die der Impfgegner demjenigen versprochen hatte, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefert, mit der die Existenz des Virus belegt wird. Der Mediziner nahm das Angebot ernst, reichte mehrere Arbeiten ein – und seine Kontonummer.


Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner zur Zahlung seiner „Wettschuld“ verpflichtet hatte, sah das OLG dies anders. Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichten ihm die Belege nicht, müsse er nicht bezahlen. © dpa/aerzteblatt.de


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Oha.... !!!! :/

und hier die Erklärung in einem Kommentar:

Als Mitglied der deutschen Skeptikergemeinde habe ich den Fall aufmerksam verfolgt (und er wurde dort auch eingehend diskutiert). Der obige Bericht ist im besten Fall unvollständig. Es ging in dem Streit nicht darum, ob Masernviren existieren oder nicht. Alle Instanzen haben an deren Existenz keinerlei Zweifel gelassen. Knackpunkt war ein winziger Formalismus, den nur ausgebuffte Anwälte entdeckt haben. Lanka hat in seiner Ausschreibung "eine Arbeit" gefordert, die den Existenzbeweis liefert, Bardens hat aber sechs Arbeiten eingereicht, die jeweils verschiedene Aspekte des Maservirus behandelten, woraufhin Lanka argumentierte, seine Ausschreibung hätte explizit nur "eine einzige" Arbeit gefordert, nicht aber mehrere. Leider sind die Berufungsinstanzen, wenn auch sichtlich ungern, dieser Argumentation gefordert. Nicht verwunderlich, dass Lanka daraufhin fälschlicherweise behauptet hat, der BGH habe die Nichtexistenz des Maservirus endgültig festgestellt. Das ist eindeutig nicht der Fall! Was wird daraus gelernt haben ist, dass jeder eine Ausschreibung so formulieren darf, dass sie niemals eingelöst werden muss.

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Alberner gehts wohl kaum!!!

Es kann wohl nur darum gegangen sein, dass die 6 Arbeiten nur in der Gesamtschau auf die Existenz des Masernvirus´schliessen lassen, eine einzelne Arbeit für sich allein wohl nicht? @Tarbagan... wie ist das hier zu verstehen? Konnte eine einzelne Arbeit für sich nicht die Forderung erfüllen? Oder wieso hat das OGL hier Lankas Einwand stattgegeben? Es hätte ja auch genügt, wenn nur eine einzige Arbeit der 6 Arbeiten das gekonnt hätte.

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Nun aber zu dem, was Lanka daraus strickt:

Lesen Sie Lanka original nach dem Urteil:

"SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus.“ Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit und damit die rechtliche Basis entzogen."



https://www.aerzteblatt.de/nachrich...nz-von-Masernvirus-Urteil-zieht-Schlussstrich

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@KingOfLions

Das ist doch einfach nur eine glatte Lüge seitens Lanka, wie kannst du sowas gelten lassen wollen und noch selbst verbreiten? Schon allein im ersten Absatz ... die angeführte Begründung ist völlig unzutreffend.... das Gericht hat lediglich festgestellt, dass er die 100000 Euro doch nicht zu zahlen brauche, OBWOHL der Nachweis des Masernvirus erbracht worden war... nur WIE er erbracht wurde, nämlich in 6 statt einer einzigen Arbeit - diesem Einwand wurde stattgegeben mit der Begründung, dass Lanka als "Veranstalter" der Aktion auch selbst bestimmen dürfe, wenn und ob die Auflagen erfüllt wären.

Das ist doch vollkommen bescheuert, das Ganze.

Der Skandal an dieser Geschichte ist entweder, dass diese "Wette" überhaupt juristisch zu gelassen wurde oder aber, dass nach erbrachtem Beweis Lankas/bzw. seiner Anwälte fadenscheinigem Winkelzug stattgegeben wurde- der ja mit dem Wettinhalt genau gar nichts zu tun hatte, im Gegenteil eine lächerliche Formalität darstellt. Denn letztlich nach diesem Schlussurteil des OLG zu urteilen, hätte es Beweise noch und nöcher regnen können... wenn Lanka grundsätzlich gesagt hätte, dass er die Ergebnisse aus welchen Gründen auch immer nicht anerkenne, wäre eben seiner Weigerung die Wettschuld zu begleichen IMMER stattgegeben worden, da, wie es heisst:

Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichten ihm die Belege nicht, müsse er nicht bezahlen.

Peinlich genug, seiner Wettschuld nach erbrachtem Beweis nicht nur nicht nachzukommen... aber nicht nur das, er dreht jetzt das Urteil zu seinen Gunsten und gibt vorsätzlich und falsch wieder, dass kein Beweis erbracht worden war- weil, wie er sagt- neben diesen 6 Publikationen nachweislich keine anderen bestehen würden, in denen wissenschaftlich versucht worden war, die Existenz des Masernvirus zu beweisen... womit nun klar wäre, dass höchstrichterlich für alle evidenzbasierten Aussagen zum Masernvirus die rechtliche Basis fehle...

Das ist neben "Vollverarsche schlechthin" auch noch richtig kriminelle Machenschaft. Wieso darf der das in dieser Form, @KingOfLions und @Tarbagan ???
 
es sind auch welche an den Masern gestorben die geimpft waren, ich weis zwar nur von einem, aber wo es einen gibt, wird es auch andere geben, anscheinend schützt diese Impfung nicht zu 100%.

Inwieweit wäre das ein Beweis für die Nichtexistenz des Masernvirus´? Im Grunde ist doch der Fakt, dass es eine wirksame Impfung dagegen gibt bereits der Beweis für die Existenz des Masernvirus´! Und zwar auch dann noch, wenn der Impfschutz nicht bei 100% läge.

Aber Moondance, mal ehrlich, stösst dir das, was dieser Lanka aus dem Urteil des OLGs fabriziert nicht selbst einwenig merkwürdig auf? Das ist doch sooo eine offensichtliche Lüge, dass jedem halbwegs normalen Menschen die Hutschnur platzen müsste. Wie kann man so jemanden ernst nehmen, bei dieser Dreistigkeit... der Muss doch seine Anhänger oder Impfgegner für gehirnamutiert halten, wenn er denen so unverhohlen einen Bären dieses Formats aufbindet. *kopfkratz
 
@Bukowski

Stopp. Ich hab deinen Beitrag gelesen und auch in Rot

- Wenn ich eine Wette abschließe, in der mir "1 Arbeit mit Beweis" vorzulegen ist, dann will ich DAS haben -> Und nicht 6 Arbeiten, die lediglich Aspekte "behandeln".

- Wenn das wahr ist, was du aufgezeigt hast, dann wurde die Wette von seitens des Mediziners nicht korrekt erfüllt. Da kannst du donnernd lachen wie du willst....
 
Es kann wohl nur darum gegangen sein, dass die 6 Arbeiten nur in der Gesamtschau auf die Existenz des Masernvirus´schliessen lassen, eine einzelne Arbeit für sich allein wohl nicht? @Tarbagan... wie ist das hier zu verstehen? Konnte eine einzelne Arbeit für sich nicht die Forderung erfüllen? Oder wieso hat das OGL hier Lankas Einwand stattgegeben? Es hätte ja auch genügt, wenn nur eine einzige Arbeit der 6 Arbeiten das gekonnt hätte.
Also rechtlich gesehen hat es sich um eine sog. Ausschreibung gehandelt, d.h. Lanka hat eine Art Preisgeld ausgeschrieben für eine gewisse Gegenleistung. Dank der Privatautonomie kann sich Lanka die Voraussetzungen seiner Ausschreibungen selbst aussuchen und sie auch so obskur oder blödsinnig wie möglich machen. Es muss ja keiner teilnehmen. Das Gericht hat hier einfach stur den Wortlaut ausgelegt und gesagt, Lanka habe "eine Arbeit" gefordert, wobei eine als eine einzige zu verstehen ist. Grund dafür ist, dass das Gericht davon ausgegangen ist, Lanka habe kein ernsthaftes Interesse daran, das Preisgeld wirklich auszuzahlen und er habe auch kein ernsthaftes Interesse daran, die geforderten Belege zu erhalten. Die Ausschreibung soll aber nach dem erkennbaren Willen des Ausschreibenden ausgelegt werden. Man musste also davon ausgehen, dass Lanka die Voraussetzungen für das Preisgeld so streng wie möglich ausgelegt haben wollte.

Ich finde das Urteil sehr fragwürdig. Denn gerade in der Gesamtschau - also der Art, wie Lanka das Preisausschreiben vermarktet hat - ergibt sich doch, dass es ihm um den Beweis der Existenz des Masernvirus geht und nicht etwa darum, dass er alle diese Beweise formell in einem Dokument haben will. Er leugnet ja die Existenz des Virus allgemein, also sollte man auch das Ausschreiben so verstehen. Er hat sich also den Schuh selbst angezogen, und entsprechend sollte die Auslegung gehen. Aber so ist das in der Juristerei - zwei Juristen, drei Meinungen.

