ich dachte so ein Thread

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Der Fuchs der in die Blumen schaut - der will Dir höchstwahrscheinlich sagen - dass Du alles hinterher nochmal durchgehen sollst - vermutlich weil Du evtl. noch eine wichtige Sache vergessen könntest sonst, an die Du noch gar nicht dachtest. Vielleicht will er sagen - gib acht vergiss nichts - ist bares Geld
 
Der Fuchs der in die Blumen schaut - der will Dir höchstwahrscheinlich sagen - dass Du alles hinterher nochmal durchgehen sollst - vermutlich weil Du evtl. noch eine wichtige Sache vergessen könntest sonst, an die Du noch gar nicht dachtest. Vielleicht will er sagen - gib acht vergiss nichts - ist bares Geld

Stimmt, noch habe ich ihn nicht gemacht, sollte da wirklich alles nochmal durchgehen, nicht, dass ich etwas vergesse..
 
Na dann hoffe ich mal meldet sich noch einer. Aber Minijobs auf den Job draufzählen als Einkommen halte ich für Blödsinn, zumal Du eh keine Lohnsteuern usw. drauf zahlst. Sozialabgaben zahlt der AG für dich den kleinen Anteil.
 
Dann sind diese Jobs also nicht steuerfrei bei Euch?

Muss man bei Arbeitnehmerveranlagung mit angeben.
Und Sozialversicherung meldet sich auch im Laufe des Jahres, die wollen ebenso einen Betrag zurück.

Komplett steuerfrei geht es zB wenn man nebenbei für einen gemeinnützigen Verein tätig ist. Da gibt's zwar auch Grenzen aber das braucht man nicht versteuern.

Wie ist das denn bei euch? Wenn man einen Vollzeitjob hat und nebenbei noch woanders arbeitet, auf geringfügigen Basis, müsst ihr das nicht dazu rechnen?
 
Blatt von @Sonne25

Ich hoffe da machen sich noch andere heran - viele Augen sehen mehr :)

Konkrete Frage, was ergibt mein Lohnsteuerausgleich. Werde ihn diese Woche beantragen. Grundsätzlich müsste ich mit einer Nachzahlung rechnen, da ich nebenbei auch noch anderweitig beschäftigt bin aber kann vom letzten Jahr einiges mit rein nehmen. Evtl gleicht es sich dadurch wieder aus..?

Die Karten dazu, gelegt 1, 2, 3,

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Was sehe ich selbst, die Fische liegen hier, gefolgt vom Brief. Eine Verständigung die nach Beantragung ins Haus flattert. Möglicherweise gibt es irgendwelche Ungereimtheiten..
Aber dass ich Geld zurück bekomme, so wie ich es natürlich gerne hätte ;) liegt eher nicht im Blatt.

Nur zu, es kann sich jeder gerne daran beteiligen, Auflösung folgt.. :)
 
Muss man bei Arbeitnehmerveranlagung mit angeben.
Und Sozialversicherung meldet sich auch im Laufe des Jahres, die wollen ebenso einen Betrag zurück.

Komplett steuerfrei geht es zB wenn man nebenbei für einen gemeinnützigen Verein tätig ist. Da gibt's zwar auch Grenzen aber das braucht man nicht versteuern.

Wie ist das denn bei euch? Wenn man einen Vollzeitjob hat und nebenbei noch woanders arbeitet, auf geringfügigen Basis, müsst ihr das nicht dazu rechnen?
Wenn ich den mit veranlagen würde - wäre dieser ja nicht mehr steuerfrei. Die 450 Euro-Jobs sind steuerfrei - aber 1 Euro mehr schon - dann wäre dies nicht mehr der Fall
 
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Wenn man Vollzeit berufstätig ist darf man einen Minijob LEIDER nicht splitten. Das Problem habe ich. Wenn ich im Zweitjob auf 450 Euro angestellt bin als Minijobberin und nur 200 Euro damit verdiene - darf ich keinen 2. annehmen um weitere 200 Euro zu verdienen. Wäre ich Hausfrau verheiratet - dann dürfte ich 5 Jobs bis zu dem Betrag wegen meiner splitten. Bist Du Single bist Du gelackmeiert. Ist eh zum Mäuse melken - seit dem Euro muss jeder 2. eh einen zusätzlichen Job haben - um zu überleben. Und demnächst wird alles noch viel teurer. Aber ich wollte jetzt nicht über Politik reden. Sondern halte mich lieber geschlossen. Das macht mich so wütend derzeit
 
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