Streit um Existenz von Masernvirus: Urteil zieht Schlussstrich
Freitag, 27. Januar 2017
Karlsruhe/Stuttgart – Der skurrile Streit um die Existenz von Masernviren zwischen einem Mediziner aus dem Saarland und einem Impfgegner vom Bodensee ist beendet. Der Bundesgerichthof hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 endgültig abgelehnt, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gestern mit. Zuvor hatten die
Kieler Nachrichten berichtet.
Ausgangspunkt war eine Prämie von 100.000 Euro, die der Impfgegner demjenigen versprochen hatte, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefert, mit der die Existenz des Virus belegt wird. Der Mediziner nahm das Angebot ernst, reichte mehrere Arbeiten ein – und seine Kontonummer.
Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner zur Zahlung seiner „Wettschuld“ verpflichtet hatte, sah das OLG dies anders. Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichten ihm die Belege nicht, müsse er nicht bezahlen. ©
dpa/aerzteblatt.de
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Oha.... !!!! :/
und hier die Erklärung in einem Kommentar:
Als Mitglied der deutschen Skeptikergemeinde habe ich den Fall aufmerksam verfolgt (und er wurde dort auch eingehend diskutiert). Der obige Bericht ist im besten Fall unvollständig.
Es ging in dem Streit nicht darum, ob Masernviren existieren oder nicht. Alle Instanzen haben an deren Existenz keinerlei Zweifel gelassen. Knackpunkt war ein winziger Formalismus, den nur ausgebuffte Anwälte entdeckt haben. Lanka hat in seiner Ausschreibung "eine Arbeit" gefordert, die den Existenzbeweis liefert, Bardens hat aber sechs Arbeiten eingereicht, die jeweils verschiedene Aspekte des Maservirus behandelten, woraufhin Lanka argumentierte, seine Ausschreibung hätte explizit nur "eine einzige" Arbeit gefordert, nicht aber mehrere. Leider sind die Berufungsinstanzen, wenn auch sichtlich ungern, dieser Argumentation gefordert. Nicht verwunderlich, dass Lanka daraufhin fälschlicherweise behauptet hat, der BGH habe die Nichtexistenz des Maservirus endgültig festgestellt. Das ist eindeutig nicht der Fall! Was wird daraus gelernt haben ist, dass jeder eine Ausschreibung so formulieren darf, dass sie niemals eingelöst werden muss.
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Alberner gehts wohl kaum!!!
Es kann wohl nur darum gegangen sein, dass die 6 Arbeiten nur in der Gesamtschau auf die Existenz des Masernvirus´schliessen lassen, eine einzelne Arbeit für sich allein wohl nicht?
@Tarbagan... wie ist das hier zu verstehen? Konnte eine einzelne Arbeit für sich nicht die Forderung erfüllen? Oder wieso hat das OGL hier Lankas Einwand stattgegeben? Es hätte ja auch genügt, wenn nur eine einzige Arbeit der 6 Arbeiten das gekonnt hätte.
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Nun aber zu dem, was Lanka daraus strickt:
Lesen Sie Lanka original nach dem Urteil:
"SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus.“
Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit und damit die rechtliche Basis entzogen."
https://www.aerzteblatt.de/nachrich...nz-von-Masernvirus-Urteil-zieht-Schlussstrich
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@KingOfLions
Das ist doch einfach nur eine glatte Lüge seitens Lanka, wie kannst du sowas gelten lassen wollen und noch selbst verbreiten? Schon allein im ersten Absatz ... die angeführte Begründung ist völlig unzutreffend.... das Gericht hat lediglich festgestellt, dass er die 100000 Euro doch nicht zu zahlen brauche, OBWOHL der Nachweis des Masernvirus erbracht worden war... nur WIE er erbracht wurde, nämlich in 6 statt einer einzigen Arbeit - diesem Einwand wurde stattgegeben mit der Begründung, dass Lanka als "Veranstalter" der Aktion auch selbst bestimmen dürfe, wenn und ob die Auflagen erfüllt wären.
Das ist doch vollkommen bescheuert, das Ganze.
Der Skandal an dieser Geschichte ist entweder, dass diese "Wette" überhaupt juristisch zu gelassen wurde oder aber, dass nach erbrachtem Beweis Lankas/bzw. seiner Anwälte fadenscheinigem Winkelzug stattgegeben wurde- der ja mit dem Wettinhalt genau gar nichts zu tun hatte, im Gegenteil eine lächerliche Formalität darstellt. Denn letztlich nach diesem Schlussurteil des OLG zu urteilen, hätte es Beweise noch und nöcher regnen können... wenn Lanka grundsätzlich gesagt hätte, dass er die Ergebnisse aus welchen Gründen auch immer nicht anerkenne, wäre eben seiner Weigerung die Wettschuld zu begleichen IMMER stattgegeben worden, da, wie es heisst:
Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichten ihm die Belege nicht, müsse er nicht bezahlen.
Peinlich genug, seiner Wettschuld nach erbrachtem Beweis nicht nur nicht nachzukommen... aber nicht nur das, er dreht jetzt das Urteil zu seinen Gunsten und gibt vorsätzlich und falsch wieder, dass kein Beweis erbracht worden war- weil, wie er sagt- neben diesen 6 Publikationen nachweislich keine anderen bestehen würden, in denen wissenschaftlich versucht worden war, die Existenz des Masernvirus zu beweisen... womit nun klar wäre, dass höchstrichterlich für alle evidenzbasierten Aussagen zum Masernvirus die rechtliche Basis fehle...
Das ist neben "Vollverarsche schlechthin" auch noch richtig kriminelle Machenschaft. Wieso darf der das in dieser Form,
@KingOfLions und
@Tarbagan ???