Das ist neben "Vollverarsche schlechthin" auch noch richtig kriminelle Machenschaft. Wieso darf der das in dieser Form, @KingOfLions und @Tarbagan ???
Lügen ist noch immer nicht strafbar, leider selbst dann nicht, wenn man damit einen gefährlichen Lifestyle-Trend unterstützt.

@Bukowski

Stopp. Ich hab deinen Beitrag gelesen und auch in Rot

- Wenn ich eine Wette abschließe, in der mir "1 Arbeit mit Beweis" vorzulegen ist, dann will ich DAS haben -> Und nicht 6 Arbeiten, die lediglich Aspekte "behandeln".

- Wenn das wahr ist, was du aufgezeigt hast, dann wurde die Wette von seitens des Mediziners nicht korrekt erfüllt. Da kannst du donnernd lachen wie du willst....
Die 6 Arbeiten haben nicht lediglich "Aspekte behandelt", sondern vollumfänglich das belegt, was Lanka belegt haben wollte.

Lankas Argumentation ist ein wenig so als würde ich sagen: "Zeig mir eine Studie die beweist, dass es die Erde gibt, sie rund ist und welchen Umfang sie hat" - dann zeigst du mir eine Studie, in der die Rundung der Erde und ihr Umfang beschrieben steht und ich sag drauf: "HAH! Aber nirgends in deiner Studie ist explizit bewiesen, dass die Erde existiert!"
 
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@Bukowski

Stopp. Ich hab deinen Beitrag gelesen und auch in Rot4

- Wenn ich eine Wette abschließe, in der mir "1 Arbeit mit Beweis" vorzulegen ist, dann will ich DAS haben -> Und nicht 6 Arbeiten, die lediglich Aspekte "behandeln".

- Wenn das wahr ist, was du aufgezeigt hast, dann wurde die Wette von seitens des Mediziners nicht korrekt erfüllt. Da kannst du donnernd lachen wie du willst....


Du, ich habe in diesem Punkt Tarbagan gefragt, mal sehen, was er sagt...

Wenn wer EIN Buch schreibt, dann kann das Buch auch viele verschiedene Aspekte in verschiedenen Kapiteln abhandeln... es bleibt aber dann trotzdem EIN Buch zum Thema. Es handelt sich also so oder so um EINE Arbeit... in besagtem Fall...

Ich habe auch gerade eben EINEN Beitrag geschrieben... und den Beitrag unterteilt in verschiedene Aspekte, kenntlich gemacht, wer was wann sagt usw... da könnte ja jeder hinkommen und sagen, dass das aber nicht EIN Beitrag war, sondern 4 oder weiss der Geier wieviele... wären


Das mal zu erstens...

Zweitens aber hat der werte Herr ja als "Veranstalter dieser Wette" scheinbar ohnehin die Deutunsghoheit bezüglich der Erfüllung der Auflage, er hätte also jeden denkbaren Grund nennen können, um letztlich nicht ZAHLEN ZU MÜSSEN

Drittens nämlich konnte er offensichtlich der Wissenschaftlichkeit der evidenzbasierten Studien nun nichts inhaltlich, wissenschaftlich relevantes entgegensetzen... weshalb er auf diese Posse der Beanstandung der Formalität auswich... um, ich betone es nochmals NICHT ZAHLEN ZU MÜSSEN


Denn viertens war das Gegenstand der Revision... die Zahlungsaufforderung gegenüber LANKA der ersten Instanz, WEIL die EXISTENZ DES VIRUS BEWIESEN WORDEN WAR.

Fünftens aber geht Lanka jetzt hin und LÜGT EINFACH, dass ihm richterlich ausgewiesen worden wäre, dass der Virus nicht existieren würde bzw. es keine Beweise dafür gäbe und begründet das auch noch unverschämterweise mit einer weiteren Lüge, nämlich, wäre der Grund dafür, dass es zu diesen 6 Arbeiten (die eh "EINE" sind in ihrer Gesamtheit)... keine weiteren wissenschaftlichen Arbeiten gäbe...

Lanka und seine Anhänger mögen dreist und schäbig oder ausgesprochen dumm sein (anders kann man sich eine solche Verlogenheit nicht erklären), geistesgestört ist m.E. aber hier das OLG, dass diesem Zirkus auch noch stattgab.
 
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