Ich bin eingerostet, möchte aber das GB wagen :)

Hallo liebe Heike,

wie schön - danke das Du auch noch gedeutet hast, obwohl der Post schon bisschen her ist.
Ja ich gebe dir recht - das mit der Kommunikation lassen wir immer mal wieder schleifen und darauf müssen wir achten. Ja, auch zwecks Überlastung. Nein, Anwalt ist er nicht.

Meinst Du mit dem entscheiden, dass ich mich bezüglich des Berufes entscheiden muss?

Bisher ist nicht vorgesehen, dass ich nochmal reise. Aber im März bin ich zur Schule vor Ort gereist :) Aber man weiß ja nicht, was noch kommt...

Liebe Grüße!
 
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Hallo Anni,
ich würde sagen, Arbeit und Beruf ist dein Haupthema und die Selbständigkeit und das dazughörige Studium wird sich durchsetzten, weil dabei das Vertrauen in die Zukunft liegt. Ich sehe auch das du dafür reisen mußt, denn das Glück liegt außerhalb der Stadt oder der Grenze. Innerhalb von 3 Monaten solltest du dich entscheiden, denn beides ist einfach zu stressig. Wenn ich mir eure Lage im Blatt ansehe, sieht man ganz deutlich die Überarbeitung ( Schlüssel+Berg), die wenn ihr sie nicht zwischendurch stoppt, es zu Krankheit (Depression), und eine Krankheit mit den Beinen oder Füßen kommen, besonders bei deinem Mann könnte das negative Folgen haben.
Ich lege dir ganz besonders ans Herz: rede mit deinem Mann mehr, ihr müßt unbedingt die Kommunikation in der Beziehung aufrecht erhalten!!! Und wenn es irgend möglich ist, macht bitte wenigstens eine kleine Reise oder Ausflug zum Entspannen!!! Arbeitet er als Anwalt?
So, das wars erstmal , also öffne dich und mach dich wieder frei für die Liebe, denn eure Beziehung hält auf jeden Fall bis ins hohe Alter!

Also ich meinte das du um die Ausbildung zu bekommen reisen mußt. Entscheiden meine ich, nach der Ausbildung.
l.g. HEIKE
 
...danke ;) Ja, die Prüfung ist dann wo anders, das wahscheinlich.
Ok ja mit der Entsheidung kann ich mir gut vorstellen. Dachte nur weil Du meintest in den kommenden 3 Monaten... Ich brauche min. bis nächstes Jahr bis zum Abschluss. Zeitlich schaffe ich es anders nicht...
 
Halli ihr Lieben,

ich bin es nochmal. Bei uns hat sich aktuell etwas ergeben bezüglich des Elternhauses meines Mannes. Könnt ihr dazu etwas in diesem Blatt sehen oder ist das dafür nicht so geeignet (da ich nicht speziell danach fragte)? Es ist eine Entscheidung zu treffen, die zeitnah ansteht...

Liebe Grüße
 
Hallo Anni,
also ich sehe bei dem Elternhaus einen Gesellschafts- oder Öffentlichen Vertrag, der in den nächsten 3 Monaten ausläuft. Das könnte Negative Auswirkungen haben. Es könnte sich um Grünflächen handeln? Ich sehe den Vertrag in den Verlust gehen.
l.g. Estella
 
Halli ihr Lieben,

ich bin es nochmal. Bei uns hat sich aktuell etwas ergeben bezüglich des Elternhauses meines Mannes. Könnt ihr dazu etwas in diesem Blatt sehen oder ist das dafür nicht so geeignet (da ich nicht speziell danach fragte)? Es ist eine Entscheidung zu treffen, die zeitnah ansteht...

Liebe Grüße
Das Haus rösselt auf den Herrn, das könnte dann als sein Elternhaus verstanden werden. In der Vergangenheit des Hauses Baum in Kind, das sehe ich als Bestätigung für Elternhaus, Lebensbaum, Herkommen. Das Haus geht zu auf Ring in Bären, Ring für Vertrag, Bär und Haus lese ich für Hauskauf/-verkauf.

Über dem Ring das Schiff, gute Karte für Geschäfte. In der Schlange, evtl. für Umwege oder Achtung, dass alles korrekt zugeht. Unter dem Ring die Mäuse in den Mäusen. Mäuse unter den Füßen ist immer noch die beste Position für diese schlechte Karte, sie in ihrem Haus verstehe ich so, dass sie relativ inaktiv sind. Dass sie aber überhaupt auftauchen, stimmt mich bedenklich, hat es möglicherweise zunächst Probleme gegeben? Ggf. könnte es auch bedeuten, dass es bei einem Verkauf zu geringen Verlusten kommt.

Insofern denke ich, ja ein Verkauf wäre hier zu lesen, falls das euer Thema ist.

Das Haus selbst liegt im Fuchs, das sehe ich als Appell an die Schlauheit, klug und überlegt handeln. Der Fuchs im Schlüssel, der Schlüssel im Herrn. Die Kompetenz sehe ich beim Herrn.

Wenn es aber irgendwelche Zweifel gibt, z. B. zwei verschiedene Interessenten oder ein Interessent, der nicht wirklich vertrauenswürdig aussieht, dann würde ich unbedingt noch mal ein Blatt legen nur zu diesem Thema.
 
Huhu,

danke Euch beiden!

