Maud schrieb:
Mach mich nicht an, du streibarer Geist
L.G. Maud
Warum? Schlägst du dann zu?
Deine moralische Rechtfertigung der Tötung eines anderen Menschen
interessiert den Staatsanwalt nicht die Bohne.
Deine Handlung muss immer angemessen und geeignet sein, Amoklaufen
gehört nicht dazu.
Wenn du z.B. nachts auf einer einsamen Strasse siehst, wie ein Typ dein
Kind misshandelt, so schnappst du dir etwas Schweres und schlägst damit
so hart wir möglich seinen Kopf ein. Dein Ziel muss sein, ihn bewusstlos zu
schlagen, seinen Tot kannst du dabei in Kauf nehmen. Denn wenn er wieder
aufsteht - dann seid ihr beide dran.
Wenn aber Hilfe jederzeit erreichbar ist, kannst du nicht völlig rücksichtslos
vorgehen. Denn es reicht, ihn so zu treffen, dass er kurzeitig von deinem Kind
ablässt. Wenn er wieder aufsteht, ist ja Hilfe zur Stelle.
Zwischen Notwehr und Nicht-Notwehr ist manchmal ein schmaler Grad.
Deine emotionale Situation wird dabei natürlich immer berücksichtigt.
Das ist aber kein Freifahrtschein zum Töten.
Gruss
Camajan