Hallo Tinamaria!
Du hast vor Gericht das Recht der Aussageverweigerung. Ich denke jedoch, es könnte wohl eh kaum zu einer Verhandlung kommen, da es offensichtlich außer Deiner Erinnerung keine objektiven Anhaltspunkte gibt - kein Staatsanwalt erhebt auf dieser Basis Anklage. Es können, wie Du es schilderst, auch auf anderem Weg keine Fakten geklärt werden, es sei denn, Dein Vater gesteht vor Zeugen ein Vergehen. Alle anderen Umstände können bei einem Prozess - so es wider Erwarten zu einem käme - nur dazu führen, dass Dein Vater mit Brief und Siegel freigesprochen wird. Das alles betrifft das Strafrecht. Im Zivilrecht - also etwa im Falle eines Scheidungsprozesses - kannst Du ebenfalls die Aussage verweigern. Und auch da kann ein Gericht gar nicht anders als sich auf Beweise oder Zeugenaussagen stützen.
Im Detail kann Dir das eine rechtskundige Beratung sagen; die gibt es an jedem Gericht zu bestimmten Terminen gratis. Und es gibt mit Sicherheit auch in Deutschland Beratungsstellen für misshandelte Kinder.
Was das konkrete Verhalten gegenüber Deiner Mutter anlangt: Ein wenig versteh ich sie auch ... nach so langer Zeit des Wegschauens hat sie sich nun aufgerafft hinzuschauen, und wen sonst als Quelle ihrer Information sollte sie befragen als Dich? Was würdest Du denn von ihr erwarten?
Alles Liebe,
Jake
Du hast vor Gericht das Recht der Aussageverweigerung. Ich denke jedoch, es könnte wohl eh kaum zu einer Verhandlung kommen, da es offensichtlich außer Deiner Erinnerung keine objektiven Anhaltspunkte gibt - kein Staatsanwalt erhebt auf dieser Basis Anklage. Es können, wie Du es schilderst, auch auf anderem Weg keine Fakten geklärt werden, es sei denn, Dein Vater gesteht vor Zeugen ein Vergehen. Alle anderen Umstände können bei einem Prozess - so es wider Erwarten zu einem käme - nur dazu führen, dass Dein Vater mit Brief und Siegel freigesprochen wird. Das alles betrifft das Strafrecht. Im Zivilrecht - also etwa im Falle eines Scheidungsprozesses - kannst Du ebenfalls die Aussage verweigern. Und auch da kann ein Gericht gar nicht anders als sich auf Beweise oder Zeugenaussagen stützen.
Im Detail kann Dir das eine rechtskundige Beratung sagen; die gibt es an jedem Gericht zu bestimmten Terminen gratis. Und es gibt mit Sicherheit auch in Deutschland Beratungsstellen für misshandelte Kinder.
Was das konkrete Verhalten gegenüber Deiner Mutter anlangt: Ein wenig versteh ich sie auch ... nach so langer Zeit des Wegschauens hat sie sich nun aufgerafft hinzuschauen, und wen sonst als Quelle ihrer Information sollte sie befragen als Dich? Was würdest Du denn von ihr erwarten?
Alles Liebe,
Jake