Loop
Dauntless Banana
- Registriert
- 10. Oktober 2008
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Bist du sicher?
"....Bei einer strafrechtlichen Vorbelastung komme es nicht nur auf den Ausgang des Verfahrens an, auch auf Delikt, Tatumstände, das Verhalten nach der Tat, das Alter beim Tatzeitpunkt und die Entwicklung der Persönlichkeit seitdem...."
http://www.bz-berlin.de/berlin/sarrazin-wittert-verschwoerung-bei-berliner-polizei
Ein völlig unbeschriebenes Blatt muss man offenbar nicht sein, um in Berlin im Polizeidienst arbeiten zu dürfen.
Ich hab jetzt ein bißchen im Internet geschaut, da steht überall keine Vorstrafen.
http://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/
Berlin.de schrieb:nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen)