Ist auf Obulusbasis arbeiten strafbar?

Gabriella2

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1. Dezember 2011
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Hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und froh ein Forum gleichgesinnter gefunden zu haben!
Ich habe eine Frage an Euch vielleicht könnt Ihr mir helfen!
Ich würde gerne offiziel in der spritiuellen Lebensberatung arbeiten. Ich bin derzeit noch in Elternzeit und das werde ich auch noch für die nächsten 1,5 Jahre sein. Meine Frage nun, darf man eigentlich auch auf Obulus Basis arbeiten ohne sich Strafbar zu machen? Ich möchte ungern in der Elternzeit ein Gewerbe anmelden, denn ich weiß ja nicht wie gut es laufen wird und das was ich dann verdiene wird mir ja ans Elterngeld angerechnet bzw ich muss vorher angeben was ich ungefähr pro Monat verdienen werde. Da ich das aber im Vorras noch nicht wissen kann, dachte ich mir das ich in der Elternzeit auf die Basis arbeite das die Leute einfach das geben was es Ihnen wert war. Oder mach ich mich damit Strafbar? Ich würde halt wirklich erst gerne nen Kundenstamm aufbauen bevor ich mich selbständig mache...Habt ihr vielleicht noch andere Tipps oder Ideen wie ich mein Vorhaben legal umsetzen kann?
Ich freue mich auf Eure Antworten!

Licht und Liebe

Gabriella2
 
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spenden sind nicht besteuert soviel ich weiß
statt einer rechnung kannst dann eine spendenquittung ausstellen

spenden und spenden annehmen ist meines wissens nicht strafbar
obwohl betteln mancherorts wieder verboten ist

ich weiß aber nicht auf was man da genau achten muss ... eigentlich glaub ich auf gar nichts nur darfst glaub ich keine preise irgendwo angeben weils sonst ja den verkaufscharakter hat
einfach ... "entgeld ausschließlich in spendenform nach absprache" wäre eine möglichkeit

grüße liebe
daway
 
Welches Land?
ÖSterreich, China, Tschibutti?
Die Rechtslage ist überall anders.

Vermutlich ist Schwarzgeld überall verboten.
 
spenden und spenden annehmen ist meines wissens nicht strafbar
obwohl betteln mancherorts wieder verboten ist
Doch es ist strafbar. Es kann nicht jeder Hinz und Kunz "Spenden" für sich sammeln und dann Spendenquittungen ausstellen, das ist nicht zulässig.

Man kann Spenden für gemeinnützige Einrichtungen, karitative Organisationen, etc. sammeln, muss das aber ebenfalls anmelden (ich glaube beim Ordnungs- und Finanzamt) .... und dann natürlich auch abführen.

Ein Privatmann ist nicht befugt für sich selbst Spenden zu sammeln!!!!

Wenn jemand selbständig "arbeitet" und Geld dafür bekommt, dann betreibt er/sie ein Gewerbe und muss entsprechend angemeldet sein.

R.
 
In Österreich müss(t)en die Kellner sogar das Trinkgeld versteuern.
Soweit ich informiert bin (und das ist nicht besonders aktuell informiert), wird ein bestimmter angenommener Betrag von Kellnern automatisch besteuert.
 
In Österreich müss(t)en die Kellner sogar das Trinkgeld versteuern.
Soweit ich informiert bin (und das ist nicht besonders aktuell informiert), wird ein bestimmter angenommener Betrag von Kellnern automatisch besteuert.

nicht nur das,
bei uns gibt es sogar Lokalitäten in der Gegend wo das Trinkgeld an den Chef abgegeben werden muß.
Also nix mehr mit Trinkgeld.

ansonsten meine ich ist jeder Beitrag und jede Form von Zuwendung (auch in Form von kaffee oder ähnlichem) als Ausgleich einer Beratung als Einnahme zu betrachten. Dementsprechend zu versteuern.
So kenne ich das aus meiner Gegend.

LG
flimm
 
nicht nur das,
bei uns gibt es sogar Lokalitäten in der Gegend wo das Trinkgeld an den Chef abgegeben werden muß.
Also nix mehr mit Trinkgeld.

ansonsten meine ich ist jeder Beitrag und jede Form von Zuwendung (auch in Form von kaffee oder ähnlichem) als Ausgleich einer Beratung als Einnahme zu betrachten. Dementsprechend zu versteuern.
So kenne ich das aus meiner Gegend.

LG
flimm

In Österreich (das die Frage des Landes nicht geklärt ist), darf man während der Elternkarenz einen bestimmten Betrag dazu verdienen. Das erfährt man vermutlich am Finanzamt oder an der elterngeldauszahlenden Stelle.
Vor einigen Jahren waren es € 1.100 brutto um das Elterngeld nicht zu verlieren. Inzwischen gibt es mehrere Varianten des Elterngeldes und damit möglicherweise unterschiedliche Zuverdienstgrenzen.

Man darf in Österreich erst 1 Monat vor Gewerbescheinlösung Werbung für sich machen und das auch nur mit dem eindeutigen Hinweis, ab wann das Angebot gilt. Kundenstock vorher aufbauen ist oftmals ein frommer Wunsch oder mit einem Fuß im Illegalen sein.
 
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Naja, nur wie soll jemand diese Tipps nun in die Praxis umsetzen?

In D ist es so, dass du ein wenig Spielraum (vorsichtig ausgedrückt) hast, was die finanzielle Höchstgrenze an steuerfreien Zuwendungen betrifft. Bis zu 4000 Euro / Jahr ohne Elterngeld.
Dahingehend müßtest du dich in deinem Land mal schlau machen.
Also wenn dir jemand einmalig 20 oder 50 Euro zukommen lässt, flippt nicht gleich das Finanzamt aus.
Mein Tipp wäre also deshalb: erstmal starten, abwarten und Tee trinken. Ggf. ein Kleingewerbe anmelden.:)
 
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