Kleingewerbe anmelden - Was ist wichtig?

Vielen Dank, hilft mir sehr weiter! Ich denke das mit der Umsatzsteuer kommt nicht in Frage. Ist es denn sicher dass ich ein kleingewerbe einfach eröffnen kann, oder brauche ich voraussetzungen?

Darf ich ein anderes einkommen haben? Ich bekomme kindergeld und landeserziehungsgeld...
 
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Vorausetzungen keine, einfach beim zuständigen Amt beantragen Gebühr ca 15-30 Teuro Zahlen Formulare ausfüllen und Ende der Geschichte. Spenden nehmen würd ich abraten das richt fürs Finanzamt immer nach Steuerhinterziehung, nicht böse gemeint aber alles was sie nicht 100% genau Wissen ist für die ein Grund zum stänkern. Beim Kleingewerbe bleibt halt die Haftung, meiner Meinung nach Problematisch, man kann zwar per Agb eine Haftungsbeschränkung erzielen aber ein Haftungsausschluss ist nicht möglich und in den Agbs unwirksamm. Also wenn du an den falschen gerätst oder ihm deine Antworten nicht gefallen kanns Teuer werden. Will dir zwar keine Angst machen, aber leider gibt es solche A***löcher immer mehr. Das mit Kindergeld und anderen Sozialleistungen können sie dir nicht streichen, du hättest ein Problem beim Arbeitlosen Geld oder so aber nicht bei dem Geld zum Unterhalt des Kindes.
 
Ok. Aber wenn das dann im Jahr darauf 50.000 Einkommen sein dürfen - das ist doch sehr viel oder versteh ich da was falsch?

Hab gelesen dass viele es verweigern IHK beiträge zu zahlen - ist das denn offiziell ein muss?
 
Das mit den IHk Beiträgen bestimmt die IHK nach deinem Einkommen, weiß auch nicht genau nach was die gehen! Es ist so wenn du im 1 Geschäftsjahr weniger als 17500 Teuro verdienst, musst du auch im nächsten Jahr keine Steur zahlen, wenn doch musst du zahlen. Die 50 000 sind nur bei LTDs frei. Nicht bei einem Kleingewerbe.
 
Aber im Jahr darauf sind es doch auch beim Kleingewerbe 50.000€?

Also das Kindergeld ist mein Einkommen, ich bekomme es noch da ich erst 18 bin und unter der Einkommensgrenze liege.

Ins Gesamt hab ich momentan also rund 360€ einkommen, das wird doch bestimmtg ein kritischer punkt sein, oder?
 
Sorry das hab ich bei dir missverstanden. Also da du das Kindergeld bekommst ja das ist ein Problem. In dem Fall, das du was verdienst Fällt es weg. Hier der Gesetzestext des Kindergeldgesetzes:
2) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es


1.



noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder

2.


noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
a) für einen Beruf ausgebildet wird oder
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder
c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
d) ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einen Freiwilligendienst im Sinne des Beschlusses Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000 zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend" (ABl. EG Nr. L 117 S. 1) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 14b des Zivildienstgesetzes leistet oder

3.


wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.


2Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat.
3Dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist.
4Zu den Bezügen gehören auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, die nach § 19 Abs. 2 und § 20 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung nach § 7 des Einkommensteuergesetzes übersteigen.
5Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden.
6Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 nur in einem Teil des Kalendermonats vor, sind Einkünfte und Bezüge nur insoweit anzusetzen, als sie auf diesen Teil entfallen.
7Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 an keinem Tag vorliegen, ermäßigt sich der Betrag nach Satz 2 oder Satz 3 um ein Zwölftel.
8Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz.
9Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2, 3 und 7 nicht entgegen.
10Nicht auf Euro lautende Beträge sind entsprechend dem für Ende September des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen.

Also dem nach währe wohl dein Anspruch erloschen.
 
Halli Hallo,

wollte nur bescheid sagen, dass ich heute das Kleingewerbe angemeldet habe. Jetzt muss ich nur noch auf Post vom Finanzamt warten, oder?
 
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