@heike, wie genau meinst Du das? Ich weiß aktuell nichts von einem Vertrag - oder meinst Du dann den Kaufvertrag?

@Eselsohr - es ist so, dass die Schwester das Haus den Eltern quasi abkaufen und meinem Mann ausbezahlen würde. Da nicht abzusehen ist, ob die Eltern das bis ins Alter alleine finanzieren können. Für uns fällt diese Option, es aufzukaufen, aus 2 Gründen weg: Wir haben letztes jahr selbst ein Eigenheim gekauft und wollen uns auf keinen Fall höher verschulden. Zweitens möchte meine Schwägerin, also die Schwester meines Mannes, es kaufen, um selbst hinten auf dem Grundstück bauen zu können - auch das ist für uns keine Option, mit auf das Grundstück zu ziehen.

Dies alles steht und fällt nun mit der Entscheidung meines Mannes: Stimmt er zu und lässt sich ausbezahlen, kann seine Schwester es kaufen. Stimmt er nicht zu, beispielsweise weil er in vielen Jahren selbst mal Interesse daran haben könnte, kann sie logischerweise nicht kaufen und er erhält seinen Anteil nicht. Darüber hinaus besteht eben leider die Möglichkeit, dass das Haus dann von den Eltern nicht dauerhaft gehalten werden kann. Somit muss er/wir in den nächsten Wochen diese (schwierige) Entscheidung treffen, die ihm nicht leicht fällt....

Grüße
 
Dann sehe ich es so: die Schlange, in der das Schiff liegt, ist die Schwester.

Die Mäuse unter dem Ring sind dann tatsächlich leichte Verluste. Denn es ist normalerweise so, dass bei solchen Erwerben durch Geschwister dann die weichenden Geschwister zwar Geld bekommen, aber es ist doch weniger als bei einem freihändigen Verkauf im Erbfall anfallen würde.

Dem steht aber etwas anderes gegenüber: das Recht und die Interessen der Eltern. Und hier sehe ich (ohne Karten) den Aspekt vom direkten Nachbarhaus auf dem Grundstück im Vordergrund. Mit anderen Worten, die Eltern werden nicht allein sein im Alter.

Aus der Sicht der Eltern ist das optimal.

Aber aus der Sicht des weichenden Bruders ist das auch optimal. Weil er als liebender Sohn die Gewissheit hat, dass die Eltern Sicherheit im Alter haben werden. Und selbst als nur berechnender Sohn wäre das noch von Vorteil. Denn Eltern, die allein sind, geben ihre Selbständigkeit evtl. auch früher auf, gehen ins Heim und das Haus wird verkauft, um vielleicht auch die Kosten zu tragen.

Ich würde dem Vorgang grundsätzlich positiv gegenüberstehen, wegen der Eigeninteressen der Eltern.

Allerdings sollte auch aus finanziellen Gründen exakt geregelt sein, wer letztlich im Falle eines längeren Heimaufenthaltes der Eltern nun für mögliche überschießende Kosten einsteht. Falls die Rente nicht reicht, sind gesetzlich alle Kinder verpflichtet. Tatsächlich greifen die Behörden dann gern auch auf den zu, den man leichter schröpfen kann (wie auch immer die das beurteilen).

Es könnte in so einer Situation ein Streit entstehen, dass eben die Schwester darauf verweist, dass sie ja nun schon jahrelang als direkte Nachbarin viele Pflichten übernommen hat und nun ist mal der Bruder dran. Und auch ohne Streit, ist der Bruder immer hälftig bis maximal 100% nach dem Gesetz mitverpflichtet. Es sollte glasklar sein, dass die Schwester für die höchstwahrscheinlich eher unrealistisch geringe Abfindung an den Bruder auch die vollen finanziellen Pflichten übernimmt.

Rechtlich gesehen: nicht als Gegenleistung an den Bruder, sondern als Gegenleistung für die Übertragung. Schaut da genau drauf. Das wird bei solchen Verträgen nicht unbedingt klar ausformuliert. Das ist nur bei Betriebsübergaben (Bauernhöfe) so üblich, ist aber auch hier in eurem Fall sinnvoll. (Geht dem Notar auf die Nerven, falls das nicht geregelt ist, auch wenn er nie Hofübergaben macht, er hat dicke Musterbücher.)

Wenn es dann schlimm kommt und die Schwester das später nicht allein schafft und der Bruder bis dahin das große Geld hat, kann man immer noch einspringen auf freiwilliger Basis.

[Es gäbe auch noch die Alternative, dass das Grundstück geteilt wird und die Schwester nur den Teil kauft, den sie für ihr Haus braucht. Bzw. auch wenn die Teilung rechtlich nicht möglich ist -falls die Mindestgröße nicht erreicht wird- dann wird das über Wohnungseigentum definiert. Dann würde sie nur Eigentümerin ihres neuen Hauses "Wohnung 2" und die Eltern blieben Eigentümer des eigenen Hauses "Wohnung 1". Die Alternative gibt es, vielleicht hat euch da keiner darauf hingewiesen oder es ist schon durchdiskutiert.]
 
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Hallo ihr Lieben,

ich habe mir gerade diesen Thread nochmal durchgelesen und wollte einfach DANKE sagen für die ganzen Impulse damals - hat mir einigen Stoff zum Nachdenken/Umsetzen gegeben, was ich vor allem jetzt beim Lebes nochmals merkte :)

Grüßle an Euch!
 
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