Der Tor von Gor
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Finde die hier entstandene Diskussion sehr interessant
Kampfsport vs Gesetz
habe bissl recherchiert und folgendes zum Thema gefunden :
Notwehr: Der §32 des StGB bestimmt: Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich, oder einer anderen Person abzuwenden. Wobei die Verhältnismäßigkeit der Mitteln zu beachten ist.
Die zur Notwehr angewandte Selbstverteidigung muss also erforderlich sein. Es gilt hier jedoch der Grundsatz von Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel. Die Verteidigung muss also der Schwere des Angriff angemessen sein. Unter den zur Verfügung stehenden Mitteln, muss stets die am wenigsten schädliche, gefährliche Handlungstechnik ausgewählt werden,sofern noch genügend Zeit zur Auswahl der Technik vorhanden ist.
Im Strafrecht können wir lesen: Die Überschreitung der Notwehr ist allerdings dann nicht strafbar, wenn man in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinaus gegangen ist. Doch da man als der in Notwehr handelnde beweispflichtig ist, ist es immer gut, wenn bei einer Auseinandersetzung Zeugen zugegen sind.
auch intertessant /( mit fiktiven Beispiel ):
.
Verhältnismäßigkeit der Mittel bedeutet: mit angemessenen Mitteln den Angriff zu begegnen bzw. abzuwenden, unter Kontrolle zu bringen. Oft ist es so, dass nach einer Verteidigungsaktion, plötzlich der Verteidiger zum Täter wird.
Ein Beispiel: Ein Aggressor greift einem mit einem Faustschlag zum Kopf an. Die Verteidungsaktion ist: diesen Schlag abzufangen und mit einem Armhebel unter Kontrolle zu bringen. Bei dieser Aktion wird durch die Bewegung des Aggressors dessen Arm gebrochen. Daraufhin macht der Aggressor gegenüber dem, der in Verteidigung stehenden eine Anzeige, wegen schwerer Körperverletzung.
In der nun folgenden Gerichtsverhandlung muss nun der Verteidiger gegenüber dem Gericht beweisen, dass ihm hier keine Schuld der Überschreitung einer Verhältnismäßigkeit der Mittel an zulasten ist.
Wenn die Folge eines Angriffs mit der Faust zum Gesicht, in einer Abwehraktion des in Verteidigung handelnden, ein gebrochener Arm ist, hat sich dies meiner Meinung nach, der Aggressor selbst zuzuschreiben. Es ist immer sehr schwierig gegenüber dem Gericht klar zumachen, dass im Vergleich einer Abwehraktion gegen einen Angriff, die eingesetzte Technik erforderlich war.
Mein Fazit : Knochenbrüche sind auch wenn sich ein Kampfsportler nur verteidigt dennoch schwere Körperverletzung .Und kann dementsprechend auch geahndet werden .
Im Beispiel vom Fisch mit 6 Monaten auf Bewährung .
mfg
Kampfsport vs Gesetz
habe bissl recherchiert und folgendes zum Thema gefunden :
Notwehr: Der §32 des StGB bestimmt: Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich, oder einer anderen Person abzuwenden. Wobei die Verhältnismäßigkeit der Mitteln zu beachten ist.
Die zur Notwehr angewandte Selbstverteidigung muss also erforderlich sein. Es gilt hier jedoch der Grundsatz von Verhältnismäßigkeit der einzusetzenden Mittel. Die Verteidigung muss also der Schwere des Angriff angemessen sein. Unter den zur Verfügung stehenden Mitteln, muss stets die am wenigsten schädliche, gefährliche Handlungstechnik ausgewählt werden,sofern noch genügend Zeit zur Auswahl der Technik vorhanden ist.
Im Strafrecht können wir lesen: Die Überschreitung der Notwehr ist allerdings dann nicht strafbar, wenn man in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinaus gegangen ist. Doch da man als der in Notwehr handelnde beweispflichtig ist, ist es immer gut, wenn bei einer Auseinandersetzung Zeugen zugegen sind.
auch intertessant /( mit fiktiven Beispiel ):
.
Verhältnismäßigkeit der Mittel bedeutet: mit angemessenen Mitteln den Angriff zu begegnen bzw. abzuwenden, unter Kontrolle zu bringen. Oft ist es so, dass nach einer Verteidigungsaktion, plötzlich der Verteidiger zum Täter wird.
Ein Beispiel: Ein Aggressor greift einem mit einem Faustschlag zum Kopf an. Die Verteidungsaktion ist: diesen Schlag abzufangen und mit einem Armhebel unter Kontrolle zu bringen. Bei dieser Aktion wird durch die Bewegung des Aggressors dessen Arm gebrochen. Daraufhin macht der Aggressor gegenüber dem, der in Verteidigung stehenden eine Anzeige, wegen schwerer Körperverletzung.
In der nun folgenden Gerichtsverhandlung muss nun der Verteidiger gegenüber dem Gericht beweisen, dass ihm hier keine Schuld der Überschreitung einer Verhältnismäßigkeit der Mittel an zulasten ist.
Wenn die Folge eines Angriffs mit der Faust zum Gesicht, in einer Abwehraktion des in Verteidigung handelnden, ein gebrochener Arm ist, hat sich dies meiner Meinung nach, der Aggressor selbst zuzuschreiben. Es ist immer sehr schwierig gegenüber dem Gericht klar zumachen, dass im Vergleich einer Abwehraktion gegen einen Angriff, die eingesetzte Technik erforderlich war.
Mein Fazit : Knochenbrüche sind auch wenn sich ein Kampfsportler nur verteidigt dennoch schwere Körperverletzung .Und kann dementsprechend auch geahndet werden .
Im Beispiel vom Fisch mit 6 Monaten auf Bewährung .
mfg